Leistungen beziehen
Unsere Versicherten sowie deren Angehörige profitieren von überobligatorischen und flexibel ausgestalteten Vorsorgeleistungen. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die Leistungen und die damit verbundenen Prozesse.
Wählen Sie Ihr Thema.
58–70
Flexibler Bezug der Altersleistungen: Sie können zwischen Alter 58 und 70 wählen, wann Sie in Pension gehen und wie Sie Ihr angespartes Altersguthaben beziehen.
2,0%
Bei der Umwandlung Ihres Altersguthabens in eine lebenslängliche Altersrente ist eine Zinsgarantie von 2,0% eingerechnet.
100%
Beim Todesfallkapital für Ihre Hinterlassenen werden all Ihre persönlichen Einkäufe in die berufliche Vorsorge berücksichtigt.
Austritt
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis bei Raiffeisen zu Ende geht und kein Vorsorgefall (Pensionierung, Invalidität oder Tod) eingetreten ist, endet per Ende des entsprechenden Monats auch Ihre Mitgliedschaft bei der Raiffeisen Pensionskasse.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund als Invalidität, Tod oder Pensionierung, dann haben Sie Anspruch auf Ihr Altersguthaben in der Pensionskasse (Freizügigkeitsleistung). Sie bleiben nach Ihrem Austritt aus unserer Pensionskasse noch während eines Monats gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Treten Sie vorher in eine neue Pensionskasse ein, so erlischt die Nachdeckung auf diesen Zeitpunkt.
Die Höhe der Freizügigkeitsleistung entspricht Ihrem verfügbaren Altersguthaben zum Zeitpunkt des Austritts:
Freizügigkeitsleistung
=
Guthaben Basisplan
+
Guthaben Bonusplan
+
Guthaben VP-Konto
Was beim Austritt aus unserer Pensionskasse mit Ihrem Altersguthaben passiert, hängt davon ab, was Sie nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses vorhaben. Folgende Varianten sind möglich:
Neue Pensionskasse / Vorsorgeeinrichtung
Freizügigkeitskonto oder -police
BVG-Auffangeinrichtung
Barauszahlung
Weiterversicherung bei der Raiffeisen Pensionskasse
Was muss ich beim Austritt aus der Pensionskasse tun?
Pensionierung
Unser Vorsorgereglement gibt Ihnen die Möglichkeit, sich im Alter zwischen 58 und 70 Jahren flexibel in einem Mal oder in Teilschritten pensionieren zu lassen. Ihr Altersguthaben können Sie dabei als Rente, Kapital oder in Mischform beziehen.
Das von Ihnen während Ihrer Aktivzeit angesparte Altersguthaben wird zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung in eine lebenslängliche Rente umgewandelt. Diese erfüllt den Hauptzweck der beruflichen Vorsorge: Ihnen finanzielle Sicherheit zu geben, wenn Sie nicht mehr arbeiten. Sie können sich Ihr Altersguthaben aber auch teilweise oder ganz als Kapital auszahlen lassen.
- Sie haben die Möglichkeit, Ihren Pensionierungszeitpunkt in Absprache mit Ihrer Arbeitgeberin im Alter zwischen 58 und 70 frei zu wählen.
- Sie können sich ab Alter 58 auch teilpensionieren lassen (in maximal drei Teilschritten), um bereits in den Genuss eines Teils der Altersleistungen zu kommen, während Sie mit einem reduzierten Pensum bis zur Restpensionierung weiter arbeiten.
- Bezüger einer Invalidenrente erhalten ab dem ordentlichen Pensionierungsalter eine lebenslängliche Altersrente.
Leistungen bei Pensionierung im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen Leistungen der Pensionskasse bei Pensionierung:
Leistungsbezug | Basisplan | Bonusplan | VP-Konto |
Pensionierung ganz oder teilweise, mindestens zu 20%
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Alterskapital statt Rente |
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Wie flexibel kann ich meine Pensionierung gestalten?
Wie wird die Höhe der Altersleistung bestimmt?
Rente oder Kapital?
Wie hoch sind meine Altersleistungen?
