PK-Ausweis – bedeutende Zahlen für alle Lebenslagen
Nur rund ein Drittel der Schweizer Bevölkerung schaut sich den PK-Ausweis genauer an. Kein Wunder weiss mehr als die Hälfte nicht, dass das Altersguthaben in der Pensionskasse ihnen selbst gehört und dabei oft sogar den grössten Vermögensposten darstellt. Nur wer den Ausweis versteht, kann in allen Lebenslagen die richtigen Vorsorgeentscheidungen fällen und noch Steuern sparen.
Teilzeitarbeit – Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug als Hürden
Mehr Zeit für Familie, Hobbys oder eine Weiterbildung. Teilzeitarbeit erfreut sich in der Schweiz zunehmender Beliebtheit. So arbeiteten im Jahr 2021 59 Prozent der erwerbstätigen Frauen und 18 Prozent der Männer in einem Teilzeitpensum. Klar ist allen: Wer weniger arbeitet, erhält weniger Lohn. Nicht allen klar ist: Weniger Lohn heute, bedeutet überproportional weniger Pensionskassenrente später. Der Grund dafür liegt im Koordinationsabzug, der bei Teilzeitarbeit überproportional zu Buche schlägt und so den für die Pensionskassenleistungen massgebenden versicherten Lohn schmälert.
Einfach erklärt
Der Koordinationsabzug
Der Koordinationsabzug wird vom vereinbarten Jahreslohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Der Abzug beträgt derzeit 7/8 der maximalen AHV-Rente, das entspricht 25'725 Franken. Der Koordinationsabzug bezweckt, dass die Pensionskasse nur Beiträge auf den Lohnteilen erhebt, die nicht schon durch die erste Säule versichert sind.
Beispiel: Wer 50'000 Franken verdient, hat nach Abzug des Koordinationsabzugs einen versicherten Lohn von 24'275 Franken – also nicht einmal die Hälfte des vereinbarten Salärs.
Eine weitere Hürde ist die Eintrittsschwelle: Wer jährlich weniger als 22'050 Franken verdient, ist nicht obligatorisch in der Pensionskasse versichert. Gut zu wissen: Es gibt Pensionskassen, die im Rahmen von überobligatorischen Leistungen auf die Eintrittsschwelle verzichten, den Koordinationsabzug reduzieren oder die Einkommen von mehreren Arbeitgebern zusammenfassen.
Tipps
Das müssen Sie bei Teilzeitarbeit beachten
- Wählen Sie nach Möglichkeit eine «teilzeitfreundliche» Pensionskasse. Diese erkennt man an folgenden Merkmalen: (1) Löhne unter der Eintrittsschwelle von 22'050 Franken werden versichert. (2) Der Koordinationsabzug wird reduziert (beispielsweise kompletter Verzicht oder Anpassung an Beschäftigungsgrad).
- Haben Sie mehrere Teilzeitjobs bei verschiedenen Arbeitgebern? Prüfen Sie, ob Sie die berufliche Vorsorge bei einer Pensionskasse konzentrieren können oder versichern Sie sich selbst bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
Familie – abgesichert auch ohne Trauschein
Familie und Kinder sind auch heute für viele junge Menschen ein wichtiges Lebensziel. Im Vergleich zu früher entscheiden sich immer mehr Paare, ohne Trauschein zusammenzuleben. Das hat weitreichende Konsequenzen für die Vorsorge, da das reformbedürftige Schweizer Vorsorgesystem nach wie vor auf Ehepaare ausgerichtet ist. So erhalten Konkubinatspaare nach dem Ableben des Lebenspartners von Gesetzes wegen keine Hinterbliebenenleistungen. Gut zu wissen: Inzwischen sehen immer mehr Pensionskassen in ihren Reglementen vor, dass unter gewissen Voraussetzungen auch Leistungen an hinterbliebene Lebenspartner gewährt werden. Wie hoch diese ausfallen, kann dem PK-Ausweis entnommen werden. Damit unverheiratete Paare Anrecht darauf haben, müssen sie selbst aktiv werden.
