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Lohnabrechnung verstehen

Was Sie wissen müssen

Vom Bruttolohn werden Beiträge abgezogen, insgesamt 14 bis 20 Prozent.

 

Die Abzüge dienen zum Beispiel der Absicherung im Alter sowie bei Krankheit, Unfall und Tod.

 

Ausbezahlt wird der Nettolohn.

Wichtige Fakten zur Lohnabrechnung

Der ausbezahlte Nettolohn entspricht dem Bruttolohn nach Abzügen. In der Regel werden zwischen 14 bis 20 Prozent vom Bruttolohn in Abzug gebracht. 

Alle Abzüge erfüllen den Zweck, bestimmte Risiken zu versichern. Das sind zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Unfall. Hinzu kommen Beiträge an die AHV und Pensionskasse, die ebenfalls automatisch vom Bruttolohn abgezogen werden. Die Abzüge sind gesetzlich vorgeschrieben und tragen zur sozialen und wirtschaftlichen Sicherheit jedes einzelnen bei.  

Lohnabrechnung entschlüsselt: Was bleibt übrig?

Ihr Lohn im Vertrag? Das ist der Bruttobetrag. Ziehen Sie davon die gesetzlich geregelten Sozialabgaben ab, bleibt der Nettolohn übrig – und das ist die Summe, die wirklich auf Ihrem Konto landet. Hier ein kleiner Sneak Peek, wie so eine Lohnabrechnung aussieht:

Die Lohnabrechnung muss in schriftlicher Form erfolgen und jederzeit nachvollziehbar sein. Auch gibt es für den Inhalt der Lohnabrechnung klare Anforderungen. Folgende Angaben müssen stets ausgewiesen werden:

  • Vollständige Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden
  • Bruttolohn, Nettolohn und Zulagen
  • Sämtliche Sozialabzüge
  • Weitere Zulagen und Abzüge

Abhängig von der Arbeitsstelle können weitere Lohnbestandteile dazukommen. Beispielsweise werden Kinderzulagen, Schichtzulagen, Nachtzulagen, 13. Monatslohn, Provisionen, Bonuszahlungen oder Dienstalters- bzw. Jubiläumsgeschenke zum Bruttolohn hinzugefügt. Während für Kinderzulagen kein AHV-Abzug gemacht wird, fallen beim 13. Monatslohn, Bonuszahlungen oder Provisionen entsprechende Abzüge an die AHV an.

Von brutto zu netto: Was geht eigentlich vom Lohn ab? 

Beleuchten wir die Thematik zwischen Brutto- und Nettolohn. Um zu Ihrem Nettolohn zu kommen, werden vom Bruttogehalt verschiedene Abzüge gemacht. Wir nehmen diese Abzüge mal genauer unter die Lupe, damit Sie besser verstehen, wie Ihr Gehalt am Ende zusammengerechnet wird. Was wird also alles von Ihrem Bruttolohn abgezogen? Die Abzüge im Detail:
 

AHV, IV, EO

Die AHV, IV, EO ist für alle obligatorisch. Im Ruhestand oder im Falle einer Invalidität bekommen Sie eine AHV-Rente, respektive IV-Rente, die von Ihrem Durchschnittseinkommen und Ihren Beitragsjahren abhängt. Es ist wichtig, dass Sie die Beiträge lückenlos bezahlen, da fehlende Beitragsjahre zu einer Kürzung der Renten führen. Wenn Sie nicht arbeiten müssen Sie sich selbst bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons anmelden und die entsprechenden Beiträge selbst entrichten.
 

Arbeitslosenversicherung 

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) hilft Arbeitnehmenden, die unverschuldet arbeitslos werden, finanziell auszukommen. Sie zahlen Beiträge an die ALV, sobald Sie Beiträge zur AHV zahlen. Anders als bei der AHV hängt die Beitragspflicht nicht vom Alter ab. Der Beitrag beträgt insgesamt 2.2% Ihres Bruttoeinkommens, den Sie je hälftig mit Ihrem Arbeitgeber zahlen.

Es gibt eine Obergrenze für die ALV-Beiträge: Bis zu einem Jahreseinkommen von 148'200 Franken zahlen Sie 2.2% Ihres Bruttoeinkommens. Einkommen über diesem Betrag sind von der Beitragspflicht befreit.
 

Berufs- und Nichtberufsunfälle

Ihr Arbeitgeber muss Sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichern, einschliesslich Berufskrankheiten. Diese Versicherung gilt für alle Arbeitnehmenden, Lernende und Praktikanten. Im Unterschied zur AHV oder ALV gibt es keinen festen Prozentsatz für den Abzug bei der Unfallversicherung (UVG). Die Prämie hängt von Ihrem Lohn (maximal 148'200 Franken), Ihrer Branche und dem Risiko am Arbeitsplatz ab. Beachten Sie, dass Sie erst dann auch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind, wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten. Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung kann vom Arbeitgeber von Ihrem Lohn abgezogen werden. Wenn Sie weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sollten Sie prüfen, ob Sie über Ihre Krankenkasse gegen Nichtberufsunfälle versichert sind, damit Sie auch in solchen Situationen geschützt sind.


Hinweis
: Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg gelten als Berufsunfälle.
 

