Jetzt loslegen: 4 Vorsorge-Tipps für Einsteiger

Ausgehen, Autofahren, Altersvorsorge – mit dem 18. Geburtstag ändert sich vieles. Was die Volljährigkeit in Bezug auf AHV, Pensionskasse und 3. Säule bewirkt, ist laut Umfragen vielen 18- bis 30-Jährigen aber unklar. Höchste Zeit, das zu ändern. Mit diesen vier Tipps können Sie sofort aktiv werden.

Tipp 1

Immer AHV-Mindestbetrag bezahlen

Wenn Sie nicht jedes Jahr den Mindestbetrag in die 1. Säule einbezahlt haben, erhalten Sie später weniger Rente. Der Mindestbetrag beträgt 514 Franken. Häufig betroffen sind Studierende, die über kein regelmässiges Einkommen verfügen. Zahlen Sie nicht ein, entsteht eine Beitragslücke. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie Lücken haben, können Sie bei der AHV den Auszug Ihres individuellen Kontos bestellen – das ist kostenlos. Ganz wichtig: Fehlende Beiträge müssen innerhalb von fünf Jahren nachbezahlt werden. Wer zum Beispiel im Jahr 2017 nicht einbezahlt hat, muss den Mindestbetrag bis zum 31. Dezember 2022 nachzahlen – sonst entsteht eine irreversible Lücke.

Tipp 2

Früh in 3. Säule investieren

Die Leistungen der 1. und 2. Säule reichen heute vielfach nicht mehr, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung weiterzuführen. Das können Sie verhindern, indem Sie in die 3. Säule einzahlen, zum Beispiel in einen Vorsorgefonds. Dank dem langen Anlagehorizont können sich Beträge innerhalb von 30 Jahren verdoppeln. Je früher Sie beginnen, desto grösser ist der Ertrag. Das gilt bei kleinen Beträgen genauso wie für den jährlichen Maximalbetrag von aktuell 7'056 Franken. Zudem sind Einzahlungen in die 3. Säule steuerbegünstigt. Sie zahlen weniger Steuern.

Tipp 3

Chancen von Wertschriften nutzen

Säule-3a-Konten werfen aufgrund der tiefen Zinsen kaum Erträge ab. Anders ist es bei Vorsorgefonds, die ebenfalls zur Säule 3a gehören. Was Sie dafür tun müssen? Ganz einfach: Ihr Geld in vorgefertigte Fondslösungen investieren. Da diese Fonds aus Aktien und Obligationen bestehen, profitieren Sie von den Renditechancen an den Finanzmärkten. Und das ist bei Investitionen in die 3. Säule weniger riskant, als Sie vielleicht denken. Wegen des langen Anlagehorizonts können Kursschwankungen ausgeglichen werden.

Tipp 4

Pensionskasse überprüfen

Wer Vollzeit arbeitet, ist ab dem 25. Altersjahr obligatorisch über die Pensionskasse des Arbeitgebers versichert. Das gilt aber nur ab einem Jahreslohn von 22'050 Franken pro Arbeitgeber. Unterhalb dieser Schwelle steht es den Pensionskassen frei, Sie zu versichern. Darum: Prüfen Sie, ob Sie versichert sind. Ihr Arbeitgeber oder die Lohnabrechnung (Abzug BVG) geben Auskunft darüber. Wenn Sie bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind und insgesamt mehr als 22'050 Franken pro Jahr verdienen, können Sie sich freiwillig bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern.

Wie Sie mit Vorsorgeentscheidungen von heute Ihre Zukunft bestimmen