So nutzen Sie Ihr Vorsorgeguthaben zur Unternehmensgründung
Wer sich selbstständig macht, braucht Startkapital. Zu diesem Zweck kann angespartes Pensionskassen- oder Säule-3a-Guthaben vorbezogen werden.
Vorbezug aus der 2. Säule (Pensionskasse)
Die 2. Säule erlaubt unter gewissen Voraussetzungen den vorzeitigen Bezug Ihres Pensionskassenguthabens:
- Wenn Sie sich mit einer Einzelfirma oder einer Personengesellschaft selbstständig machen, können Sie Ihr Pensionskassenguthaben vorzeitig beziehen. Das Geld wird Ihnen nach Wunsch in bar ausgezahlt oder auf ein (oder zwei) Freizügigkeitskonto überwiesen. Beachten Sie, dass Sie Ihr Pensionskassenguthaben nur innerhalb eines Jahres vorbeziehen können, nachdem die Ausgleichskasse die selbstständige Erwerbstätigkeit bestätigt hat.
- Ein Vorbezug aus der 2. Säule ist gesondert vom übrigen Einkommen zu versteuern. Daher fallen im Bezugsjahr möglicherweise zusätzliche Steuern an. Ein Teilbezug des Pensionskassenguthabens ist deshalb häufig die bessere Strategie. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Restbetrag auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen wird.
- Falls Sie eine GmbH oder eine AG gründen, haben Sie kein Anrecht auf einen Vorbezug: Sie gelten in diesem Fall als Angestellte Ihrer eigenen Firma und nicht als selbstständig. Folglich sind sie ab einem Lohn von 22'680 Franken pro Jahr (Eintrittsschwelle) der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstellt. Ihr bisheriges Pensionskassenguthaben müssen Sie in die neue Pensionskasse einbringen.
Vorbezug aus der Säule 3a
Die Säule 3a ermöglicht Selbstständigerwerbenden ebenfalls, ihr angespartes Guthaben vorzeitig zu beziehen. Auch hier gelten besondere Bedingungen:
- Ein Vorbezug des Säule-3a-Guthabens ist nur als Freelancer möglich oder bei der Gründung einer Einzelfirma bzw. einer Personengesellschaft.
- Das angesparte 3a-Guthaben kann nur innerhalb des ersten Jahres der selbstständigen Erwerbstätigkeit als Startkapital vorbezogen werden.
- Auch für den Vorbezug des Säule-3a-Guthabens fallen Steuern an. Ein Teilbezug ist nicht möglich – daher kann es sinnvoll sein, mehrere 3a-Konten zu haben. So kann das Guthaben gestaffelt bezogen werden.
Setzen Sie möglichst nicht Ihr gesamtes Vorsorgevermögen als Startkapital für die Unternehmensgründung ein. Das Risiko für den Verlust der Altersvorsorge ist sonst sehr hoch. Wenn Sie jung sind, ist ein vollständiger Vorbezug etwas weniger problematisch: Sie haben noch viele Erwerbsjahre vor sich, in denen Sie Ihr Altersguthaben wieder aufbauen können.
Denken Sie auch daran, die bezogenen Guthaben so bald wie möglich wieder anzusparen und die Lücken in Ihrer Altersvorsorge zu schliessen.