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Eigenheim mit Vorsorgegeldern finanzieren

Was Sie wissen müssen

Nutzen Sie bevorzugt die Säule 3a für den Vorbezug von Vorsorgegeldern beim Kauf von Wohneigentum.

 

Die eingebrachten Eigenmittel dürfen nicht ausschliesslich aus Geldern der 2. Säule bestehen.

 

Um Einbussen bei den Altersleistungen zu vermeiden, sollte der Vorbezug der 2. Säule bis zur Pensionierung wieder ausgeglichen werden.

 

Auch Renovationen oder wertvermehrende Investitionen ins Eigenheim dürfen mit Vorsorgegeldern finanziert werden.

 

Ab dem 50. Lebensjahr gelten andere Regeln beim Vorbezug oder der Verpfändung von Pensionskassenguthaben.

Wichtige Fakten zur Finanzierung vom Eigenheim mit Vorsorgegeldern

Der Kauf von Wohneigentum ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft. Um die Finanzierung der eigenen vier Wände zu stemmen, bietet sich der Vorbezug oder die Verpfändung von Vorsorgegeldern an – bevorzugt aus der Säule 3a und nicht aus der 2. Säule. So lassen sich Kürzungen bei den Altersleistungen vermeiden. Wichtig: Mindestens 10 Prozent der Eigenmittel müssen aus anderen Vermögenswerten als der 2. Säule stammen. Die Verwendung von Vorsorgegeldern ist ausschliesslich zur Finanzierung von selbstgenutztem Hauptwohneigentum zulässig. Ferienwohnungen, Renditeobjekte etc. können nicht mit Vorsorgegeldern finanziert werden.

Vorsorgegelder können auch für Renovationen oder wertvermehrende Investitionen im Eigenheim, für Rückzahlungen von Hypothekendarlehen oder für den Erwerb von Beteiligungen an Wohneigentum genutzt werden. Nach dem 50. Lebensjahr gibt es Beschränkungen beim Vorbezug oder der Verpfändung aus der 2. Säule. So oder so: Eine frühzeitige Planung und Beratung durch die Hausbank werden empfohlen.

Für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum können Vorsorgegelder der 2. Säule und der Säule 3a entweder vorbezogen oder verpfändet werden. Im nachfolgenden Text liegt der Fokus auf dem Vorbezug von Vorsorgegeldern aus der Pensionskasse, da ein Vorbezug aus der 2. Säule hinsichtlich Alters- und Risikoleistungen folgenreicher ist als eine Verpfändung.

Erfahren Sie mehr über die Vor- und Nachteile vom Bezug oder der Verpfändung von Vorsorgegeldern

Beim Vorbezug ist die Säule 3a der 2. Säule vorzuziehen

Beim Vorbezug aus der Säule 3a werden keine Versicherungsleistungen reduziert. Werden jedoch Gelder aus der 2. Säule vorbezogen, reduzieren sich die Altersleistungen. Ob zudem die Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität geschmälert werden, hangt von der Pensionskasse ab. Damit es später keine Einbussen gibt und der Ruhestand finanziell abgesichert genossen werden kann, sollte der Vorbezug der 2. Säule bis zur Pensionierung möglichst wieder zurückbezahlt werden.

 

Vergleich von Vorbezug der 2. Säule oder Säule 3a

 Vorbezug PensionskasseVorbezug Säule 3a
Vorteile
  • Meist mehr Vermögen angespart
  • Gestaffelter Kapitalbezug möglich zur steuerlichen Optimierung
  • Rückführung in Pensionskasse möglich
  • Alters- und Risikoleistungen der 2. Säule bleiben bestehen
  • Kapital aus der Säule 3a gelten als harte Eigenmittel
  • Pensionskasseneinkäufe sind uneingeschränkt möglich und steuerlich abziehbar
  • Keine Veräusserungsbeschränkung (kein Eintrag im Grundbuch)
Nachteile
  • Reduzierte Altersleistungen
  • Je nach Pensionskasse: Reduzierte Risikoleistungen bei Invalidität und Tod
  • Pensionskassenguthaben gilt nicht als hartes Eigenmittel
  • Steuerlich abzugsfähige Pensionskasseneinkäufe erst nach vollständiger Rückführung des WEF-Vorbezugs wieder möglich
  • Veräusserungsbeschränkung (Eintrag im Grundbuch)
  • Meist weniger Vermögen angespart
  • Rückzahlung in Säule 3a nicht möglich
  • 3a-Kapital-Lebensversicherungen: Verminderter Rückkaufswert

