Das schweizerische Vorsorgesystem basiert auf der Grundlage des Drei-Säulen-Systems und ist darauf ausgerichtet, die Bevölkerung in verschiedenen Lebenssituationen angemessen zu versorgen und soziale Sicherheit zu gewährleisten.
Die 1. Säule ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und dient der Existenzsicherung im Alter, dem Schutz bei Invalidität und der Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall. Sie wird als staatliche Vorsorge bezeichnet und ist auf dem Solidaritätsprinzip aufgebaut. Die Finanzierung erfolgt durch das Umlageverfahren, bei dem die aktuell tätigen Arbeitnehmer die Renten der pensionierten AHV-Bezüger finanzieren. Durch die Zahlung von Beiträgen in Höhe des doppelten Mindestbeitrags durch den erwerbstätigen Ehegatten gelten die Beiträge eines nichterwerbstätigen Ehegatten als bezahlt. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der AHV- oder IV-Rente führen.
Die 2. Säule umfasst die berufliche Vorsorge, einschliesslich der Pensionskassen, der obligatorischen Unfallversicherung (UVG), Freizügigkeitsleistungen und einer überobligatorischen Versicherung. Die Pensionskasse wird durch das Kapitaldeckungsverfahren finanziert, was bedeutet, dass jeder für sich selbst spart. In der Schweiz sind alle Arbeitnehmer gesetzlich gegen die finanziellen Folgen von Unfällen versichert. Arbeitnehmer, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, sind nur gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert.
Zusammen mit der staatlichen Altersvorsorge (1. Säule) sollen die gesetzlichen Renten der Pensionskassen etwa 60 bis 70 Prozent des zuletzt erhaltenen Einkommens abdecken. Dies soll sicherstellen, dass der gewohnte Lebensstandard im Ruhestand erhalten bleibt. Doch wie wird die Lücke geschlossen?
Da kann die 3. Säule in unserem Vorsorgesystem Abhilfe verschaffen. Durch die freiwillige Selbstvorsorge kann die persönliche Vorsorgesituation verbessert werden, indem individuelle Spar- und Versicherungslösungen genutzt werden.