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Diese Reform steht noch an

Mit der 13. AHV-Rente tritt demnächst eine wichtige Revision in Kraft. Die Erneuerung der beruflichen Vorsorge hat das Schweizer Stimmvolk hingegen am 22. September 2024 abgelehnt.

Noch nicht in Kraft getreten: Die 13. AHV-Rente

Am 3. März 2024 hat das Schweizer Stimmvolk Ja gesagt zu einer 13. AHV-Rente. Sie tritt im Jahr 2026 in Kraft. Jetzt schon darf die Frage gestellt werden: Welche Auswirkungen wird die Rentenerhöhung haben?

Vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt: Die BVG-Reform

Gut zwanzig Jahre nach der letzten BVG-Revision hat sich das Schweizer Stimmvolk am 22. September 2024 gegen eine weitere Reform der beruflichen Vorsorge entschieden. 

Damit verbleiben die drängendsten Probleme der zweiten Säule ungelöst. Die Pensionskassen, welche nahe dem BVG-Obligatorium versichern, können aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes nicht auf eine Entlastung der jüngeren Versicherten zählen. Ausserdem werden weiterhin sehr viele Menschen hierzulande aufgrund ihres tiefen Lohnes respektive ihrer Teilzeitanstellung auch inskünftig nicht in die berufliche Vorsorge aufgenommen und können somit nicht auf Leistungen aus der 2. Säule rechnen.  

Wie könnte es weitergehen? Der Umwandlungssatz hängt direkt von der Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner ab. Und diese steigt laufend an und wird mit aller Voraussicht auch in Zukunft steigen. Somit wird sich das Problem des zu hohen gesetzlichen Umwandlungssatzes im Gleichschritt mit der steigenden Lebenserwartung weiter verschärfen und damit das System mehr und mehr strapazieren.

 

Gut zu wissen: Das Problem des zu hohen Umwandlungssatzes betrifft nur das sogenannte BVG-Obligatorium. Für die grosse Mehrheit der Versicherten wurde dank der überobligatorisch angesparten Alterskapitalien mittels Mischrechnung der Umwandlungssatz bereits heute an die ökonomischen Rahmenbedingungen angepasst. Die übrigen Pensionskassen und ihre Versicherten bleiben jedoch auf dem Problem «sitzen».

 

Unabhängig davon, dass die BVG-Reform beim Schweizer Stimmvolk durchgefallen ist, können Sie mit einfachen Massnahmen mehr aus der beruflichen Vorsorge herausholen, um Ihre Wünsche und Träume zu realisieren. Mehr dazu in unserem Vorsorgeguide.

 

Wie steht es um meine Altersvorsorge?

 

Nachhaltige Reformen bei der Altersvorsorge haben einen schwierigen Stand, weshalb man besser unabhängig von der politischen Entwicklung bleibt. Warten Sie nicht ab und werden Sie selbst schon heute aktiv. Denn die private Vorsorge (3. Säule) können Sie selbst gestalten und damit Ihre finanzielle Zukunft mitbestimmen.

 

Zusammenfassung

Vorsorgesystem in stetigem Wandel

Im März 2024 hat das Schweizer Stimmvolk Ja zur 13. AHV-Rente gesagt und nur wenige Monate später die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) abgelehnt:  

  • Ab dem Jahr 2026 sollen die Pensionierten eine 13. AHV-Rente erhalten.
  • Das entspricht einer Erhöhung der AHV-Altersrente um 8,3 Prozent.
  • Die Mehrausgaben der AHV will der Bundesrat über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer decken.
  • Keine Auswirkung hat die Ablehnung der BVG-Reform für die grosse Mehrheit der Erwerbstätigen, da sie überobligatorisch versichert sind. Ihre Pensionskassen haben Reformen bereits vorweggenommen und die Umwandlungssätze an die ökonomischen Rahmenbedingungen angepasst.
  • Durch die Ablehnung bleibt vielen Geringverdienenden und Mehrfachbeschäftigten der Zugang zur beruflichen Vorsorge weiterhin verwehrt.

Sie haben Fragen zu Ihrer Vorsorge?

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