Vorbezug der 2. Säule ohne Rückzahlung führt zu Vorsorgelücke

Ein Vorbezug aus der 2. Säule ohne spätere Rückzahlung führt zu tieferen Altersleistungen, da sich das Altersguthaben in der Pensionskasse um den vorbezogenen Betrag reduziert und darauf auch keine Zinsen und Zinseszinsen mehr gutgeschrieben werden. Je grösser der Vorbezug und je früher dieser also getätigt wird, desto stärker reduzieren sich die Altersleistungen. Tiefere Altersleistungen können dazu führen, dass das Eigenheim im dritten Lebensabschnitt nicht mehr tragbar ist. Damit sie auch nach der Pensionierung in Ihrem Eigenheim verbleiben können, sollte bereits zum Zeitpunkt des Vorbezugs aus der Pensionskasse dessen Rückzahlung im Budget eingeplant werden.

Die 2. Säule darf nicht die ganzen Eigenmittel ausmachen

Mindestens 10 Prozent der für das Eigenheim benötigten Eigenmittel müssen aus sogenannten harten Eigenmitteln bestehen. Kapital aus der Säule 3a gilt als hartes Eigenmittel im Gegensatz zum Kapital aus der 2. Säule, das als weitere Eigenmittel gilt. Wenn Gelder aus der 2. Säule als eigene Mittel verwendet werden sollen, dann müssen folglich nebst der 2. Säule auch noch mindestens 10 Prozent harte Eigenmittel aus anderen Vermögenswerten eingesetzt werden.

Mehr zur Unterscheidung der Eigenmittel erfahren

Weitere Verwendungszwecke von Vorsorgegeldern

Nebst dem Kauf oder der Erstellung von selbstgenutztem Wohneigentum können Sie Vorsorgegelder auch für folgende Zwecke vorbeziehen:

  • Bei Renovationen oder wertvermehrenden Investitionen in Ihr selbstbewohntes Eigenheim (ohne Luxuscharakter)
  • Als Rückzahlung Ihres Hypothekardarlehens (nur bei selbstbewohntem Wohneigentum)
  • Für den Erwerb von Beteiligungen an Wohneigentum

Kapitalbezüge aus der 2. Säule nach dem 50. Lebensjahr

Nach dem 50. Lebensjahr kann aus der 2. Säule nicht mehr das ganze Pensionskassenguthaben für Wohneigentum eingesetzt werden. Nur der beim Erreichen des 50. Altersjahrs ausgewiesene Betrag des Guthabens oder die Hälfte des Betrags des beim Bezug vorhandenen Pensionskassenguthabens stehen ab diesem Zeitpunkt für eine Auszahlung zur Verfügung, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Vorbezug der 2. Säule im Invaliditätsfall

Ein WEF-Vorbezug aus der 2. Säule und dessen Rückzahlung sind im Invaliditätsfall möglich bis zum Zeitpunkt, an dem die Eidgenössische Invalidenversicherung entschieden hat, ob ein Anspruch auf IV-Leistungen besteht. Erst dann tritt der sogenannte Vorsorgefall ein, d. h. ab diesem Moment ist ein Vorbezug und eine Rückzahlung von Vorsorgegeldern nicht mehr möglich. Wer den Vorbezug vor diesem Entscheid freiwillig zurückbezahlt, kann Leistungskürzungen bei der Invalidenrente von der Pensionskasse vermeiden. Das kann bei erwerbsunfähigen Personen Sinn machen, die bei einer Pensionskasse versichert sind, welche die Risikoleistungen basierend auf dem vorhandenen Altersguthaben ausrichtet.

