Was Sie wissen müssen
Der Kauf von Wohneigentum erfordert Eigenkapital von mindestens 20 Prozent des von der Bank festgelegten Belehnungswerts der Liegenschaft.
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) können für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum Vorsorgegelder der 2. Säule und der Säule 3a vorbezogen oder verpfändet werden.
Ein Vorbezug aus der Pensionskasse reduziert die Altersleistungen.
Zudem gilt es beim Vorbezug aus der Pensionskasse zu prüfen, ob auch die Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität gekürzt werden.
Beim Bezug von Vorsorgegeldern fallen Steuern an.