Geht mein Zuhause mit mir in Rente?
Sie möchten auch nach der Pensionierung in Ihrem Eigenheim wohnen bleiben und fragen sich, ob Sie sich Ihr Haus oder Ihre Wohnung im Ruhestand noch leisten können? Das Einkommen ist nach der Pensionierung in der Regel niedriger als in den Jahren zuvor. In den meisten Fällen führen jedoch Amortisationen bis zur Pensionierung zu einer niedrigen Belehnungshöhe. Denn üblicherweise muss eine Hypothek bis zur Pensionierung auf zwei Drittel des Liegenschaftswertes getilgt werden.
Die Tragbarkeit ist entscheidend. Die Vergabe oder Erneuerung von Hypotheken hängt von der Tragbarkeit ab. Die Tragbarkeit ist gegeben, wenn die Kosten für das Eigenheim (Hypothekarzins, Amortisation und Unterhalts- und Nebenkosten) nicht höher als ein Drittel des Einkommens betragen. Dabei wird mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5 Prozent gerechnet, um Sicherheit gegen Zinserhöhungen zu bieten. Diese Regel gilt auch im Rentenalter.
Als Eigenheimbesitzer sollten Sie sich idealerweise bereits mit 45, spätestens jedoch mit 50 Jahren, mit Ihrer finanziellen Situation für den Ruhestand auseinandersetzen. Stellen Sie sich hierbei auch generell die Frage: Wo und wie möchte ich im Alter leben, und kann ich mir das finanziell leisten? Sollte sich eine finanzielle Lücke abzeichnen, haben Sie noch ausreichend Zeit, um entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Es ist empfehlenswert, einen Sicherheitspuffer für unvorhergesehene Ereignisse einzuplanen.
Dank der aktuellen Zinssituation profitieren Sie von günstigen Hypothekarzinsen und niedrigen Wohnkosten. Es ist ratsam, diese finanzielle Entlastung zu nutzen und Reserven anzulegen. Wenn Sie Ihre zukünftigen Wohnkosten im Ruhestand planen, sollten Sie berücksichtigen, dass die derzeitigen Hypothekarzinsen nicht für immer so tief bleiben werden. Es ist daher ratsam, mit einem langfristigen Durchschnittszinssatz von etwa 5 Prozent zu kalkulieren. Zusätzlich sollten Sie für Unterhalts- und Nebenkosten 1 Prozent des Immobilienwerts einplanen.
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