Wenn die Rente nicht zum Leben reicht
Wenn das Geld nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, können sich IV- und AHV-Rentnerinnen und -Rentner bei der kantonalen Stelle für Ergänzungsleistungen und Überbrückungsleistungen (EL-Stelle) melden und Ergänzungsleistungen (EL) beantragen. Personen, die sich in einer solchen finanziellen Notlage befinden, haben ein gesetzliches Recht auf diese Unterstützung. Die EL, zusammen mit der AHV und IV, bilden eine wesentliche Säule des sozialen Sicherungssystems unseres Landes.
Mit dem Rechner der AHV/IV können Sie berechnen, ob Sie Anspruch auf EL haben.
Berechnung Ergänzungsleistungen
Für Auskünfte und Anmeldung stehen Ihnen die EL-Stellen zur Verfügung. Sie befinden sich in der Regel bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnkantons.
Kantonale Stellen für Ergänzungsleistungen
Nach der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente wird die monatliche Altersrente der AHV um 8,3 Prozent erhöht, erstmals 2026. Die Ergänzungsleistungen dürfen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden.