Was wurde bisher rund um die Abschaffung des Eigenmietwerts diskutiert?
Mit der Parlamentarischen Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400)» sollte der Eigenmietwert auf selbstbewohntes Wohneigentum abgeschafft werden. Die beiden Räte waren sich lange Zeit uneins, ob die Steuer ebenfalls bei Zweitliegenschaften abgeschafft sowie ob bestehende Abzüge beibehalten werden sollen. Kritisch haben sich bisher auch eine Mehrheit der Kantone – insbesondere die Tourismuskantone - positioniert. Sie befürchteten sinkende Steuereinnahmen, wenn der Eigenmietwert auf Zweitliegenschaften wegfallen würde, und haben eine komplette Systemumstellung bei der Wohneigentumsbesteuerung deshalb abgelehnt. Der Ständerat ist den Kantonen entgegengekommen und hat bis zur Wintersession 2024 nur eine Teilumstellung, somit nur die Abschaffung des Eigenmietwerts auf den Erstwohnsitz, gutgeheissen. Der Nationalrat hingegen will den Eigenmietwert für Haupt- und Zweitwohnsitze abschaffen.
Nach einer langen Phase der Differenzbereinigung hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) vor der Wintersession 2024 ihren Widerstand aufgegeben und die Position des Nationalrates übernommen. Der Eigenmietwert soll auf Haupt- und Zweitwohnsitze abgeschafft werden. Neu soll der Systemwechsel aber nur zusammen mit der Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften auf kantonaler Ebene (22.454) in Kraft treten können. Die WAK-S kam somit den Tourismuskantonen entgegen und wollte die zu erwartenden Steuereinbussen abmildern. Auch beim Schuldzinsenabzug schloss sich die WAK-S dem neuen Konzept des Nationalrats an (quotal-restriktive Methode).
In der Wintersession 2024 wurde hitzig debattiert. Der Ständerat folgte der Empfehlung der WAK-S nicht und auch der Nationalrat hielt an seinen Punkten fest. Der Antrag der Einigungskonferenz für die Haltung des Nationalrates wurde im Anschluss von Stände- wie auch Nationalrat angenommen und in der Schlussabstimmung bestätigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der eidgenössischen Steuerverwaltung.
Was würde es bedeuten, wenn der Eigenmietwert wegfallen würde?
Auf den ersten Blick wäre die Abschaffung des Eigenmietwerts eine gute Nachricht für Wohneigentumsbesitzerinnen und Wohneigentumsbesitzer: Die selbstbewohnte Immobilie würde nicht mehr als Einkommen zählen. Ob Hauseigentümer aber tatsächlich profitieren würden, hängt einerseits von der finalen Ausgestaltung der Gesetzesänderung, andererseits von individuellen Faktoren ab.
Als Faustregel gilt: Das bestehende System kommt denjenigen entgegen, die hohe Ausgaben für Hypothekarzinsen und den Liegenschaftsunterhalt haben. Sie können hohe Abzüge geltend machen, die den Eigenmietwert übersteigen. Sie wären bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts steuerlich schlechter gestellt. Für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, die ihre Hypothek weitgehend amortisiert haben und keine grösseren Investitionen in den Unterhalt planen, wäre eine Abschaffung hingegen von Vorteil. Denn ihnen bietet das bestehende System kaum noch Abzugsmöglichkeiten. Dennoch könnte der Marktwert von älteren Eigenheimen sinken, weil zukünftige notwendige Ersatzinvestitionen steuerlich nicht mehr abzugsfähig sind und damit der steuerliche «Rabatt» entfällt.
Drei Fragen an unseren Chefökonomen Fredy Hasenmaile