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Start in die Vorsorge

Was Sie wissen müssen

Die obligatorischen Leistungen aus der 1. und 2. Säule decken im Alter nur rund zwei Drittel des bisherigen Einkommens.

 

Deshalb ist die private Altersvorsorge (3. Säule) wichtig.

 

Wird das Geld zusätzlich angelegt, erhöhen sich die Renditechancen.

Wichtige Fakten zum 3-Säulen-System 

Das Schweizer Vorsorgesystem ist grundsätzlich solide. Trotzdem stehen die 1. und 2. Säule, also AHV und Pensionskassen, vor finanziellen Herausforderungen: Die Menschen in der Schweiz werden immer älter und gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Diese und weitere Tatsachen erschweren die Finanzierung der ersten beiden Säulen zunehmend, beispielsweise die Finanzierung der 13. AHV-Rente, die ab 2026 eingeführt wird.

Die private Vorsorge (3. Säule) gewinnt deshalb an Bedeutung. Um bestmöglich von den Vorteilen der 3. Säule profitieren zu können, ist es sinnvoll, frühzeitig Einzahlungen zu leisten – am besten mit dem ersten grossen Lohn. Das gilt insbesondere, wenn das Säule-3a-Vermögen an den Kapitalmärkten angelegt wird. Denn durch den langen Anlagehorizont steigen die Renditechancen.  

Unser Vorsorgesystem und seine Herausforderungen

Das schweizerische Vorsorgesystem basiert auf der Grundlage des Drei-Säulen-Systems und ist darauf ausgerichtet, die Bevölkerung in verschiedenen Lebenssituationen angemessen zu versorgen und soziale Sicherheit zu gewährleisten. 
 

Die 1. Säule ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und dient der Existenzsicherung im Alter, dem Schutz bei Invalidität und der Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall. Sie wird als staatliche Vorsorge bezeichnet und ist auf dem Solidaritätsprinzip aufgebaut. Die Finanzierung erfolgt durch das Umlageverfahren, bei dem die aktuell tätigen Arbeitnehmer die Renten der pensionierten AHV-Bezüger finanzieren. Durch die Zahlung von Beiträgen in Höhe des doppelten Mindestbeitrags durch den erwerbstätigen Ehegatten gelten die Beiträge eines nichterwerbstätigen Ehegatten als bezahlt. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der AHV- oder IV-Rente führen.

 

Die 2. Säule umfasst die berufliche Vorsorge, einschliesslich der Pensionskassen, der obligatorischen Unfallversicherung (UVG), Freizügigkeitsleistungen und einer überobligatorischen Versicherung. Die Pensionskasse wird durch das Kapitaldeckungsverfahren finanziert, was bedeutet, dass jeder für sich selbst spart. In der Schweiz sind alle Arbeitnehmer gesetzlich gegen die finanziellen Folgen von Unfällen versichert. Arbeitnehmer, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, sind nur gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert.

Zusammen mit der staatlichen Altersvorsorge (1. Säule) sollen die gesetzlichen Renten der Pensionskassen etwa 60 bis 70 Prozent des zuletzt erhaltenen Einkommens abdecken. Dies soll sicherstellen, dass der gewohnte Lebensstandard im Ruhestand erhalten bleibt. Doch wie wird die Lücke geschlossen?

 

Da kann die 3. Säule in unserem Vorsorgesystem Abhilfe verschaffen. Durch die freiwillige Selbstvorsorge kann die persönliche Vorsorgesituation verbessert werden, indem individuelle Spar- und Versicherungslösungen genutzt werden. 

Die 3. Säule: Der Schlüssel zum Wohlstand im Rentenalter

Die 3. Säule wird immer wichtiger. Durch private Vorsorge können Sie Lücken in Ihrer Altersvorsorge schliessen und Ihren Lebensstandard im Ruhestand sichern. Sie haben die volle Kontrolle über diese Säule und können selbst entscheiden, wie Sie vorsorgen. Sie ist in zwei Teile unterteilt: Säule 3a und 3b.

Die Säule 3a, auch gebundene Vorsorge genannt, ist hauptsächlich dazu da, Einkommenslücken im Rentenalter zu füllen. Das Geld ist gebunden und soll für die Altersvorsorge verwendet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel den vorzeitigen Bezug für den Hauskauf oder bei Selbstständigkeit.

Die Säule 3b, oder freie Vorsorge, ermöglicht es Ihnen, zusätzliches Geld für Ihre Ziele nach der Pensionierung anzusparen. Sie können sich auch gegen finanzielle Risiken wie Invalidität oder Todesfall absichern. Es gibt verschiedene Spar- und Anlagemöglichkeiten sowie Versicherungsoptionen.