Tipps
Das müssen Sie als Konkubinatspaare bei der Pensionskasse beachten
- Klären Sie bei Ihren Pensionskassen ab, ob und unter welchen Voraussetzungen Todesfallleistungen an die hinterbliebenen Lebenspartner vorgesehen sind.
- Melden Sie Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner mittels entsprechender Begünstigungserklärung bei der Pensionskasse an.
- Falls keine Leistungen vorgesehen sind: Sichern Sie Ihre Familie mit einer privaten Lebensversicherung ab.
Neuer Job – PK-Leistungen genauso wichtig wie Lohn
Ein Jobwechsel geht oft mit einer Gehaltserhöhung einher. Was dabei oft vergessen geht und finanziell genauso wichtig ist wie der Lohn: Die Leistungen der neuen Pensionskasse. In der Schweiz gibt es über 1’300 Pensionskassen. Einige bieten ihren Versicherten nur die gesetzlich vorgeschriebenen obligatorischen Minimalleistungen, während andere weit darüberhinausgehende überobligatorische Leistungen vorsehen. Diese Leistungen können darüber entscheiden, ob man sich Reisen und regelmässige Restaurantbesuche auch im dritten Lebensabschnitt wird leisten können.
Tipps
Das müssen Sie beim Jobwechsel beachten
- Berücksichtigen Sie bei der Wahl des neuen Arbeitgebers auch die Leistungen der neuen Pensionskasse. Im PK-Reglement finden Sie Angaben zu den entscheidenden Punkten:
(1) Koordinationsabzug: Gesetzlich oder reduziert (je tiefer, desto höher ist der versicherte Lohn). (2) Sparbeiträge: Höhe, Wahlmöglichkeit unterschiedlicher Beitragsskalen/Vorsorgepläne sowie Aufteilung der Finanzierung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber. (3) Leistungen bei Invalidität und Tod. - Sie sind über 50? Verlangen Sie vor Vertragsabschluss einen provisorischen PK-Ausweis und vergleichen Sie die Leistungen der neuen Pensionskasse mit derjenigen des (noch) aktuellen Arbeitgebers.
Ü50 – letzte Weichenstellung für die Frühpensionierung
Der 50. Geburtstag ist für viele der Startschuss, sich konkreter mit der eigenen Pensionierung auseinanderzusetzen. Ganz oben auf der Wunschliste von Herrn und Frau Schweizer steht die Frühpensionierung. Dass ein oder zwei Jahre früher in Pension zu gehen eine kostspielige Angelegenheit ist, sind sich wenige bewusst. Ein Blick auf den PK-Ausweis zeigt, mit welchen Leistungen im entsprechenden Alter gerechnet werden kann. Wer mit 63 anstatt mit 65 Jahren aufhört zu arbeiten, verzichtet nicht nur auf den Lohn in diesen beiden Jahren, sondern erhält auch weniger Leistungen aus der Pensionskasse. Decken diese zusammen mit den Leistungen aus der AHV und Ihren privaten Ersparnissen den Lebensunterhalt? Falls nicht, könnte ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse die Lösung sein; ein solcher verbessert die Altersvorsorge und reduziert gleichzeitig die Steuerlast. Im PK-Ausweis steht, ob Sie ein entsprechendes Einkaufspotenzial haben.
Tipps
Das müssen Sie beim Pensionskasseneinkauf beachten
- Prüfen Sie, was mit Ihrem einbezahlten Einkaufskapital passiert, sollten Sie unerwartet sterben. Nicht in jedem Fall wird dieses Kapital den Hinterbliebenen ausbezahlt.
- Zahlen Sie grössere Beträge gestaffelt über mehrere Jahre ein – so sparen Sie noch mehr Steuern.
- Wichtig: Nach einem Einkauf darf während einer dreijährigen Sperrfrist kein Kapital aus der Pensionskasse bezogen werden.
Trivial ist ein Pensionskasseneinkauf nicht. Eine Vielzahl von Fragen muss beantwortet und die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden. Mit einer rechtzeitig eingeleiteten professionellen Pensionsplanung können Sie viel Geld sparen.
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