Worum geht es in den Diskussionen um die Abschaffung des Eigenmietwerts?
Grundsätzlich sprechen sich der Bundesrat sowie eine Mehrheit des Parlaments seit geraumer Zeit für die Abschaffung des Eigenmietwerts aus. Eine Mehrheit der Kantone ist jedoch gegen die Abschaffung. Sie befürchten sinkende Steuereinnahmen, wenn der Eigenmietwert wegfallen würde.
Unter den Befürwortern besteht Uneinigkeit in Bezug auf verschiedene Umsetzungsfragen: Der Nationalrat will den Eigenmietwert für Haupt- und Zweitwohnsitze abschaffen, der Ständerat nur für den Hauptwohnsitz. Der Ständerat käme damit den Tourismuskantonen entgegen, deren Steuereinbussen dadurch gemildert würden. Der Bundesrat spricht sich – wie auch der Nationalrat – für einen kompletten Systemwechsel aus. Tourismuskantone wollen beide mit einer Sondersteuer auf Zweitwohnungen entlasten.
Auch bei den Steuerabzügen für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer sind nicht alle Differenzen aus dem Weg geräumt. Beide Kammern möchten die maximale Höhe von Schuldzinsen begrenzen, die vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Wie die Limite berechnet werden soll, darüber sind sie sich jedoch uneinig. Unbestritten ist hingegen, dass Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer Kosten für Unterhalt und Reparaturen künftig nicht mehr abziehen dürfen sollen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der eidgenössischen Steuerverwaltung
Was würde es bedeuten, wenn der Eigenmietwert wegfallen würde?
Auf den ersten Blick wäre die Abschaffung des Eigenmietwerts eine gute Nachricht für Wohneigentumsbesitzerinnen und Wohneigentumsbesitzer: Die selbstbewohnte Immobilie würde nicht mehr als Einkommen zählen. Ob Hauseigentümer aber tatsächlich profitieren würden, hängt einerseits von der finalen Ausgestaltung der Gesetzesänderung, andererseits von individuellen Faktoren ab.
Als Faustregel gilt: Das bestehende System kommt tendenziell denjenigen entgegen, die sehr hohe Ausgaben für Hypothekarzinsen und den Liegenschaftsunterhalt haben. Sie können hohe Abzüge geltend machen, die den Eigenmietwert zum Teil sogar übersteigen. Sie wären bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts steuerlich leicht schlechter gestellt. Für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, die ihre Hypothek weitgehend amortisiert haben und keine grösseren Investitionen in den Unterhalt planen, wäre eine Abschaffung hingegen von Vorteil. Denn ihnen bietet das bestehende System kaum noch Abzugsmöglichkeiten.
Wann soll der Eigenmietwert in der Schweiz abgeschafft werden?
Aktuell besteht für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer kein Handlungsbedarf: Ob und wann der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft wird, steht noch nicht fest. Derzeit befindet sich das Geschäft im Differenzbereinigungsverfahren und kommt frühestens in der Wintersession 2024 wieder in den Ständerat zur Beratung. Wenn es den beiden Kammern des Parlaments (National- & Ständerat) nicht gelingt, sich auf einen gemeinsamen Reformvorschlag zu einigen, wird es vorläufig zu keiner Abschaffung kommen. Gelingt ihnen die Einigung, ist Gegenwind zu erwarten.
Denn es ist wahrscheinlich, dass gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts das Referendum ergriffen wird. Folglich hätte die Stimmbevölkerung das letzte Wort. Ob das Unterfangen an der Urne reüssieren würde, ist schwer abzuschätzen.