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Teilzeitarbeit und Vorsorge im Überblick

Was Sie wissen müssen

Teilzeitarbeit erhöht das Risiko von Vorsorgelücken.

 

Wer Teilzeit arbeitet, muss seine Vorsorge besonders gut planen.

 

Das gilt auch bei mehreren Teilzeitpensen und für Teilzeitarbeitende, die im Konkubinat leben. 

 

Das grösste Risiko liegt in der 2. Säule aufgrund der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzugs.

Wichtige Fakten zu Teilzeitarbeit und Vorsorge

Teilzeitarbeit ist attraktiv für die Work-Life-Balance, wirkt sich aber negativ auf die Vorsorge aus. Denn: Je geringer das Arbeitspensum, desto geringer der Lohn mit entsprechend niedrigeren Renten im Alter. Das gilt besonders in der 2. Säule, der Pensionskasse, aufgrund des Koordinationsabzugs und der Eintrittsschwelle.

Sorgfältige Planung ist bei Teilzeitarbeit deshalb das A und O. Wichtig sind Einzahlungen in die private 3. Säule und dass der jährliche AHV-Mindestbeitrag von 514 Franken nicht vergessen geht. Frauen müssen besonders auf die Vorsorge achten, da sie oft Teilzeit arbeiten und im Schnitt länger leben als Männer. Ratsam ist die Wahl eines «teilzeitfreundlichen» Arbeitgebers mit entsprechenden Pensionskassenleistungen.

Besondere Herausforderungen stellen sich zudem für Konkubinatspaare. Denn AHV-Renten für Ehepaare basieren auf dem kombinierten Einkommen beider Partner. Unterschiedliche Pensen gleichen sich aus – nicht so im Konkubinat. Zudem erhalten unverheiratete Partner im Todesfall oder bei Invalidität nicht in jedem Fall Leistungen aus den Sozialversicherungen.

Teilzeitarbeit liegt im Trend

Teilzeitarbeit ist beliebter denn je. Mehr als die Hälfte der Schweizerinnen und knapp jeder fünfte Schweizer arbeiten weniger als 90 Prozent. Teilzeitarbeitende müssen die Auswirkungen ihrer Arbeitszeitreduktion auf die Altersvorsorge verstehen, um finanzielle Lücken im Ruhestand zu vermeiden. Denn Teilzeitarbeit schmälert die Altersvorsorge.

 

Beschäftigungsgrad in der Schweiz 1991 und 2023

Quellen: BFS, Raiffeisen Schweiz Investment & Vorsorge Center

Teilzeitarbeit im 3-Säulen-System

Das Einkommen wirkt sich auf alle drei Säulen der Schweizer Vorsorge aus: Die Höhe der AHV-Rente hängt vom Durchschnittseinkommen ab. Wer weniger verdient, erhält später eine tiefere Rente. Andererseits haben Teilzeitarbeitende auch weniger Spielraum, um Geld für die private Vorsorge beiseitezulegen. Darum ist indirekt auch die 3. Säule betroffen. 

Am stärksten wirkt sich Teilzeitarbeit auf die 2. Säule aus. Denn der Lohn bestimmt, wie hoch die Pensionskassenbeiträge sind. Allerdings nicht der ganze Lohn: Es gibt den sogenannten Koordinationsabzug von 25'725 Franken. Massgebend für die Berechnung der PK-Beiträge ist nur der Lohn, der nach dem Abzug übrigbleibt (= versicherter oder koordinierter Lohn). Weil der Koordinationsabzug für alle Löhne gleich hoch ist, leiden tiefe Löhne überproportional darunter. 

 

AHV: Wie Teilzeit in der 1. Säule wirkt

In der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gilt: Wer weniger einzahlt, bekommt später auch weniger ausbezahlt. Die monatliche AHV-Vollrente beträgt zwischen 1225 und 2450 Franken und hängt vom Einkommen, von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften und bei Ehepaaren vom Einkommen des Ehepartners ab. Teilzeitarbeit bedeutet weniger Einkommen, was zu einer niedrigeren Rente führen kann. Wer Teilzeit arbeitet und Kinder oder Angehörige betreut, hat Anspruch auf Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, die den Rentenanspruch erhöhen.

