• Pensionsplanung
  • Vorsorgen

Pensionsplanung im Überblick

Was Sie wissen müssen

Die Pensionierung und die Gewährleistung des Lebensstandards im Alter erfordern eine sorgfältige Planung ab 45 Jahren. 

 

Die Leistungen aus AHV und Pensionskasse decken den finanziellen Bedarf im Alter häufig nicht vollständig.

 

Eine sorgfältige Planung umfasst 3 Schritte: Träumen, konkretisieren und entscheiden.

 

Viele Mythen rund um die Pensionierung und den Ruhestand sind falsch.

Wichtige Fakten zur Pensionsplanung

Frühzeitig mit der Planung der eigenen Pensionierung zu beginnen, idealerweise ab dem 45. Lebensjahr, bringt viele Vorteile. Man kann wichtige Fragen klären: Kann ich frühzeitig in Pension gehen? Soll ich die Leistungen aus der Pensionskasse als monatliche Rente oder als Kapital beziehen? Kann ich mein Eigenheim im Alter finanzieren? Was möchte ich im dritten Lebensabschnitt machen und wie finanziere ich das?

Oft reicht die persönliche Altersvorsorge nicht aus, da das Einkommen aus der AHV und der Pensionskasse nur 60 bis 70 Prozent des letzten Einkommens abdecken. Um den gewohnten Lebensstandard zu halten, werden jedoch immer häufiger 80 bis 90 Prozent des letzten Lohns benötigt. Um diese Lücken zu schliessen, kann man privat vorsorgen unter anderem durch Einzahlungen in die Säule 3a oder in die Pensionskasse.

Da Finanzierungsmassnahmen Zeit brauchen, ist eine frühzeitige Planung wichtig. So kann man sich optimal auf den Ruhestand vorbereiten und seine Wünsche und Träume realisieren.

Das Zusammenspiel der drei Säulen bei der Altersvorsorge

Das Renteneinkommen aus der 1. und der 2. Säule, also aus der AHV und der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse), deckt in den meisten Fällen lediglich 60 bis 70 Prozent des vorherigen Lohns ab. Die Faustregel besagt, dass etwa 80 bis 90 Prozent des letzten Einkommens benötigt werden, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand beizubehalten. Die Differenz von ungefähr 20 Prozent sollte durch private Vorsorge geschlossen werden. Die Pensionierung rechtzeitig und konkret zu planen ist daher mehr als ratsam.

Quelle: Raiffeisen

Meilensteine einer Pensionsplanung

Es ist nie zu früh, sich mit der Pension auseinanderzusetzen – aber irgendwann zu spät. Deshalb sollte man diese Aufgabe nicht zu lange aufschieben. Oft wird der Einkommensrückgang nach der Pensionierung unterschätzt. Idealerweise beginnen Sie mit Ihrer Pensionsplanung bereits mit 45 bis 50 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt bieten sich die besten Chancen, alle Möglichkeiten optimal zu nutzen und Steuereinsparungen zu erzielen. Je früher Sie Ihre finanzielle Situation im Rahmen der Pensionsplanung analysieren, desto mehr Zeit haben Sie, um Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.

Mit 45 bis 49 Jahren – «Träumen»

Mit Ihrem 45. Geburtstag erreichen Sie das ideale Alter, um die Pensionsplanung in Angriff zu nehmen. In dieser ersten Phase der Pensionsplanung stehen Träume und Visionen im Vordergrund. Es geht darum, erste Wünsche für die Zeit nach der Pensionierung zu definieren – und sie mit den finanziellen Möglichkeiten abzugleichen. Ein Beratungsgespräch ist der erste Schritt in Richtung einer gesicherten Zukunft.


Themen in dieser Phase

  • Pensionskassenguthaben auf Lücken überprüfen
  • Einzahlung auf mehrere 3a-Konten ermöglicht gestaffelten Bezug
  • Jährlichen Maximalbetrag in der Säule 3a ausschöpfen

Mit 50 bis 59 Jahren – «Konkretisieren»

Ihre Pensionsplanung wird nun konkreter. Jetzt sollten Sie bestimmen, wann Sie in Pension gehen möchten und wie Sie den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand gestalten möchten. Einige Jahre vor der Pensionierung ist zudem der richtige Zeitpunkt, Ihre Finanzen noch einmal zu justieren und gegebenenfalls Optimierungen vorzunehmen. Oberstes Ziel ist die Einkommenssicherung nach der Pensionierung. Dazu gehört auch, die passende Anlagestrategie für angesparte Vermögenswerte zu finden, sich mit möglichen Versicherungslösungen zu befassen, den Kapitalverzehr zu planen und Reserven zu bestimmen. Sollte Ihr Pensionsplan dies bereits vorsehen, kümmern Sie sich jetzt um Schritte wie die Anmeldung des Rentenbezugs bei der AHV oder den Bezug einer Kapitaloption bei der Pensionskasse.


Themen in dieser Phase:

  • Wie (gleitend vs. abrupt) und wann (früher, ordentlich, später) möchte ich in Pension gehen?
  • Budget, Aufbau und Verzehr
  • Passende Anlagestrategie
  • Wohnform im Alter
  • Einkäufe in die Pensionskasse prüfen
  • Bezug der Pensionskassengelder als Rente oder Kapital prüfen
  • Auszahlung der Vorsorgegelder zeitlich aufeinander abstimmen

Ab 60 bis 65 Jahren – «Entscheiden»

In dieser Phase machen Sie Nägel mit Köpfen. Es ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um Ihren Pensionsplan sowie Ihre Finanzen noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Sie fällen zudem die wichtigste Entscheidung der Pensionsplanung, Rente oder Kapital bzw. Mischform, und planen den Bezug der Säule 3a – idealerweise gestaffelt. Kümmern Sie sich schliesslich um operative Schritte: Melden Sie den Rentenbezug bei der AHV oder den Bezug einer Kapitaloption bei der Pensionskasse an.

