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Staatliche Vorsorge: Die 1. Säule einfach erklärt

Die 1. Säule des Schweizer Altersvorsorge ist das Fundament für die finanzielle Sicherheit im Alter. Sie sichert Ihre finanzielle Existenz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall.

Die 1. Säule: Staatliche Vorsorge

Die 1. Säule ist obligatorisch und dient der finanziellen Sicherung des Existenzbedarfs im Alter, bietet Schutz im Invaliditätsfall und sichert Ihre Hinterbliebenen im Todesfall mit dem Existenzminimum ab. Sie umfasst die AHV/IV (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) sowie Ergänzungsleistungen (EL). Zudem in der staatlichen Vorsorge geregelt, sind Erwerbsersatzleistungen (EO) während des Militär- oder Zivildienstes, die Mutterschaftsversicherung (MSE) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV).

 

Die AHV, Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die AHV gibt es seit 1948. Sie ist die wichtigste Sozialversicherung der Schweiz und für alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, obligatorisch. Die AHV-Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen und zu gleichen Teilen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen. Die aktuell tätigen Arbeitnehmer finanzieren solidarisch den Ruhestand der pensionierten AHV-Bezüger - im sogenannten Umlageverfahren.

Die IV, Invalidenversicherung 

Die IV gibt es seit 1960. Sie soll die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit mildern. Ihr Hauptziel ist es, Menschen zu unterstützen, die aufgrund von gesundheitlichen Gründen zu mindestens 40% nicht mehr in den Arbeitsprozess integriert werden können.

 

Die EL, Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Es sind keine Leistungen der Sozialhilfe, sondern Sozialversicherungsleistungen, auf welche bei Vorliegen der Voraussetzungen ein verfassungsmässiger, unbedingter Anspruch auf Ausrichtung besteht.

Die Ergänzungsleistungen werden mit Steuergeldern von Bund und Kantonen finanziert. Mit der Gesetzesänderung seit dem 1. Januar 2021 haben Einzelpersonen neu einen Anspruch auf EL, wenn ihr Reinvermögen weniger als CHF 100'000.– beträgt. Bei Ehepaaren liegt die Vermögensschwelle bei CHF 200'000.–. 

Zusammenfassung

Die 1. Säule der Schweizer Altersvorsorge sichert die finanzielle Existenz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Sie umfasst Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten sowie Ergänzungsleistungen.

  • Die 1. Säule (staatliche Vorsorge) versichert alle in der Schweiz wohnhaften oder arbeitenden Personen.
  • Die 1. Säule ist obligatorisch.
  • Die 1. Säule dient der finanziellen Sicherung Ihres Existenzbedarfs.

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