Vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt: Die BVG-Reform
Gut zwanzig Jahre nach der letzten BVG-Revision hat sich das Schweizer Stimmvolk am 22. September 2024 gegen eine weitere Reform der beruflichen Vorsorge entschieden.
Damit verbleiben die drängendsten Probleme der zweiten Säule ungelöst. Die Pensionskassen, welche nahe dem BVG-Obligatorium versichern, können aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes nicht auf eine Entlastung der jüngeren Versicherten zählen. Ausserdem werden weiterhin sehr viele Menschen hierzulande aufgrund ihres tiefen Lohnes respektive ihrer Teilzeitanstellung auch inskünftig nicht in die berufliche Vorsorge aufgenommen und können somit nicht auf Leistungen aus der 2. Säule rechnen.
Wie könnte es weitergehen? Der Umwandlungssatz hängt direkt von der Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner ab. Und diese steigt laufend an und wird mit aller Voraussicht auch in Zukunft steigen. Somit wird sich das Problem des zu hohen gesetzlichen Umwandlungssatzes im Gleichschritt mit der steigenden Lebenserwartung weiter verschärfen und damit das System mehr und mehr strapazieren.
Gut zu wissen: Das Problem des zu hohen Umwandlungssatzes betrifft nur das sogenannte BVG-Obligatorium. Für die grosse Mehrheit der Versicherten wurde dank der überobligatorisch angesparten Alterskapitalien mittels Mischrechnung der Umwandlungssatz bereits heute an die ökonomischen Rahmenbedingungen angepasst. Die übrigen Pensionskassen und ihre Versicherten bleiben jedoch auf dem Problem «sitzen».
Unabhängig davon, dass die BVG-Reform beim Schweizer Stimmvolk durchgefallen ist, können Sie mit einfachen Massnahmen mehr aus der beruflichen Vorsorge herausholen, um Ihre Wünsche und Träume zu realisieren. Mehr dazu in unserem Vorsorgeguide.