• Vorsorgen
  • Private Vorsorge

Pensionskassen und Teilzeitarbeit

Was Sie wissen müssen

Unsere Altersvorsorge ist auf Vollzeitarbeit ausgerichtet.
 

Teilzeitarbeit ist durch die Hürden Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle benachteiligt.
 

Neben diesen beiden Hürden führt der geringere Teilzeitlohn zu tieferen PK-Leistungen.

Wichtige Fakten zu Teilzeitarbeit und Pensionskasse

Wer Teilzeit arbeitet, erhält im Alter weniger Geld aus der 2. Säule. Das hat vor allem zwei Gründe:

Erstens: Der Lohn ist geringer als bei Vollzeit. Entsprechend fliessen monatlich weniger Sparbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf das persönliche Konto bei der Pensionskasse. Weniger Einzahlungen bedeuten auch weniger Zinserträge. Deshalb wird über die Jahre weniger Altersguthaben aufgebaut.

Zweitens: In der 2. Säule ist nicht der ganze Lohn versichert. Der Grund dafür ist der Koordinationsabzug. Dieser ist für alle gleich hoch – ob Vollzeit oder Teilzeit – und beträgt jährlich 25’725 Franken. Der Bruttolohn minus Koordinationsabzug ergibt den in der Pensionskasse versicherten Lohn.

Kommt hinzu: Für die Pensionskasse gibt es eine Eintrittsschwelle. Wer weniger als 22'050 Franken im Jahr bei einem Arbeitgeber verdient, muss von Gesetzes wegen nicht in der beruflichen Vorsorge versichert werden. Oftmals erreichen Teilzeitangestellte diese Schwelle nicht.

Gut zu wissen: Es gibt Pensionskassen, die freiwillig auch tiefere Einkommen versichern. Die meisten Pensionskassen haben den Koordinationsabzug gesenkt und verzichten teilweise sogar ganz darauf.

Frauen: Tiefere Renten, grössere Vorsorgelücken

Über 60 Prozent der Frauen arbeiten Teilzeit. Bei den Männern sind es hingegen nur 20 Prozent. Weil für die Altersleistungen der Jahreslohn – und somit auch das Arbeitspensum – ausschlaggebend ist, sind Frauen eher von Vorsorgelücken betroffen. Hinzu kommt, dass ihr Medianlohn rund 10 Prozent tiefer ausfällt. Die Folge sind geringere Renten – vor allem in der beruflichen Vorsorge. Das ist problematisch, auch weil Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung tendenziell länger im Ruhestand sind.

Achtung Teilzeit-Falle

In der Regel zieht die Pensionskasse 7/8 der maximalen AHV-Rente (aktuell 25'725 Franken) als Koordinationsabzug vom versicherten Lohn ab, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Aber auch bei einem reduzierten Arbeitspensum wird der volle Betrag abgezogen, was vor allem für Teilzeitbeschäftigte einschneidende Konsequenzen haben kann. Der versicherte Lohn schrumpft und entsprechend verringern sich auch die Pensionskassenleistungen. Immer mehr Pensionskassen haben jedoch weniger strenge Regeln, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, daher lohnt es sich, die Regelungen des Arbeitgebers zu prüfen.

Rechenbeispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 40'000 Franken macht der versicherte Lohn noch 14'275 Franken aus – etwas mehr als ein Drittel des Jahreseinkommens. Bei 80'000 Franken sind das 54'275 Franken bzw. gut zwei Drittel.

Das erschwert die Situation auch für Mehrfachbeschäftigte. Wer bei zwei Arbeitgebern arbeitet, ist in der der Regel auch bei zwei Pensionskassen versichert. Der Koordinationsabzug wird bei beiden Löhnen abgezogen. Bei einem Einkommen von zweimal 40'000 Franken macht der koordinierte Lohn nur noch gut ein Drittel aus.

 

2. Säule: Herausforderung Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle

Hinweis

Am 22. September 2024 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform). Diese hat unter anderem zum Ziel, Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte in der beruflichen Vorsorge besser zu versichern. So soll der Koordinationsabzug neu proportional in Höhe von 20 Prozent des AHV-pflichtigen Lohns betragen und nicht mehr ein fixer Betrag sein. Die Reform sieht auch vor, dass die Eintrittsschwelle von heute 22'050 auf 19'845 Franken reduziert wird.

Erfahren Sie mehr im Vorsorgeguide

Freiwillig in Pensionskasse einzahlen

Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse stärken die Altersvorsorge und reduzieren gleichzeitig die Steuerlast. Voraussetzung ist eine sogenannte Beitragslücke – auch Einkaufspotenzial genannt. Diese besteht, wenn das angesparte Altersguthaben kleiner ist als das Guthaben, das vorhanden sein müsste, wenn man immer mit dem aktuellen Lohn in der heutigen Vorsorgelösung versichert gewesen wäre. Wenn Sie also zum Beispiel in der Vergangenheit eine Auszeit gemacht haben oder zu einem Arbeitgeber mit attraktiveren Vorsorgeleistungen gewechselt sind, ist ein Einkaufspotenzial möglich. Die meisten Pensionskassen weisen das Einkaufspotenzial im jährlichen Vorsorgeausweis aus. Ist das nicht der Fall, erkundigt man sich direkt bei der Vorsorgeeinrichtung.

Teilzeitarbeit bei mehreren Arbeitgebern

Wer zwei oder mehr Teilzeitjobs hat, muss wissen: Die Eintrittsschwelle gilt pro Arbeitgeber. Auch der Koordinationsabzug wird von jedem Lohn einzeln abgezogen. Das führt dazu, dass entweder gar kein oder weniger Pensionskassenvermögen aufgebaut werden kann. Es sei denn, die Pensionskasse erlaubt es, zwei oder mehrere Löhne gemeinsam zu versichern. Das ist aber freiwillig. Eine weitere Möglichkeit ist, sich über die Stiftung Auffangeinrichtung versichern zu lassen. Die Leistungen gelten zwar als wenig attraktiv – immerhin erhält man aber die Beiträge der Arbeitgeber.

Zusammenfassung

Keine halben Sachen bei der Vorsorge

Teilzeitarbeit verringert die Einzahlungen in die 2. Säule – und erhöht damit das Risiko von Vorsorgelücken. Wer Teilzeit arbeitet, muss seine Vorsorge deshalb besonders gut vorbereiten.

Vorsorgelücken ausgleichen

Für Mehrfachbeschäftigte ist die Situation in der 2. Säule besonders herausfordernd. Wer bei zwei Arbeitgebern arbeitet, ist in der Regel auch bei zwei Pensionskassen versichert. Der Koordinationsabzug wird bei beiden Löhnen abgezogen – dadurch verringert sich die Rente zusätzlich. Mit der freiwilligen Vorsorge können Sie Vorsorgelücken durch ein reduziertes Arbeitspensum ausgleichen.

Häufige Fragen zur Teilzeitarbeit

Wir stehen Ihnen für Fragen sehr gerne zur Verfügung.