 

Pensionskasse: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle

Die Pensionskasse kann 7/8 der maximalen AHV-Rente als Koordinationsabzug vom versicherten Lohn abziehen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Aber auch bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der volle Betrag abgezogen, was vor allem für Teilzeitbeschäftigte einschneidende Konsequenzen haben kann. Der versicherte Lohn schrumpft und der künftige Rentenanspruch verringert sich erheblich. Die grosse Mehrheit der Pensionskassen haben weniger strenge Regeln, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, daher lohnt es sich, die Regelungen Ihres Arbeitgebers zu prüfen.

Um überhaupt in einer Pensionskasse versichert zu sein, muss ein Jahreslohn von mindestens 22'050 Franken erzielt werden. Dieser Mindestlohn nennt man Eintrittsschwelle. Wer diesen Betrag nicht erreicht, ist in der 2. Säule nicht obligatorisch versichert. Wer diesen Betrag bei mehreren Arbeitgebern erreicht, kann sich freiwillig versichern (in der Regel bei der Auffangeinrichtung).

 

3. Säule: Private Vorsorge bei Teilzeit zentral

Auch wenn der finanzielle Spielraum für Teilzeitarbeitende begrenzt ist, sollten Einzahlungen in die private Vorsorge hohe Priorität haben. Sie sind eine gute Möglichkeit, die Altersvorsorge flexibel aufzubessern, eventuelle Vorsorgelücken zu schliessen und können bei Einzahlungen in die Säule 3a  zudem von den Steuern abgezogen werden.

Für Frauen: Teilzeitjob und Vorsorge

Rund 60 Prozent der erwerbstätigen Frauen in der Schweiz arbeiten Teilzeit und verdienen deshalb weniger. Weniger Lohn führt zu tieferen Pensionskassenleistungen. Ein Grund dafür ist der fixe Koordinationsabzug von 25'725 Franken, der den versicherten Lohn stark reduziert. Zudem werden die meisten Frauen, die weniger als die Eintrittschwelle von 22'050 Franken verdienen, gar nicht in einer Pensionskasse versichert. Es gibt jedoch immer mehr «teilzeitfreundliche» Pensionskassen, die auch tiefere Löhne versichern und den Koordinationsabzug reduzieren, um eine höhere Altersvorsorge zu ermöglichen.

Teilzeit: Absicherung im Konkubinat

Besondere Herausforderungen stellen sich für Konkubinatspaare. Denn AHV-Renten für Ehepaare basieren auf dem kombinierten Einkommen beider Partner. Unterschiedliche Pensen, etwa wenn ein Partner sich primär um Haushalt und Kinder kümmert, gleichen sich so aus. Beim Konkubinat ist das nicht der Fall. Auch im Todesfall oder bei Invalidität sind Ehe- und Konkubinatspaare nicht gleichgestellt. Unverheiratete Partner erhalten nicht in jedem Fall Hinterlassenenleistungen aus den Sozialversicherungen.

Zusammenfassung

Auch die AHV ist betroffen

In der AHV gilt: Wer weniger einzahlt, bekommt später auch weniger ausbezahlt. Teilzeitarbeit bedeutet weniger Einkommen, was zu einer niedrigeren Rente führen kann. Besondere Herausforderungen stellen sich dabei für Konkubinatspaare.

Wie sich Teilzeit auf das Pensionskassenguthaben auswirkt

Teilzeitarbeit ist attraktiv für die Work-Life-Balance, wirkt sich aber insbesondere auf die 2. Säule negativ aus. Aufgrund der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzugs zahlen Teilzeitarbeitende weniger in Ihre Pensionskasse ein. Manche Pensionskassen sind jedoch «teilzeitfreundlich» - eine Überprüfung lohnt sich.

Säule 3a – der Schlüssel für Ihre Vorsorge?

Mit der Säule 3a können Sie Ihr Vermögen im Alter auch in Teilzeit absichern – auch wenn der finanzielle Spielraum für Teilzeitarbeitende begrenzt sind. Bereits kleine Beiträge machen über die Zeit einen grossen Unterschied. Zudem können Einzahlungen in die Säule 3a von den Steuern abgezogen werden.

Häufige Fragen zur Teilzeitarbeit 

Wir stehen Ihnen für Fragen sehr gerne zur Verfügung.