Vorbezug der 2. Säule im Scheidungsfall

Bei einer Teilung der Austrittsleistung im Falle einer Ehescheidung sind alle Ansprüche aus den Vorsorgeverhältnissen zu berücksichtigen. Das heisst, dass sowohl die Guthaben aus der obligatorischen und überobligatorischen Vorsorge berücksichtigt werden müssen wie auch Vorsorgeleistungen aus Freizügigkeitspolicen oder -konten. Da somit sämtliche Ansprüche aus der 2. Säule bei einer Ehescheidung herangezogen werden müssen, sind auch Gelder, welche im Rahmen der Wohneigentumsförderung vorbezogen worden sind, in die Berechnung miteinzubeziehen, da diese Gelder an einen Vorsorgezweck gebunden sind.

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ist der Kapitalabfluss durch einen während der Ehe getätigten WEF-Vorbezug sowie der entsprechende Zinsverlust anteilsmässig dem vor der Eheschliessung und dem danach bis zum Bezug geäufneten Vorsorgeguthaben zu belasten. Deshalb benötigen die Vorsorgeeinrichtungen sowohl das Datum der Heirat als auch das Datum des WEF-Vorbezugs.

Vorbezug der 2. Säule im Todesfall

Stirbt die WEF-Bezügerin oder der WEF-Bezüger vor Erreichen des Referenzalters, stellt sich die Frage, ob der Vorbezug zurückbezahlt werden muss oder nicht. Werden beim Tod weder Hinterlassenenrenten noch ein Todesfallkapital fällig, muss der Vorbezug von den Erben an die Pensionskasse zurückbezahlt werden. Werden hingegen Vorsorgeleistungen an Hinterbliebene fällig, entfällt die Rückzahlungspflicht. Von Gesetzes wegen haben Ehegatten und, falls sie die Voraussetzungen erfüllen, auch die Kinder Anspruch auf Hinterlassenenleistungen und müssen somit den Vorbezug nicht zurückbezahlen. Die Rückerstattungspflicht entfällt aber nur, wenn die Hinterbliebenen reglementarischen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen haben. Die verstorbene Person muss zu Lebzeiten die Begünstigungsordnung entsprechend angepasst haben. Das ist relevant für unverheiratete Paare ohne anspruchsberechtigte Kinder. Wurde beispielsweise der Konkubinatspartner oder die Konkubinatspartnerin bei der Pensionskasse nicht explizit begünstigt, muss der Vorbezug zurückerstattet werden. Das gilt auch dann, wenn er oder sie im Testament oder Erbvertrag als Erbe bzw. Erbin eingesetzt worden ist. Nicht immer ist die Begünstigung des Konkubinatspartners möglich.

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Zusammenfassung

Die Säule 3a ist der 2. Säule vorzuziehen

Ihre Vorsorgegelder aus der 2.Säule und der Säule 3a können Sie schon vorzeitig einsetzen, um Ihren Traum vom Eigenheim wahrzumachen. Dabei ist beim Vorbezug die Säule 3a der 2. Säule vorzuziehen. Zudem darf die 2. Säule nicht die ganzen Eigenmittel ausmachen. Mindestens 10 Prozent muss aus sogenannten harten Eigenmittel eingebracht werden.

Ein Vorbezug aus der 2. Säule führt zu Leistungskürzungen

Ein Vorbezug von Vorsorgegeldern aus der 2. Säule ohne spätere Rückzahlung führt zu tieferen Altersleistungen und je nach Pensionskasse zu reduzierten Risikoleistungen bei Invalidität und Tod. Ein Vorbezug aus der Säule 3a bringt keine Leistungskürzungen mit sich, jedoch fallen bei beiden Varianten Steuern an. Erfahren Sie, welche steuerlichen Auswirkungen ein WEF-Vorbezug hat.

Der WEF-Vorbezug im Ernstfall

Eine Scheidung, ein Invaliditätsfall oder ein Todesfall: Diese Ereignisse haben Auswirkung auf den WEF-Vorbezug. Im Invaliditätsfall ist eine Rückzahlung des WEF-Vorbezugs bis zum Zeitpunkt des IV-Entscheids möglich. Im Todesfall entfällt die Rückerstattungspflicht, wenn die Hinterbliebenen reglementarischen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen haben. Bei einer Scheidung werden die WEF-Vorbezüge geteilt. Eine Scheidung hat aber noch weitreichendere Auswirkungen auf das gemeinsame Wohneigentum.

Häufige Fragen zur Eigenheimfinanzierung mit Vorsorgegeldern

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