 

Themen in dieser Phase:

  • Entscheiden, wie man das Pensionskassenguthaben beziehen möchte
  • Über den Bezug der Vorsorgegelder (3a) entscheiden
  • Einnahmen und Ausgaben kontrollieren
  • Nachlassplanung
  • Lebensplanung: Was mache ich nach der Pensionierung?

Pensionierungsmythen – richtig oder falsch?

Diese 10 Pensionierungs-Mythen stimmen nicht
 

  1. «Ich gestalte meine Pensionierung so, wie ich will.»
    Jein.
    Sie haben zwar einen gewissen Handlungsspielraum. Was alles möglich und sinnvoll ist, bestimmen aber auch die Umstände.

  2. «AHV und Pensionskasse reichen, um meinen Lebensstandard im Alter zu halten.»
    Nein.
    AHV und Pensionskasse machen in der Regel nur 60 bis 70 Prozent des letzten Lohns aus. Bei höheren Löhnen ist es tendenziell sogar noch weniger.

  3. «Nach der Pensionierung sinken meine Ausgaben.»
    Nicht unbedingt.
    Die Praxis zeigt: Eine Reduktion von mehr als 20 Prozent ist nicht realistisch. Kurzfristig können die Ausgaben sogar steigen, da mehr Zeit zur Verfügung steht und man sich aufgeschobene Wünsche nun erfüllt.

  4. «Die AHV-Rente wird mir automatisch nach dem letzten Arbeitstag ausbezahlt.»
    Stimmt nicht.
    Wenn Sie sich nicht darum kümmern, erhalten Sie Ihre Rente auch nicht. Damit melden Sie sich mindestens drei Monate vorher bei Ihrer Ausgleichskasse an.

  5. «Als Rentner zahle ich kaum Steuern.»
    Jein.
    Die Einkünfte sind in der Regel tiefer, allerdings fallen auch verschiedene Abzüge, beispielsweise für Berufsauslagen, weg!

  6. «Im Alter sollte ich mein Geld aus Risikogründen nicht mehr anlegen.»
    Falsch!
    Wer sein Geld nur auf dem Sparkonto hält, erzielt tiefe Rendite. Teilen Sie Ihr Vermögen auf und legen Sie den Teil, den Sie in den ersten Jahren nach der Pensionierung nicht benötigen, sinnvoll an.

  7. «Als Frühpensionierter zahle ich keine AHV-Beiträge.»
    Stimmt nicht.
    Die Beitragspflicht bleibt bis zum ordentlichen Pensionsalter bestehen. Sie müssen sich selbst bei der AHV melden und die Beiträge bezahlen – ansonsten drohen Rentenkürzungen.

  8. «Die Hypothek zu reduzieren, lohnt sich.»
    Nicht zwingend.
    Nach der Pensionierung leben Sie neben den Renteneinkünften auch von Ihrem Vermögen. Wenn Sie Ihre Hypothek reduzieren, ist dieses Geld in der Immobilie gebunden und steht Ihnen nicht mehr für die Deckung der laufenden Ausgaben zur Verfügung.

  9. «Mein Partner ist mit Erbe und Hinterbliebenenrente bestens abgesichert.»
    Nein.
    Dafür müssen Sie zum Teil selbst sorgen. Zudem gibt es Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat. Soll Ihr Ehe- oder Konkubinatspartner einmal alles erben, müssen Sie das im Testament so festlegen. Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente aus AHV und Pensionskasse haben nur Eheleute. Bei gewissen Pensionskassen gibt es allerdings die Möglichkeit, einen Konkubinatspartner anzumelden, damit er später eine Hinterbliebenenrente erhält.

  10. «Wenn ich ordentlich mit 64/65 in Rente gehe, erübrigt sich eine Pensionsberatung.
    Stimmt nicht. 
    Mit einer Budget- und Vermögensplanung verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre finanzielle Situation und können frühzeitig Massnahmen einleiten – unabhängig vom Pensionsmodell. Auch bei einer ordentlichen Pensionierung gibt es Entscheidungen zu treffen und Optimierungsmöglichkeiten auszuloten. Je früher Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen, desto grösser ist Ihr Handlungsspielraum: Zwischen 45 und 50 Jahren ist die beste Zeit dafür.

Zusammenfassung

Träumen, konkretisieren, entscheiden

Eine sorgfältige Pensionsplanung umfasst 3 Schritte – und dies frühzeitig ab 45 Jahren. Die Pensionierung und die Gewährleistung des Lebensstandards im Alter erfordern eine sorgfältige Planung. Denn die Leistungen aus AHV und Pensionskasse reichen in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard von 70 bis 90 Prozent im Alter beizubehalten.

Ordentlich, früh- oder teilpensioniert

Die ordentliche Pensionierung als Normalfall, die Frühpensionierung als die kostspielige Variante, die Teilpensionierung als sanften Übergang oder flexibel mit der aufgeschobenen Pensionierung – Sie haben die Wahl, wie Sie Ihre Pensionierung umsetzen möchten. Über das Wann entscheidet aber auch das Wie viel.

Reform AHV 21 ist seit 1. Januar 2024 in Kraft

Im Rahmen der Reform AHV 21 wurde das Referenzalter für Frauen schrittweise von 64 auf 65 angehoben. Zudem kann der Rentenbezug aus der AHV jetzt flexibel gestaltet werden. Erfahren Sie, welche Optionen für die flexible Pensionierung zur Verfügung stehen. 

Häufige Fragen zur Pensionsplanung im Überblick

Haben Sie Fragen zur Pensionsplanung?

Ähnliche Beiträge finden