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Säule 3a und Teilzeitarbeit

Was Sie wissen müssen

Teilzeitarbeit schmälert die Altersvorsorge.
 

Wer Teilzeit arbeitet und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, darf in die Säule 3a einzahlen.
 

Mit Einzahlungen in die Säule 3a lassen sich Vorsorgelücken schliessen. 
 

Wenn möglich jährlich den Maximalbetrag einzahlen.
 

Verpasste Beitragsjahre können nicht nachbezahlt werden.

Wichtige Fakten zu Teilzeitarbeit und Säule 3a 

Eine Vorsorgelücke, die aufgrund von Teilzeitarbeit in der AHV oder in der Pensionskasse entsteht, können Sie durch Einzahlungen in die Säule 3a schliessen. Voraussetzung dafür ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Der jährliche Maximalbetrag hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht: Bei einer Pensionskasse versicherte Teilzeitarbeitende dürfen jährlich bis zu 7'056 Franken einzahlen. Der Betrag darf vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wer keiner Pensionskasse angehört, ist hingegen zu Beiträgen bis 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens bis zu einem Maximum von 35’280 Franken berechtigt.

Säule 3a bei Teilzeitarbeit nutzen 

Wer in die Säule 3a einzahlt, kann zusätzliches Kapital fürs Alter ansparen. Falls Sie bei einer Pensionskasse versichert sind, liegt der Maximalbetrag bei jährlich 7'056 Franken (Stand 2024). Dabei steht es Ihnen frei, Ihr Vorsorgegeld in ein Säule-3a-Konto einzuzahlen oder in Vorsorgefonds zu investieren und so von den Renditechancen an den Finanzmärkten zu profitieren.

Erfahren Sie, wann welche Lösung Sinn macht.

 

Säule 3a bietet Steuervorteile

Wer privat vorsorgt, profitiert. Denn Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich abzugsfähig. Für Teilzeitarbeitende bedeutet dies: Beiträge in die Säule 3a reduzieren das steuerpflichtige Einkommen, was Steuervorteile bringt. Da Teilzeitarbeitende oft über ein niedrigeres Einkommen verfügen, kann dieser Steuervorteil relativ gesehen grösser sein, da er einen grösseren Anteil des Gesamteinkommens betrifft. Achtung: Fehlende Beitragsjahre können nicht nachgezahlt werden. 

Zusammenfassung

Vorsorgelücken schliessen

Eine Vorsorgelücke, die aufgrund von Teilzeitarbeit in der AHV oder in der Pensionskasse entsteht, können Sie durch Einzahlungen in die Säule 3a schliessen. Voraussetzung dafür ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Der jährliche Maximalbetrag hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht.

Säule 3a bietet Steuervorteile

Wer privat vorsorgt, profitiert. Beiträge in die Säule 3a reduzieren das steuerpflichtige Einkommen – das bezahlt sich bei Teilzeitarbeitenden oft stärker aus, da sie häufig über ein niedrigeres Einkommen verfügen.

Häufige Fragen zu Teilzeit und Säule 3a

Wir stehen Ihnen für Fragen sehr gerne zur Verfügung.