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Eigenheimfinanzierung mit Vorsorgegeldern

Die Wohneigentumsförderung (WEF) ermöglicht den Bezug oder die Verpfändung von Vorsorgegeldern zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum.

Eltern mit Kindern stehen in Ihrem Neubau

Was Sie wissen müssen

Der Kauf von Wohneigentum erfordert Eigenkapital von mindestens 20 Prozent des von der Bank festgelegten Belehnungswerts der Liegenschaft. 

 

Im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) können für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum Vorsorgegelder der 2. Säule und der Säule 3a vorbezogen oder verpfändet werden.

 

Ein Vorbezug aus der Pensionskasse reduziert die Altersleistungen.


Zudem gilt es beim Vorbezug aus der Pensionskasse zu prüfen, ob auch die Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität gekürzt werden.

 

Beim Bezug von Vorsorgegeldern fallen Steuern an. 

Alles rund um die Eigenheimfinanzierung mit Vorsorgegeldern

Für den Kauf eines Eigenheims sind mindestens 20 Prozent Eigenmittel erforderlich. Wer zu wenig freie eigene Mittel hat, kann auf Vorsorgegelder aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und/oder der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) zurückgreifen. Die Wohneigentumsförderung (WEF) ermöglicht es, diese Gelder zu beziehen oder zu verpfänden, um ein Eigenheim zu finanzieren.

Erfahren Sie in unseren Wissensinhalten, wie Sie die Vorsorgegelder für die Eigenheimfinanzierung einsetzen können. In jedem der drei Beiträge erhalten Sie praktische Ratschläge und Hintergrundinformationen.

Häufige Fragen zur Wohneigentumsförderung

Wir stehen Ihnen für Fragen rund um die Finanzierung Ihres Eigenheims gerne zur Verfügung.