Ich will meine Pension antreten – was muss ich tun?
Invalidität
Als Versicherter der Raiffeisen Pensionskasse sind Sie bei Invalidität mit überobligatorischen Leistungen abgesichert.
Sollten Sie invalid werden, sorgen wir dafür, dass Sie weiterhin ein regelmässiges Einkommen haben. Unsere Leistungen ergänzen diejenigen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Resultiert die Invalidität aus einem Unfall, so bezahlt zusätzlich auch noch die Unfallversicherung. Gesamthaft dürfen alle Invaliditätsleistungen gemäss Gesetz 90% Ihres anrechenbaren Lohnes nicht übersteigen.
Leistungen bei Invalidität im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen Leistungen der Pensionskasse bei Invalidität:
Alter | Basisplan | Bonusplan | VP-Konto |
bis 65 Jahre
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ab 65 Jahre |
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Wann bin ich leistungsberechtigt?
Wie sehen die Invaliditätsleistungen im Detail aus?
Wie gehe ich im Falle einer Invalidität vor?
Hinterlassene
Ihre nächsten Angehörigen sind im Falle Ihres Todes mit überobligatorischen Leistungen abgesichert.
Im Falle Ihres Todes unterstützt die Kasse Ihre nächsten Angehörigen: Diese erhalten eine Ehegattenrente bzw. eine Rente für den eingetragenen Lebenspartner. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Rente für den angemeldeten Lebenspartner, eine Waisenrente und /oder ein Todesfallkapital ausgerichtet. Je nach Situation erbringen auch die AHV und die Unfallversicherung Leistungen. Gesetzlich bedingt dürfen alle koordinierten Leistungen zusammen 90% Ihres letzten anrechenbaren Lohnes nicht übersteigen.
Leistungen an Hinterlassene im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen Hinterlassenenleistungen unsere Pensionskasse:
Zeitpunkt des Todes | Basisplan | Bonusplan | VP-Konto |
Als aktives Mitglied
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Während Bezug einer Invalidenrente |
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Während Bezug einer Altersrente |
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* Für die Auszahlung der Rente oder des Todesfallkapitals an den überlebenden Lebenspartner müssen die Bedingungen gemäss Vorsorgereglement gegeben sein.
Wann sind meine Hinterlassenen leistungsberechtigt?
Wie hoch sind die Leistungen für Hinterlassene von aktiven Mitgliedern?
Wie hoch sind die Leistungen für Hinterlassene von Rentenbeziehenden?
Was passiert bei einer Scheidung?
Ich heirate – was muss ich tun?
Kann ich auch meinen Lebenspartner begünstigen?
Wie ändere ich die Begünstigungsordnung?
Was tun beim Tod eines Versicherten unserer Pensionskasse?
Wohneigentum
Mit einem so genannten WEF-Vorbezug oder einer Verpfändung Ihres Vorsorgeguthabens können Sie Ihr Pensionskassenguthaben zur Finanzierung Ihres Wohneigentums verwenden.
Das Bundesgesetz zur beruflichen Vorsorge erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Finanzierung von Wohneigentum mit Mitteln aus der eigenen beruflichen Vorsorge. Für einen solchen Wohneigentumsförderungs-Vorbezug bzw. WEF-Vorbezug von Pensionskassengeldern sind verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten.
Ein WEF-Vorbezug vermindert das vorhandene Altersguthaben und somit auch die voraussichtlichen Altersleistungen aus der Pensionskasse. Zudem sind bis zur vollen Rückzahlung der bezogenen Vorsorgemittel keine steuerbegünstigte, persönliche Einkäufe in die Pensionskasse mehr möglich.
Was sind die Voraussetzungen für einen WEF-Vorbezug?
Wofür kann ich einen Vorbezug verwenden?
Wie viel kann ich für Wohneigentum vorbeziehen?
Was muss ich bedenken bei einem Vorbezug?
Vorbezug oder besser Verpfändung?
Ich will einen Vorbezug machen – wie gehe ich vor?
Wie kann ich einen Vorbezug zurückzahlen?