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AHV und Teilzeitarbeit

Was Sie wissen müssen

Unsere Altersvorsorge ist auf Vollzeitpensen ausgerichtet.
 

Teilzeitarbeit schmälert die monatliche AHV-Rente.

Die AHV-Rente von Teilzeitarbeitenden liegt oft unter dem monatlichen Maximum von 2450 Franken.

Wichtige Fakten zu Teilzeitarbeit und AHV 

Wer nach der Pensionierung die maximale AHV-Rente von 2'450 Franken pro Monat erhalten möchte, darf keine Beitragslücken haben und benötigt ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 88'200 Franken (inflationsbereinigt). Viele in Teilzeitjobs Beschäftigte erreichen dieses Einkommen nicht.

 

Neben einem tiefen Einkommen können Beitragslücken die AHV-Rente schmälern: Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Kürzung der Rente um 2,3 Prozent. Um dies zu vermeiden, müssen Sie selbst aktiv werden und sich bei Ihrer Ausgleichskasse melden. Sie haben fünf Jahre Zeit, um fehlende Beiträge rückwirkend nachzuzahlen. Ausnahme: Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Partner/Ihre Partnerin mehr verdient, müssen Sie auch in Jahren ohne Erwerbsarbeit nicht in die AHV einzahlen.

Teilzeit: Folgen für die AHV-Rente

Das Schweizer Vorsorgesystem ist auf Vollzeitarbeit ausgerichtet. Wer Teilzeit arbeitet, muss Abstriche bei der Altersvorsorge hinnehmen. Die Auswirkungen auf die Pensionskasse sind gross, bei der AHV hingegen sind sie begrenzt: Auch bei geringem Einkommen und niedrigen Beiträgen erhält man im Alter die Minimalrente von 1'225 Franken pro Monat, wenn man keine Beitragslücken hat. Für die monatliche Maximalrente muss ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 88'200 Franken (inflationsbereinigt) erzielt werden und man darf keine Beitragslücken in der AHV haben (Stand 2024).

Beitragslücken vermeiden

Es ist wichtig, jedes Jahr Beiträge zu leisten – auch wenn man nicht arbeitet. Bei einem Erwerbsunterbruch muss man selbst aktiv werden und sich bei der Ausgleichskasse melden, um Lücken zu vermeiden. Denn pro fehlendes Jahr wird die Rente um 2,3 Prozent gekürzt. Fehlende Beitragsjahre, die zum Beispiel wegen einer Babypause oder aufgrund einer längeren Auszeit entstehen, können innerhalb von fünf Jahren nachgezahlt werden.

 

Ausnahme: Personen die nicht erwerbstätig sind, müssen keine AHV-Beiträge leisten, wenn die Ehefrau oder der Ehemann erwerbstätig ist und jährlich mindestens Beiträge in der Höhe von 1'028 Franken an die AHV entrichtet. 

 

Erziehungsgutschriften

Für jedes Jahr, in welchem Versicherte Kinder unter 16 Jahren betreuen, wird bei der Berechnung der AHV/IV-Rente zum Erwerbseinkommen ein zusätzlicher Betrag – die Erziehungsgutschrift – hinzugezählt. Diese Gutschriften sind keine direkten Geldzahlungen, sondern Zuschläge zum Erwerbseinkommen, die erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Erziehungsgutschriften betragen das Dreifache der jährlichen Minimalrente zum Zeitpunkt des Anspruchsbeginns. Sie kompensieren die Erziehungsarbeit von Eltern und erhöhen so später die AHV-Rente bis höchstens zur Maximalrente.

Anknüpfungspunkt für den Anspruch auf eine Erziehungsgutschrift bildet die elterliche Sorge. Steht sie einem Elternteil alleine zu, so wird diesem automatisch die ganze Erziehungsgutschrift angerechnet. Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus, ist die Anrechnung der Erziehungsgutschrift davon abhängig, ob die Eltern verheiratet, unverheiratet oder geschieden sind und welchen Umfang an Betreuungsleistung sie für die gemeinsamen Kinder erbringen.

Zusammenfassung

Keine halben Sachen bei der Vorsorge

Wer nach der Pensionierung die maximale AHV-Rente von 2'450 Franken pro Monat erhalten möchte, darf keine Beitragslücken haben und benötigt ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 88'200 Franken. Viele in Teilzeitjobs Beschäftigte erreichen dieses Einkommen nicht, dadurch drohen Vorsorgelücken. Teilzeitarbeitende sollten die Vorsorge besonders gut vorbereiten.

Was Teilzeitarbeit für die Pensionskasse bedeutet

Bei der AHV gilt – zahlt man weniger ein, bekommt später auch weniger ausbezahlt. Es ist wichtig, jedes Jahr Beiträge zu leisten, auch wenn man nicht arbeitet. Aber auch in der 2. Säule führen Koordinationsabzug und BVG-Eintrittsschwelle zu einer Vorsorgelücke bei Teilzeitarbeitenden.

Die 3. Säule als Strategie aus der Vorsorgelücke

Bei einem Erwerbsunterbruch muss man selbst aktiv werden und sich bei der Ausgleichskasse melden, um Lücken zu vermeiden. Denn pro fehlendes Jahr wird die Rente um 2,3 Prozent gekürzt. Einzahlungen in die freiwillige Vorsorge können, die durch ein reduziertes Arbeitspensum verursachten Vorsorgelücken ausgleichen – achten Sie auf den Maximalbeitrag.

Häufige Fragen zur Vorsorge und Teilzeitarbeit

Wir stehen Ihnen für Fragen sehr gerne zur Verfügung.