Die 3. Säule: Private Vorsorge
Die freiwillige Selbstvorsorge ergänzt die staatliche und berufliche Vorsorge. Mit der 3. Säule können Sie Ihre Vorsorgesituation aktiv verbessern und Einkommenslücken im Alter, bei Invalidität und im Todesfall schliessen. Durch verschiedene Spar- und Versicherungslösungen lässt sich die 3. Säule individuell gestalten. Die private Vorsorge ist seit 1972 in der Bundesverfassung verankert und wird vom Bund und den Kantonen mit Steuervorteilen für die Versicherten gefördert.
Säule 3a: Gebundene Vorsorge für AHV-pflichtige Erwerbstätige
Das Kapital, das Sie in der Säule 3a ansparen, dient grundsätzlich der Altersvorsorge. In gewissen Fällen kann es auch vorbezogen werden – zum Beispiel, für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder für die Beibringung der eigenen Mittel zur Aufnahme einer Hypothek für den Kauf einer selbstbewohnten Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses. Die einbezahlten Prämien oder Beiträge lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Was Sie über die Säule 3a wissen müssen
Säule 3b: Freie Vorsorge für alle
Mit der Säule 3b können Sie das finanzielle Polster für Ziele und Wünsche nach der Pensionierung weiter ausbauen. Auch die finanziellen Risiken bei Invalidität oder im Todesfall können Sie bedürfnisgerecht absichern. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Spar- und Anlagelösungen sowie Versicherungslösungen zur Verfügung.