Das Einkommen wirkt sich auf alle drei Säulen der Schweizer Vorsorge aus: Die Höhe der AHV-Rente hängt vom Durchschnittseinkommen ab. Wer weniger verdient, erhält später eine tiefere Rente. Andererseits haben Teilzeitarbeitende auch weniger Spielraum, um Geld für die private Vorsorge beiseitezulegen. Darum ist indirekt auch die 3. Säule betroffen.
Am stärksten wirkt sich Teilzeitarbeit auf die 2. Säule aus. Denn der Lohn bestimmt, wie hoch die Pensionskassenbeiträge sind. Allerdings nicht der ganze Lohn: Es gibt den sogenannten Koordinationsabzug von 25'725 Franken. Massgebend für die Berechnung der PK-Beiträge ist nur der Lohn, der nach dem Abzug übrigbleibt (= versicherter oder koordinierter Lohn). Weil der Koordinationsabzug für alle Löhne gleich hoch ist, leiden tiefe Löhne überproportional darunter.
AHV: Wie Teilzeit in der 1. Säule wirkt
In der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gilt: Wer weniger einzahlt, bekommt später auch weniger ausbezahlt. Die monatliche AHV-Vollrente beträgt zwischen 1225 und 2450 Franken und hängt vom Einkommen, von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften und bei Ehepaaren vom Einkommen des Ehepartners ab. Teilzeitarbeit bedeutet weniger Einkommen, was zu einer niedrigeren Rente führen kann. Wer Teilzeit arbeitet und Kinder oder Angehörige betreut, hat Anspruch auf Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, die den Rentenanspruch erhöhen.
Pensionskasse: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle
Die Pensionskasse kann 7/8 der maximalen AHV-Rente als Koordinationsabzug vom versicherten Lohn abziehen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Aber auch bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der volle Betrag abgezogen, was vor allem für Teilzeitbeschäftigte einschneidende Konsequenzen haben kann. Der versicherte Lohn schrumpft und der künftige Rentenanspruch verringert sich erheblich. Die grosse Mehrheit der Pensionskassen haben weniger strenge Regeln, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, daher lohnt es sich, die Regelungen Ihres Arbeitgebers zu prüfen.
Um überhaupt in einer Pensionskasse versichert zu sein, muss ein Jahreslohn von mindestens 22'050 Franken erzielt werden. Dieser Mindestlohn nennt man Eintrittsschwelle. Wer diesen Betrag nicht erreicht, ist in der 2. Säule nicht obligatorisch versichert. Wer diesen Betrag bei mehreren Arbeitgebern erreicht, kann sich freiwillig versichern (in der Regel bei der Auffangeinrichtung).
3. Säule: Private Vorsorge bei Teilzeit zentral
Auch wenn der finanzielle Spielraum für Teilzeitarbeitende begrenzt ist, sollten Einzahlungen in die private Vorsorge hohe Priorität haben. Sie sind eine gute Möglichkeit, die Altersvorsorge flexibel aufzubessern, eventuelle Vorsorgelücken zu schliessen und können bei Einzahlungen in die Säule 3a zudem von den Steuern abgezogen werden.