Banken und Versicherungen bieten beide Vorsorgedienstleistungen an, aber ihre Angebote können sich unterscheiden. Hier ist eine Tabelle mit den Vor- und Nachteilen.
 

Hinweis: Auch über Banken können in der Zwischenzeit Versicherungsdienstleistungen wie z. B. Erwerbsunfähigkeitsrente oder Todesfall versichert werden. Bei der Tabelle geht es um grundsätzliche Unterschiede.

 VorteileNachteile
Bank
  • flexibel
  • kostengünstig
  • Option Wertschriftensparen
  • problemlose Auflösung/Transfer
  • gegen Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall nicht abgesichert
  • keine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit
Versicherung
  • Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit
  • Erwerbsunfähigkeitsrente und/oder Todesfall versichert
  • Zwangssparen
  • keine Kostentransparenz
  • möglicher Verlust bei Auflösung

Let’s get started: Jetzt beginnen, später profitieren

Es ist wichtig, bereits bei Ihrem ersten grossen Gehalt und der Budgetplanung an Ihre persönliche Vorsorge zu denken. Hier ist ein Beispiel, um diesen Gedanken zu verdeutlichen:

Angenommen, Sie planen in Ihrem Budget 200 Franken pro Monat (2'400 Franken pro Jahr) für die Vorsorge ein. Dieser Betrag wird über die Jahre konstant auf Ihr Vorsorgekonto eingezahlt und zusätzlich investiert. Die Ergebnisse variieren je nach Risikobereitschaft, aber wir zeigen hier die Extremwerte auf (zuzüglich etwaiger Fondsgebühren) bei der Säule 3a auf:

In 10 JahrenVorsorgekonto 1%: CHF 25’360
 Strategie Ertrag 2%:CHF 26’805
 Strategie Aktien 5%:CHF 31’696
In 40 JahrenVorsorgekonto 1%:CHF 118’501
 Strategie Ertrag 2%:CHF 147’864
 Strategie Aktien 5%:CHF 304’415

Ist das nicht cool? Je länger Sie sparen, desto mehr Kapital können Sie ansammeln. Durch Renditen und den Zinseszinseffekt vermehrt sich Ihr Geld sogar noch zusätzlich. Beachten Sie jedoch, dass es sich bei diesen Zahlen um Bruttobeträge handelt. Zudem wird die Kapitalleistungssteuer bei der Auszahlung berücksichtigt. 

Wie man die Leistungen aus der 2. Säule verbessern kann

Das Ziel der Pensionskassen ist es, gemeinsam mit der AHV unseren Lebensstandard im Alter zu sichern. Anders als bei der AHV, wo das Umlageverfahren genutzt wird, investieren Pensionskassen die Gelder aus den Lohnabzügen am Kapitalmarkt, um zusätzliches individuelles Altersguthaben für jeden von uns anzusparen.

Was ist in der Pensionskasse alles versichert? Da gibt es drei Hauptkomponenten:

  • Alterskapital
  • Invalidität (durch Krankheit oder Unfall)
  • Hinterlassenenversicherung (für den Todesfall).

Beim Bezug der Altersleistungen haben Sie die Wahl zwischen Kapitalbezug und Rente. Beim Kapitalbezug bekommen Sie das Geld auf einen Schlag, bei der Rente monatliche Zahlungen. Wie viel Sie bekommen, hängt vom Umwandlungssatz ab.

Bei Invalidität oder im Todesfall sichern AHV und Pensionskassen finanzielle Unterstützung zu. Sie bekommen eine Invalidenrente bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall eine Ehegattenrente oder ein Todesfallkapital. Wenn Sie Kinder haben, gibt's auch für sie Unterstützung.

 

So kann man die Leistungen aus der 2. Säule verbessern:

  • Zahlen Sie freiwillig höhere monatliche Sparbeiträge in die Pensionskasse ein. Viele Pensionskassen bieten ihren Versicherten diese Möglichkeit.
  • Prüfen Sie freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Solche lohnen sich in der Regel erst rund zehn Jahre vor dem gewünschten Pensionierungszeitpunkt und sollten geplant werden.
  • Auch schon bei der Wahl des Arbeitgebers sollten Sie dessen PK-Leistungen mit berücksichtigen.

Ihre Pensionskasse gibt Ihnen gerne Auskunft über die Möglichkeiten. Höhere monatliche Sparbeiträge reduzieren Ihr Nettoeinkommen und folglich die Steuerrechnung. Einkäufe in die Pensionskasse können genauso wie bei der Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Mit den zusätzlichen Einzahlungen sparen Sie somit Steuern und erhöhen gleichzeitig Ihre Altersleistung. Abhängig von der Pensionskasse verbesseren sich dadurch auch die Risikoleistungen für den Fall von Invalidität oder Tod.

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