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Steuern beim Vorbezug von Vorsorgegeldern

Was Sie wissen müssen

Bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern zur Eigenheimfinanzierung werden Kapitalauszahlungssteuern fällig.

 

Nach Rückzahlung des vorbezogenen Betrags (2. Säule) kann innert drei Jahren eine Rückvergütung der durch den Vorbezug angefallenen Steuern verlangt werden.

Wichtige Fakten zu Steuern beim Vorbezug von Vorsorgegeldern

Ein Haus- oder Wohnungskauf kann mit Vorsorgegeldern aus der 2. Säule und der Säule 3a finanziert werden. Ermöglicht wird dies durch die Wohneigentumsförderung (WEF). Bei der Nutzung der WEF sind verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten. Beim Vorbezug von Vorsorgegeldern fallen Kapitalauszahlungssteuern an, die je nach Kanton und Höhe variieren. Rückzahlungen des vorbezogenen Betrags sind bei der 2. Säule möglich, und entsprechend kann innert drei Jahren eine Rückvergütung der durch den Vorbezug angefallenen Steuern verlangt werden. Bei der Säule 3a sind Rückzahlungen nicht möglich. Auch die Vermögenssteuer und Eigenmietwertbesteuerung gilt es zu berücksichtigen, da sie zusätzliche Kosten für Eigenheimbesitzer darstellen können.

So werden vorbezogene Vorsorgegelder besteuert

Durch Einzahlungen in die Pensionskasse und die Säule 3a können Sie Ihr steuerbares Einkommen reduzieren. Zudem ist das in der Vorsorge gebundene Vermögen und dessen Erträge bis zum Bezug steuerfrei. 

Kapitalauszahlungssteuer: Wenn Sie für Ihr Eigenheim Vermögen aus der Säule 3a und/oder Pensionskasse vorbeziehen, wird eine Kapitalauszahlungssteuer fällig, in der Regel zu einem niedrigeren Satz als reguläre Einkommenssteuern. Diese wird getrennt vom übrigen Einkommen auf folgenden Ebenen erhoben: Bund, Kanton, Gemeinde und Kirche. Je nach Kanton und Höhe des bezogenen Kapitals beträgt die Steuer zwischen 3 bis 10 Prozent des bezogenen Vermögens. Der Bund und viele Kantone wenden progressive Steuermodelle an, wodurch bei grösseren Beträgen überproportional höhere Steuern anfallen können. Die anfallenden Steuern müssen aus eigenen Mitteln getragen werden können.

Für die Berechnung der Kapitalauszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden in den meisten Kantonen alle Bezüge von Vorsorgeguthaben zusammen (Pensionskasse, Säule 3a und Freizügigkeitsleistung), die im selben Jahr getätigt werden. Ebenfalls kumuliert werden in den meisten Kantonen die im gleichen Steuerjahr erfolgten Bezüge von Ehepaaren. Wer das Vorsorgegeld in mehreren Tranchen in unterschiedlichen Steuerjahren bezieht, kann meist Steuern sparen.

Im Zusammenhang mit einer Rückzahlung können Sie die Rückerstattung der beim Pensionskassen-Vorbezug bezahlten Steuern beantragen. Ein entsprechender Antrag ist innerhalb von drei Jahren nach Rückzahlung zu stellen. Die Rückerstattung der Kapitalauszahlungssteuern erfolgt durch die Steuerbehörde ohne Zinsen. Eine WEF-Rückzahlung gilt nicht als Pensionskasseneinkauf und ist daher steuerlich nicht abzugsfähig. Im Zusammenhang mit der Säule 3a sind keine Rückzahlungen möglich. Sie können aber weiterhin in die Säule 3a einzahlen und diesen Betrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Pensionskasseneinkäufe erst wieder möglich nach Rückzahlung

Nach einem Vorbezug sind Pensionskasseneinkäufe erst wieder möglich, nachdem die vorbezogenen Gelder vollumfänglich zurückgeführt wurden. Ausnahme: Wiedereinkäufe auf Grund einer Ehescheidung sind nach einem Vorbezug vorsorgerechtlich grundsätzlich möglich. Steuerrechtlich werden sie kantonal aber unterschiedlich behandelt. So verlangen einige Kantone, dass der Vorbezug vor dem Einkauf einer Scheidungslücke zurückbezahlt werden muss. Das Schliessen einer Scheidungslücke sollte vorgängig bei der Pensionskasse und dem Steueramt abgeklärt werden.

Steuern zurückfordern nach Rückzahlung in Pensionskasse

Die beim Pensionskassen-Vorbezug bezahlten Kapitalauszahlungssteuern dürfen innert drei Jahren nach der Rückzahlung zurückgefordert werden. Dafür ist ein schriftliches Gesuch an die Steuerbehörde zu richten, welche die Steuer beim Vorbezug erhoben hatte.

Zusammenfassung

Beim Bezug des Kapitals werden Steuern fällig

Wenn für das Eigenheim Vermögen aus der Säule 3a und/oder Pensionskasse vorbezogen wird, wird eine Kapitalauszahlungssteuer fällig. Im Zusammenhang mit einer Rückzahlung der Pensionskassengelder können Sie die Rückerstattung der beim Vorbezug bezahlten Steuern beantragen. Erfahren Sie mehr zur Rückzahlung eines WEF-Vorbezugs aus der Pensionskasse.

Pensionskasseneinkäufe erst nach Rückzahlung möglich

Einkäufe in die Pensionskasse sind erst wieder möglich, nachdem die vorbezogenen Gelder vollumfänglich zurückgeführt wurden. Ein Vorbezug aus der 2. Säule ohne spätere Rückzahlung führt aber zu tieferen Altersleistungen. Deshalb sollte bereits zum Zeitpunkt des WEF-Bezugs dessen Rückzahlung im Budget eingeplant werden.

Häufige Fragen zu Steuern beim Vorbezug von Vorsorgegeldern

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