Für einen umfassenden Active-Ownership-Ansatz braucht es Transparenz
Mit dem Aufkommen der nachhaltigen Finanzanlagen in den vergangenen 20 Jahren sind viele verschiedene Ansätze entstanden, nach denen soziale und ökologische Aspekte in Anlageentscheide einfliessen. Einheitliche Standards für nachhaltige Finanzinstrumente gibt es indes bis heute keine. Da ist es bis zum Vorwurf des Greenwashing, also dass Anbieter ihre Fonds «grüner» darstellen als sie effektiv sind, nicht mehr weit.
In diesem Umfeld hat der Bundesrat mit seinem Standpunkt zur Greenwashing-Prävention Ende 2022 ansatzweise zur Klärung beigetragen: Impact Investment und Active Ownership werden hier explizit als Ansätze genannt, die einen Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten sollen. Beim Impact Investment stehen konkrete und messbare Nachhaltigkeitsziele im Vordergrund. Beim Active Ownership hingegen engagieren sich Investoren durch den aktiven Dialog mit Unternehmen für die Verbesserung von Menschen- und Arbeitsrechten, der Unternehmensführung sowie der ökologischen Standards. Zudem bringen sie sich durch die Ausübung ihrer Stimmrechte und die Koordination mit weiteren Investoren proaktiv ein. «Dieser Ansatz benötigt zwar Zeit, um Wirkung zu zeigen», sagt Erol Bilecen, Leiter des Kompetenzzentrums Nachhaltigkeit von Raiffeisen. «Unsere Erfahrung zeigt aber, dass damit wirklich Veränderungen möglich sind.»
Doch «Machen» allein reicht gemäss Bundesrat nicht aus. In seinem Positionspapier hält er dazu fest, dass es für einen umfassenden Active-Ownership-Ansatz auch Transparenz braucht. Konkret sind Banken dazu angehalten, zu den Zielinvestments, der Koordination mit anderen Investoren, zum Prozess der Einflussnahme und zur Wirksamkeitsbeurteilung genaue Angaben zu machen und diese von einer unabhängigen Drittpartei prüfen zu lassen. Dies, um die Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsziele sicherzustellen, so der Bundesrat.