Eigenheimfinanzierung mit Vorsorgegeldern
Alles rund um die Eigenheimfinanzierung mit Vorsorgegeldern
Für den Kauf eines Eigenheims sind mindestens 20 Prozent Eigenmittel erforderlich. Wer zu wenig freie eigene Mittel hat, kann auf Vorsorgegelder aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und/oder der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) zurückgreifen. Die Wohneigentumsförderung (WEF) ermöglicht es, diese Gelder zu beziehen oder zu verpfänden, um ein Eigenheim zu finanzieren.
Erfahren Sie in unseren Wissensinhalten, wie Sie die Vorsorgegelder für die Eigenheimfinanzierung einsetzen können. In jedem der drei Beiträge erhalten Sie praktische Ratschläge und Hintergrundinformationen.
Häufige Fragen zur Wohneigentumsförderung
Wieviel finanziert mir die Bank?
Bezug oder Verpfändung von Pensionskassengeldern, auf was muss ich achten?
Bezug oder Verpfändung von Vorsorgegeldern aus der Säule 3a, auf was muss ich achten?
Was gilt als hartes Eigenmittel?
Was muss ich steuerlich beim Bezug von Vorsorgegeldern beachten?