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Berufslehre und Vorsorge

Was Sie wissen müssen

Lernende sind ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag AHV-pflichtig. Der Lehrbetrieb zieht die Beiträge direkt vom Lohn ab.

 

Beiträge für die Pensionskasse bezahlt erst, wer mindestens 22'050 Franken pro Jahr verdient. Lernendenlöhne sind in der Regel tiefer.

 

Sobald Lernende AHV-Beiträge leisten, dürfen sie auch in die Säule 3a einzahlen. Früh beginnen lohnt sich, denn kleine Beträge können auf lange Sicht einen grossen Unterschied machen. 

 

Zusätzliche Versicherungen bieten Schutz vor den finanziellen Konsequenzen langjähriger Arbeitsunfähigkeit.

Wichtige Fakten zu Berufslehre und Vorsorge

Der Einstieg in die Berufslehre markiert den Beginn der finanziellen Selbstständigkeit. Obwohl die Pensionierung noch in weiter Ferne liegt, legt man schon während der Lehre den Grundstein für die finanzielle Sicherheit im Alter. 

Vieles erledigt der Lehrbetrieb für einen: zum Beispiel die Lohnabzüge für die AHV und weitere Sozialversicherungen. Sie sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag Pflicht. Auch die Anmeldung bei der Pensionskasse läuft über den Arbeitgeber.

In anderen Bereichen müssen Lernende selbst aktiv werden: Indem sie frühzeitig in die Säule 3a investieren, bessern sie ihre späteren Altersleistungen auf. Die private Vorsorge kann zudem für den Kauf eines Eigenheims oder für die berufliche Selbstständigkeit eingesetzt werden. Auch die Absicherung von finanziellen Risiken, die durch langfristige Arbeitsunfähigkeit entstehen können, ist Sache jedes Einzelnen. 

Lohnvergleich: Was wer wie viel wann verdient 

Als Lernende werden Sie für Ihre Arbeit entschädigt und verdienen damit Ihr eigenes Geld. Während der Lehrzeit sammeln Sie wertvolle Erfahrungen, werden immer routinierter in Ihrer Arbeit und sind dadurch bereits eine wichtige Unterstützung in der Firma. Mit den Lehrjahren wird nicht nur die Erfahrung, sondern auch der Lohn grösser. Dieser kann je nach Branche, Betrieb und Arbeitsort variieren. Einen Mindestlohn gibt es nicht.

Die durchschnittlichen Löhne für Lernende liegen im 

1. Jahr zwischen CHF 500.– bis CHF 700.–

2. Jahr zwischen CHF 700.– bis CHF 900.–

3. Jahr zwischen CHF 900.– bis CHF 1'100.–

 

Weitere Details zum ersten Lernendenlohn 

Keine AHV-Abzüge auf dem Lohnzettel – bin ich unsichtbar für die AHV?

In der Schweiz erlernen rund zwei Drittel der Jugendlichen einen Beruf. Die berufliche Grundbildung, die sogenannte Lehre, beginnt in der Regel ab dem 15. Lebensjahr. Solange Sie noch nicht 18 sind, wird Ihnen je nach Betrieb ein Beitrag für die Unfallversicherung abgezogen. Für die AHV-Beitragspflicht ist jedoch das Alter entscheidend. Erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig. Total betragen die Abzüge für AHV, IV, EO und ALV 12,8 Prozent und werden je zur Hälfte von Ihrem Betrieb und von Ihnen bezahlt.

Bei einem Bruttolohn von 850 Franken pro Monat werden Ihnen folgende Beträge abgezogen:

Beispiel in Franken
Bruttolohn100%850
Abzug für AHV/IV/EO5.30%-45.05
Abzug für ALV1.10%-9.35
Nettolohn93.60%795.6

Siehe auch «Sozialversicherungsbeiträge im Überblick (Stand 2024)»

Ihr Lehrbetrieb darf Ihnen ebenfalls Beiträge für eine Krankentaggeldversicherung und Nichtberufsunfallversicherung vom Lohn abziehen. Diese Abzüge müssen auf Ihrer Lohnabrechnung aufgelistet werden.

Erwerbstätige zahlen ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag AHV-Beiträge, während Nichterwerbstätige erst ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag Beiträge leisten. Die drei Jahre dazwischen gelten als Jugendjahre. Sie werden bei der Berechnung Ihrer Altersrente normalerweise nicht berücksichtigt, können aber dazu dienen, Beitragslücken in maximal drei späteren Jahren auszugleichen. Damit Sie im Rentenalter von der vollen AHV-Rente profitieren können, ist es wichtig, dass Sie während Ihrer AHV-Beitragspflicht die AHV-Beiträge jedes Jahr, also lückenlos, bezahlen. Ein fehlendes Beitragsjahr führt zu einer sogenannten Beitragslücke und bedeutet eine Rentenkürzung von 2,3 Prozent pro fehlendem Beitragsjahr.

Berufslehre und Pensionskasse: Habe ich da was verpasst?

Nein, haben Sie nicht. Um in die Pensionskasse einzahlen zu können, müssen Sie mindestens 22'050 Franken pro Jahr verdienen. Dieses Einkommen übersteigt jedoch normalerweise die üblichen Lernendenlöhne.

Säule 3a: Kann ich da schon in der Lehre andocken?

Sobald Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen haben, können Sie freiwillig in die Säule 3a einzahlen, also frühestens ab dem 1. Januar nach Ihrem 17. Geburtstag. Je früher Sie starten, desto besser. Ihre Vorsorgeleistungen aus der 1. (AHV) und 2. Säule (Pensionskasse) decken im Ruhestand nur etwa 60 Prozent Ihres letzten Einkommens ab. Um auch nach der Pensionierung Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten und unabhängig zu sein, sollten Sie über Einzahlungen in die Säule 3a nachdenken – fast schon ein Muss. Sie können dies bis zu einem Maximalbeitrag von 7056 Franken pro Jahr (Stand 2024) sogar von der Steuer absetzen, wenn Sie in einer Pensionskasse sind. Ohne Pensionskasse können Sie bis zu 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens einzahlen.