BVG

Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) regelt und gewährleistet Ihre berufliche Vorsorge. Es soll sicherstellen, dass Sie für Ihre Altersvorsorge, Hinterlassenenversorgung und Invaliditätsvorsorge abgesichert sind. Im BVG sind die gesetzlichen Minimalleistungen verankert – das sogenannte BVG-Obligatorium. Viele Pensionskassen richten Leistungen aus, die darüber hinaus gehen; in diesen Fällen spricht man von der überobligatorischen Vorsorge oder dem Überobligatorium. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie sich um Ihre eigene berufliche Vorsorge kümmern und Sie können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.

Erfahren Sie mehr dazu, wie Sie Ihren Pensionskassenausweis lesen und verstehen
 

Die Höhe der gesetzlichen Altersbeiträge hängt vom Alter ab. Mindestens die Hälfte davon übernimmt Ihr Arbeitgeber:

AltersjahrProzentsatz des koordinierten Lohnes
25 – 347 Prozent
35 – 4410 Prozent
45 – 5415 Prozent
55 – 6518 Prozent

Die obigen Prozentsätze werden nicht auf Ihr gesamtes Einkommen angewendet, sondern auf Ihren koordinierten Lohn – auch versicherter Lohn genannt. Aber was genau ist der koordinierte Lohn? Der koordinierte Lohn ist der Teil Ihres Einkommens, der für die Berechnung der Beiträge zur beruflichen Vorsorge (BVG) verwendet wird. Er wird berechnet, indem der Koordinationsabzug von Ihrem Bruttolohn abgezogen wird. Neben den Sparbeiträgen, die vollumfänglich dem individuellen Vorsorgekonto gutgeschrieben werden, werden in der beruflichen Vorsorge auch Risikoprämien vom Lohn abzogen, mit denen die Pensionskasse die Risiken Tod und Invalidität versichert. Weitere Informationen dazu finden Sie unter «Die Altersvorsorge beginnt in jungen Jahren. Warum der erste grosse Lohn ein Wegweiser für die Zukunft ist».

 

Krankentaggeldversicherung (KTG)

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) gewährleistet, dass Sie auch bei Krankheit oder nach einem Unfall weiterhin ein Einkommen haben, um Ihren Lebensunterhalt zu decken. Für Unternehmen ist diese Versicherung nicht vorgeschrieben, sondern optional. Da die meisten Ausfälle am Arbeitsplatz auf Krankheit zurückzuführen sind, schliesst der Arbeitgeber in der Regel eine Krankentaggeldversicherung ab. Der Arbeitgeber wird durch die Versicherung finanziell entlastet, da die Versicherung für die Lohnfortzahlung aufkommt. Die Versicherungsprämie wird in der Regel von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber jeweils hälftig bezahlt, ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Die Quellensteuer verstehen

Die Quellensteuer wird direkt vom Einkommen abgezogen und betrifft Personen ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz oder solche ohne steuerlichen Wohnsitz für ihre Einkünfte im Land. Dazu gehören z. B. Grenzgänger. Der Steuersatz variiert je nach Kanton.

Teilzeit oder Vollzeit: Worauf man achten sollte

Die Beitragspflicht für die Sozialversicherungen (AHV, IV, EO) gilt für alle und die Beiträge werden auf dem Bruttolohn erhoben. In der Pensionkasse muss Ihr Arbeitgeber Sie gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) versichern, wenn Sie jährlich mindestens 22'050 Franken verdienen (BVG-Eintrittsschwelle Stand 2024). Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen diese Sparbeiträge direkt auf Ihr persönliches Vorsorgekonto bei der Pensionskasse ein. Bei der Pensionskasse (beruflichen Vorsorge) ist der koordinierte Lohn massgebend für die Beiträge – also der Bruttolohn abzüglich Koordinationsabzug. 

Der Koordinationsabzug sorgt dafür, dass die Pensionskasse nur Beiträge auf den Lohnteilen erhebt, für die nicht schon die 1. Säule Leistungen ausrichtet. Dadurch wird vermieden, dass Lohnbestandteile der AHV doppelt versichert werden.Dies ist ein fixer Betrag von 25'725 Franken (Stand: 2024), der bei tiefen Einkommen prozentual viel höher ausfällt als bei hohen Einkommen.Als Teilzeitarbeitnehmerinnen und Teilzeitarbeitnehmer ist es wichtig zu beachten: Wenn Sie mehrere Teilzeitjobs haben, bei denen Sie jeweils weniger als 22’050 Franken verdienen, werden Sie nicht automatisch in die Pensionskasse aufgenommen. Zudem kann der fixe Koordinationsabzug bei Teilzeitarbeit negative Auswirkungen haben. 

Einige Arbeitgeber bieten gemäss ihrem Pensionskassenreglement einen reduzierten Koordinationsabzug für Teilzeitbeschäftigte an. Falls dies bei Ihrem Arbeitgeber nicht der Fall ist, sollten Sie prüfen, ob eine Anpassung des Koordinationsabzugs an Ihr Arbeitspensum möglich ist. Vergessen Sie nicht, dieses Thema auch anzusprechen, wenn Sie eine neue Stelle annehmen.

Wenn Sie mehrere Teilzeitjobs haben, könnte der Koordinationsabzug eventuell mehrfach angewendet werden. Informieren Sie sich, ob es möglich ist, sämtliche Einkommen über eine einzige Pensionskasse abzusichern, um den Koordinationsabzug nur einmal berücksichtigen zu lassen.

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