Worst Case Unfall oder Krankheit – wie bin ich abgesichert?
Bis anhin haben sich die Eltern, um Ihre Versicherungen gekümmert. Jetzt, wo Sie ins Berufsleben starten und Ihren Alltag neu organisieren, sollten Sie neben anderen Dingen auch bei den Versicherungen einiges beachten.
In der Schweiz sind Nichterwerbstätige auch Kinder und Studenten ohne Nebenjob über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert. Mit Beginn Ihres Lehrverhältnisses deckt die UVG-Versicherung Ihres Arbeitgebers Berufs- und Nichtberufsunfälle ab. Ab 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche sind auch Unfälle in der Freizeit, sogenannte Nichtberufsunfälle, versichert. Daher können Sie die Unfallversicherung bei Ihrer Krankenkasse ausschliessen. Dafür müssen Sie der Krankenkasse einen Nachweis, wie z. B. die Kopie Ihres Lehrvertrages, vorweisen. Übrigens, in dem Jahr, in dem Sie 18 werden, sollten Sie auch über Ihre Franchise bei der Krankenkasse nachdenken, da die Prämie von der Kinder- in die Jugendlichenkategorie wechselt und stark ansteigt.
Bei einem Arbeitsunfall zahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers automatisch 80% Ihres Lohns. Viele Firmen bieten zudem eine Krankentaggeldversicherung, die ebenfalls 80% des Lohns bei Krankheit deckt. Ihr Arbeitgeber kann dafür einen Teil der Prämien von Ihrem Lohn abziehen.
Das finanzielle Risiko der langfristigen Arbeitsunfähigkeit ist nicht zu unterschätzen. Unfälle oder Krankheiten mit langfristigen Folgen, sprich Invalidität, sind in jungen Jahren über die obligatorischen Versicherungen nur geringfügig abgedeckt. Denn die Berechnung der versicherten Invaliden-Renten basieren auf der Höhe Ihres Lohnes. Die minimale Invalidenrente bei der staatlichen Invalidenversicherung (IV) für Jugendliche bis 25 Jahre beträgt monatlich 1’633 Franken (ausserordentliche IV-Rente). Ohne private Zusatzversicherungen muss eine Person bis zum Alter von 65 mit etwa 1’633 Franken und eventuellen Ergänzungsleistungen auskommen. Daher empfiehlt es sich, während der Ausbildungszeit eine Erwerbsunfähigkeitsrente von mindestens 2’000 Franken pro Monat abzuschliessen, die bei Invalidität zusätzlich zur IV-Rente der 1. Säule ausgezahlt wird. Diese Versicherung kann nach der Ausbildung problemlos wieder aufgehoben werden.