Wichtige Veränderungen im Zahlungsverkehr

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Viele Unternehmen haben ihre Adressdaten noch nicht angepasst. Ab dem 22. November 2025 müssen Adressinformationen für QR-Rechnungen in strukturierter Form vorliegen, sonst sind Zahlungen nicht möglich. Auch ISO 20022 und EBICS erfordern Updates.  

 

Noch nicht alle Unternehmen führen die Adressdaten in ihrer Finanzsoftware (Kreditoren, Debitoren, Lohn­buchhaltung) in strukturierter Form. Bei der Rechnungsstellung mittels QR-Rechnung müssen Adressinformationen zum Rechnungssteller ab 22. November 2025 in strukturierter Form abgebildet sein, ansonsten können diese Forderungen nicht mehr bezahlt werden. Ebenso werden ab 2026 die strukturierten Adressinformationen sowohl für alle Inland- wie auch für Auslandzahlungen zur Pflicht.

Der Zahlungsstandard ISO 20022 in der Version 2009 ist nur noch bis spätestens November 2026 gültig. Noch haben längst nicht alle Unternehmen auf die neue ISO 20022 Version 2019 gewechselt. Dies ist jedoch notwendig, um z.B. Instant-Zahlungen nutzen zu können.

Ähnliches gilt für EBICS in der Version 2.4. Diese wird vom Finanzplatz ab November 2025 nicht mehr akzeptiert. Auch hier sind noch viele Unternehmen gefordert, die Migration auf EBICS Version 3.0 nun (endlich) anzugehen.

Änderungen Zahlungsverkehr 2025 - 2027

 

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