Denken Sie früh an Ihre Vorsorge – auch der Zinseszinseffekt fällt bei einem frühzeitigen Start mehr ins Gewicht! Ein Tipp: Bei den momentan niedrigen Zinsen lohnt es sich weniger, Ihr Geld nur auf einem Vorsorgekonto zu belassen. Eine klügere Option wäre, Ihre 3a-Beiträge in einen Vorsorgefonds zu investieren, wo Sie eine jährliche Rendite zwischen 2% bis 5% erwarten können. Je früher Sie starten, desto länger können Sie Ihr Vorsorgekapital aufbauen, umso mehr Steuern sparen Sie und desto mehr profitieren Sie vom Zinseszins. Selbst kleine Sparbeträge können auf lange Sicht einen grossen Unterschied machen.

Ein cooles Extra der Säule 3a: Sie ist nicht nur für die Altersvorsorge. Normalerweise können Sie erst fünf Jahre vor dem AHV-Alter ran, aber es gibt Ausnahmen wie den Sprung in die Selbstständigkeit, den Kauf Ihrer eigenen Wohnung oder einen Umzug ins Ausland.

Worst Case Unfall oder Krankheit  wie bin ich abgesichert?

Bis anhin haben sich die Eltern, um Ihre Versicherungen gekümmert. Jetzt, wo Sie ins Berufsleben starten und Ihren Alltag neu organisieren, sollten Sie neben anderen Dingen auch bei den Versicherungen einiges beachten.

In der Schweiz sind Nichterwerbstätige auch Kinder und Studenten ohne Nebenjob über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert. Mit Beginn Ihres Lehrverhältnisses deckt die UVG-Versicherung Ihres Arbeitgebers Berufs- und Nichtberufsunfälle ab. Ab 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche sind auch Unfälle in der Freizeit, sogenannte Nichtberufsunfälle, versichert. Daher können Sie die Unfallversicherung bei Ihrer Krankenkasse ausschliessen. Dafür müssen Sie der Krankenkasse einen Nachweis, wie z. B. die Kopie Ihres Lehrvertrages, vorweisen. Übrigens, in dem Jahr, in dem Sie 18 werden, sollten Sie auch über Ihre Franchise bei der Krankenkasse nachdenken, da die Prämie von der Kinder- in die Jugendlichenkategorie wechselt und stark ansteigt.

Bei einem Arbeitsunfall zahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers automatisch 80% Ihres Lohns. Viele Firmen bieten zudem eine Krankentaggeldversicherung, die ebenfalls 80% des Lohns bei Krankheit deckt. Ihr Arbeitgeber kann dafür einen Teil der Prämien von Ihrem Lohn abziehen.

Das finanzielle Risiko der langfristigen Arbeitsunfähigkeit ist nicht zu unterschätzen. Unfälle oder Krankheiten mit langfristigen Folgen, sprich Invalidität, sind in jungen Jahren über die obligatorischen Versicherungen nur geringfügig abgedeckt. Denn die Berechnung der versicherten Invaliden-Renten basieren auf der Höhe Ihres Lohnes. Die minimale Invalidenrente bei der staatlichen Invalidenversicherung (IV) für Jugendliche bis 25 Jahre beträgt monatlich 1’633 Franken (ausserordentliche IV-Rente). Ohne private Zusatzversicherungen muss eine Person bis zum Alter von 65 mit etwa 1’633 Franken und eventuellen Ergänzungsleistungen auskommen. Daher empfiehlt es sich, während der Ausbildungszeit eine Erwerbsunfähigkeitsrente von mindestens 2’000 Franken pro Monat abzuschliessen, die bei Invalidität zusätzlich zur IV-Rente der 1. Säule ausgezahlt wird. Diese Versicherung kann nach der Ausbildung problemlos wieder aufgehoben werden.

Zusammenfassung

Bereits beim Berufsstart vorsorgen 

Mit dem Einstieg in die Berufswelt beginnt auch die finanzielle Selbständigkeit. Schon während der Lehre wird der Grundstein für die finanzielle Sicherheit im Alter gelegt. Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag sind AHV-Beiträge Pflicht und werden durch den Lehrbetrieb erledigt. Auch die Anmeldung bei der Pensionskasse läuft über den Arbeitgeber. Mit der Säule 3a können die späteren Altersleistungen individuell aufgebessert werden. Erfahren Sie hier mehr zu den drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems.

Möglichst früh Altersguthaben aufbauen

Sobald Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen haben, können Sie freiwillig in die Säule 3a einzahlen, also frühestens ab dem 1. Januar nach Ihrem 17. Geburtstag. Je früher Sie starten, desto besser. Auch schon im Studium geht Sie Vorsorge an. Studierende ohne Nebenbeschäftigung sind ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag AHV-beitragspflichtig – auf was Sie achten sollten.

Was geht ab – Lohnabrechnung entschlüsselt

Als Lernende werden sie für Ihre Arbeit entschädigt und verdienen damit Ihr eigenes Geld. Lernen Sie schon jetzt zum Berufsstart, Ihre Lohnabrechnung zu lesen und zu verstehen – warum wie viel abgezogen wird, wofür die Beiträge abgehen, und wie Sie Ihre Vorsorge optimieren und schon jetzt davon profitieren.

Häufige Fragen zu Berufslehre und Vorsorge

Wir stehen Ihnen für Fragen zu Vorsorge und Studium gerne zur Verfügung.