Worst Case Unfall oder Krankheit – wie bin ich abgesichert?
Während der Schulzeit waren Sie bei vielen Versicherungen über Ihre Eltern abgedeckt. Jetzt, wo Sie ins Berufsleben starten und Ihren Alltag neu organisieren, sollten Sie neben anderen Dingen auch bei den Versicherungen einiges beachten.
In der Schweiz sind Nichterwerbstätige wie Kinder und Studenten ohne Nebenjob über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert. Mit Beginn Ihres Lehrverhältnisses deckt die UVG-Versicherung Ihres Arbeitgebers Berufs- und Nichtberufsunfälle ab. Bei mehr als 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche sind auch Unfälle in der Freizeit, sogenannte Nichtberufsunfälle, versichert. In diesem Falle können Sie die Unfallversicherung bei Ihrer Krankenkasse ausschliessen. Dafür müssen Sie der Krankenkasse einen Nachweis, wie z. B. die Kopie Ihres Lehrvertrages, vorweisen. Übrigens, in dem Jahr, in dem Sie 19 werden, sollten Sie auch über Ihre Franchise bei der Krankenkasse nachdenken, da die Prämie von der Kinder- in die Jugendlichenkategorie wechselt und stark ansteigt.
Bei einem Arbeitsunfall zahlt die Unfallversicherung automatisch 80% Ihres Lohns. Viele Firmen bieten zudem eine Krankentaggeldversicherung, die ebenfalls 80% des Lohns bei Krankheit deckt. Ihr Arbeitgeber kann dafür einen Teil der Prämien von Ihrem Lohn abziehen.
Langfristige Arbeitsunfähigkeit ist nicht zu unterschätzen. Unfälle oder Krankheiten mit langfristigen Folgen, sprich Invalidität, sind über die obligatorischen Versicherungen nur geringfügig abgedeckt. Vor allem der Fall «Invalidität durch Krankheit» sollten Sie prüfen und absichern. Nach Vollendung des 17. Lebensjahres und einem Jahreseinkommen von über 22’050 Franken sind Sie in der Pensionskasse mit einer kleinen Invalidenrente versichert. Die minimale Invalidenrente bei der staatlichen Invalidenversicherung (IV) für Jugendliche bis 25 Jahre beträgt monatlich 1’633 Franken (ausserordentliche IV-Rente). Ohne private Zusatzversicherungen muss eine Person bis zum Alter von 65 mit etwa 1’633 Franken und eventuellen Ergänzungsleistungen auskommen. Daher empfiehlt es sich, ab 16 Jahren eine zusätzliche Invalidenrente von mindestens 2’000 Franken abzuschliessen, die bei Invalidität zusätzlich zur IV-Rente der 1. Säule ausgezahlt wird. Diese Versicherung kann nach der Ausbildung problemlos wieder aufgehoben werden.