Ab dem Jahr 2026 werden die Pensionierten in der Schweiz in den Genuss einer zusätzlichen Monatsrente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) kommen. Wer einen Anspruch auf eine AHV-Altersrente hat, wird diese künftig 13- statt 12-mal pro Jahr erhalten – das entspricht einer Erhöhung der jährlichen Altersrente um 8,3 Prozent. Die minimale jährliche Altersrente wird sich entsprechend um 1'260 auf neu 16'380 Franken, die maximale Rente um 2'520 auf 32'760 Franken erhöhen. Ehepaare erhalten künftig zusammen maximal 49'140 Franken jährlich aus der AHV.
Erhöht werden ausschliesslich die Altersrenten der AHV. Das heisst: Die Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie die Renten aus der Invalidenversicherung (IV) werden weiterhin 12-mal pro Jahr ausbezahlt. Ebenfalls unverändert bleibt der Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).
Somit ist klar, wer künftig mehr Leistungen aus dem generationenübergreifenden Sozialwerk der Schweiz erhält. Unklar hingegen ist, wer die zusätzlichen jährlichen Ausgaben von über 4 Milliarden Franken finanziert. Die 13. AHV-Rente verschärft das bestehende Finanzierungsproblem der AHV. Die jährlichen Einnahmen dürften bereits im Jahr 2026 nicht mehr reichen, um die jedes Jahr höheren Ausgaben zu decken und die Reserven im AHV-Ausgleichsfonds dürften voraussichtlich im Jahr 2027 unter die gesetzlich vorgeschriebene Jahresausgabe fallen. Das gilt auch nach der Korrektur der AHV-Finanzperspektiven.
Die Politik ist also gefordert, möglichst rasch Reformen zu beschliessen, welche die Finanzierung der AHV langfristig sichern. So hat der Bundesrat am 13. September 2024 den Eckwert zur Finanzierung und Umsetzung der 13. AHV-Rente beschlossen. Um den AHV-Ausgleichsfonds bis im Jahr 2030 im Gleichgewicht zu halten, soll ausschliesslich die Mehrwertsteuer (MWST) um 0,7 Prozenpunkte erhöht werden. Die 13. AHV-Altersrente soll ab dem Jahr 2026 einmal jährlich im Dezember ausbezahlt werden. Sie wird an alle Personen ausbezahlt, die im Dezember des gleichen Jahres Anspruch auf eine Altersrente haben. Rentenbeziehende, die zwischen Anfang Januar und Ende November sterben, sollen im entsprechenden Jahr keinen Anspruch auf eine 13. AHV-Rente erhalten, da diese an die Erben ginge. Im Herbst 2024 soll die Botschaft zuhanden des Parlaments folgen.