Finanzierungsgrundsätze beim selbstbewohnten Eigenheim
Im Grundsatz müssen beim selbstbewohnten Eigenheim mindestens 20 Prozent vom Immobilienwert durch Eigenmittel bezahlt werden. Die restlichen 80 Prozent des Kaufpreises können durch eine Hypothek finanziert werden. Die Finanzierung durch die Bank wird in eine 1. Hypothek (662/3%) und eine 2. Hypothek (131/3%) aufgeteilt. Je nach finanzieller Situation fällt die 2. Hypothek geringer aus bzw. wird die Immobilie nur mit einer 1. Hypothek belehnt. Die 2. Hypothek muss grundsätzlich innerhalb von 15 Jahren oder bis zum Erreichen des Referenzalters amortisiert werden.
Im Zusammenhang mit den Kosten gilt beim selbstbewohnten Eigenheim die gleiche Faustregel wie bei der Miete. Die Kosten des Eigenheims sollten nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmachen. Zu diesen Kosten gehören die Hypothekarzinsen, die vereinbarte Amortisationssumme und die Unterhaltskosten der Liegenschaft wie Versicherungsprämien sowie Heiz- und Stromkosten. Bei der Berechnung der Tragbarkeit wird nicht mit den aktuellen Zinssätzen, sondern mit einem kalkulatorischen Zinssatz von derzeit 5 Prozent gerechnet. Somit ist sichergestellt, dass die Finanzierung auch dann noch tragbar ist, falls die Zinsen auf ein höheres Niveau steigen (siehe auch Tragbarkeit einer Hypothek). Nach der Pensionierung dürfen die Wohnkosten anstelle von den 331/3 Prozent 38 Prozent betragen, weil keine Sozialabzüge mehr vom Renteneinkommen abgezogen werden.
Auch nach der Pensionierung wird Wohneigentum in der Schweiz üblicherweise durch einen Hypothekarkredit finanziert. Falls die Tragbarkeit nach der Pensionierung nicht gegeben ist, d.h. die kalkulatorischen Wohnkosten mehr als 38 Prozent des Einkommens betragen, muss ein Teil der Hypothek amortisiert werden. Das Geld dafür kann aus Ersparnissen oder aus der Säule 3a stammen.