• Private Vorsorge
  • Vorsorgen

Selbstständigkeit und Vorsorge

Was Sie wissen müssen

Als Inhaber eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellschaft sind Sie für ihre Vorsorge selbst verantwortlich.

 

Wer sich mit einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft selbstständig macht, kann Guthaben aus der Pensionskasse und der Säule 3a als Startkapital vorbeziehen.

 

Wenn Sie selbstständig sind, sollten Sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen und regelmässig Beiträge in die Säule 3a einzahlen, um Vorsorgelücken zu vermeiden.

 

Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch gegen Unfälle und Erwerbsausfall versichert und sollten deshalb Zusatzversicherungen abschliessen.

 

Wichtige Fakten zu Selbstständigkeit und Vorsorge

Inhaber einer Einzelfirma bzw. einer Personengesellschaft sind nur in der 1. Säule versichert und daher selbst für ihre Vorsorge verantwortlich. Um Vorsorgelücken zu vermeiden, sollten sie sich unbedingt einer Pensionskasse anschliessen sowie regelmässig Beiträge in die Säule 3a einzahlen. Auf diese Weise bauen sie systematisch Vorsorgekapital auf und profitieren von attraktiven Steuervorteilen. Wer sich selbstständig macht, kann angespartes Pensionskassen- oder Säule-3a-Guthaben vorzeitig beziehen. Bezogene Guthaben sollten so bald wie möglich wieder angespart werden, um die Lücken in der Altersvorsorge zu schliessen.

Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch gegen Unfälle und Erwerbsausfall versichert. Um Lohneinbussen zu verhindern, sollten sie eine Unfall- und Krankentaggeldversicherung, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Betriebshaftpflicht-Versicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung abschliessen.

So nutzen Sie Ihr Vorsorgeguthaben zur Unternehmensgründung

Wer sich selbstständig macht, braucht Startkapital. Zu diesem Zweck kann angespartes Pensionskassen- oder Säule-3a-Guthaben vorbezogen werden.

 

Vorbezug aus der 2. Säule (Pensionskasse)

Die 2. Säule erlaubt unter gewissen Voraussetzungen den vorzeitigen Bezug Ihres Pensionskassenguthabens: 

  • Wenn Sie sich mit einer Einzelfirma oder einer Personengesellschaft selbstständig machen, können Sie Ihr Pensionskassenguthaben vorzeitig beziehen. Das Geld wird Ihnen nach Wunsch in bar ausgezahlt oder auf ein (oder zwei) Freizügigkeitskonto überwiesen. Beachten Sie, dass Sie Ihr Pensionskassenguthaben nur innerhalb eines Jahres vorbeziehen können, nachdem die Ausgleichskasse die selbstständige Erwerbstätigkeit bestätigt hat. 
  • Ein Vorbezug aus der 2. Säule ist gesondert vom übrigen Einkommen zu versteuern. Daher fallen im Bezugsjahr möglicherweise zusätzliche Steuern an. Ein Teilbezug des Pensionskassenguthabens ist deshalb häufig die bessere Strategie. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Restbetrag auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen wird.
  • Falls Sie eine GmbH oder eine AG gründen, haben Sie kein Anrecht auf einen Vorbezug: Sie gelten in diesem Fall als Angestellte Ihrer eigenen Firma und nicht als selbstständig. Folglich sind sie ab einem Lohn von 22'680 Franken pro Jahr (Eintrittsschwelle) der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstellt. Ihr bisheriges Pensionskassenguthaben müssen Sie in die neue Pensionskasse einbringen.

Vorbezug aus der Säule 3a

Die Säule 3a ermöglicht Selbstständigerwerbenden ebenfalls, ihr angespartes Guthaben vorzeitig zu beziehen. Auch hier gelten besondere Bedingungen:

  • Ein Vorbezug des Säule-3a-Guthabens ist nur als Freelancer möglich oder bei der Gründung einer Einzelfirma bzw. einer Personengesellschaft. 
  • Das angesparte 3a-Guthaben kann nur innerhalb des ersten Jahres der selbstständigen Erwerbstätigkeit als Startkapital vorbezogen werden. 
  • Auch für den Vorbezug des Säule-3a-Guthabens fallen Steuern an. Ein Teilbezug ist nicht möglich – daher kann es sinnvoll sein, mehrere 3a-Konten zu haben. So kann das Guthaben gestaffelt bezogen werden. 

Setzen Sie möglichst nicht Ihr gesamtes Vorsorgevermögen als Startkapital für die Unternehmensgründung ein. Das Risiko für den Verlust der Altersvorsorge ist sonst sehr hoch. Wenn Sie jung sind, ist ein vollständiger Vorbezug etwas weniger problematisch: Sie haben noch viele Erwerbsjahre vor sich, in denen Sie Ihr Altersguthaben wieder aufbauen können. 

Denken Sie auch daran, die bezogenen Guthaben so bald wie möglich wieder anzusparen und die Lücken in Ihrer Altersvorsorge zu schliessen

Eigenverantwortung ist Trumpf

Wenn Sie Freelancer sind oder eine Einzelfirma bzw. eine Personengesellschaft führen, sind Sie für Ihre Vorsorge selbst verantwortlich. Als Selbstständigerwerbende sind Sie nur in der 1. Säule versichert. 

  • Die 1. Säule ist für alle obligatorisch. Anmelden müssen Sie sich als Selbstständigerwerbende aber selbst. Tun Sie dies bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Firmensitzes. 
  • Die 2. und 3. Säule sind für Sie als Selbstständigerwerbende optional. Gerade deshalb sollten Sie sich so früh wie möglich mit dem Thema Vorsorge beschäftigen. Denn je eher Sie mit den Beitragszahlungen in die Pensionskasse und die Säule 3a beginnen, desto mehr Kapital sparen Sie aufgrund der Zinsen an. 

Schliessen Sie sich einer Vorsorgeeinrichtung an

Als Selbstständigerwerbende sollten Sie sich einer Pensionskasse anschliessen sowie regelmässig Beiträge in die Säule 3a einzahlen. Planen Sie in Ihrem Budget einen festen Betrag für die Vorsorge ein. Andernfalls droht Ihnen nach der Pensionierung eine Vorsorgelücke. Falls Sie bereits Vorsorgekapital bezogen haben, sollten Sie die Lücke in Ihrer Vorsorge durch eine Nachzahlung füllen. 

Eine solide finanzielle Absicherung sorgt dafür, dass Sie im Ruhestand entspannt und ohne unnötige Sorgen leben. 

Vergessen Sie die Absicherung nicht

Selbstständigerwerbende sind im Rahmen der 1. Säule (AHV/IV/EO), jedoch nicht obligatorisch gegen Unfälle und Erwerbsausfall versichert. Um Lohneinbussen im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit zu verhindern, sollten Sie sich deshalb ausreichend absichern.

Folgende Zusatzversicherungen sind sinnvoll:

Zusammenfassung

Gut Ding will Weile haben

Um bestmöglich von den Vorteilen der 3. Säule zu profitieren, ist es sinnvoll, frühzeitig Einzahlungen zu leisten und das Säule-3a-Vermögen an den Kapitalmärkten anzulegen. Durch den langen Anlagehorizont steigen die Renditechancen.

Den Lebensstandard im Alter sichern

Erspartes kann sich vermehren, wenn man es gewinnbringend anlegt. Auch für Vorsorgegelder empfehlen sich aufgrund des langen Anlagehorizonts Investitionen an den Kapitalmärkten.

Häufige Fragen zur Selbstständigkeit

Haben Sie Fragen zur Vorsorge bei einer Selbstständigkeit?