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Mögliche Abschaffung Eigenmietwert: Das wird aktuell diskutiert

Die Abschaffung des Eigenmietwerts steht zur Debatte. Das Parlament diskutiert über verschiedene Umsetzungsvarianten. Was Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer jetzt dazu wissen müssen.

Eigenmietwert – ein politisches Tauziehen

National- und Ständerat diskutieren über eine Abschaffung des Eigenmietwerts. Darüber, wie die Abschaffung konkret umgesetzt werden soll, gehen die Meinungen im Parlament auseinander. Es stehen verschiedene Varianten im Raum – mit unterschiedlichen Folgen für Haus- und Wohnungsbesitzerinnen und Wohneigentumsbesitzer.

Was ist der Eigenmietwert?

Wohnen im eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung gilt in der Schweiz als Einkommen – als sogenanntes Naturaleinkommen. Dabei fliesst zwar kein Geld, einen Wert hat es trotzdem. Dieser Eigenmietwert muss zusammen mit anderen Einkommen wie Lohn oder Rente versteuert werden. Im Gegenzug können Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer Steuerabzüge für Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Reparaturkosten geltend machen

Die Höhe des Eigenmietwerts unterscheidet sich von Immobilie zu Immobilie. Basis ist eine Schätzung der Mieteinnahmen, die pro Jahr erzielt werden könnten, wenn das Haus oder die Wohnung vermietet würde. Der Eigenmietwert beträgt je nach Kanton 60 bis 70 Prozent dieser fiktiven Einnahmen.

 

 

Gut zu wissen

Die Geschichte des Eigenmietwertes

Der Eigenmietwert wurde 1934 in der Zwischenkriegszeit und als Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise per Notrecht als «eidgenössische Krisenabgabe» zur Erholung des Bundeshaushalts erhoben und schliesslich 1958 ins reguläre Recht übernommen. Seither wird auf politischer Ebene immer wieder über eine Abschaffung debattiert.

Worum geht es in den Diskussionen um die Abschaffung des Eigenmietwerts?

Grundsätzlich sprechen sich der Bundesrat sowie eine Mehrheit des Parlaments seit geraumer Zeit für die Abschaffung des Eigenmietwerts aus. Eine Mehrheit der Kantone ist jedoch gegen die Abschaffung. Sie befürchten sinkende Steuereinnahmen, wenn der Eigenmietwert wegfallen würde.

Unter den Befürwortern besteht Uneinigkeit in Bezug auf verschiedene Umsetzungsfragen: Der Nationalrat will den Eigenmietwert für Haupt- und Zweitwohnsitze abschaffen, der Ständerat nur für den Hauptwohnsitz. Der Ständerat käme damit den Tourismuskantonen entgegen, deren Steuereinbussen dadurch gemildert würden. Der Bundesrat spricht sich – wie auch der Nationalrat – für einen kompletten Systemwechsel aus. Tourismuskantone wollen beide mit einer Sondersteuer auf Zweitwohnungen entlasten.

Auch bei den Steuerabzügen für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer sind nicht alle Differenzen aus dem Weg geräumt. Beide Kammern möchten die maximale Höhe von Schuldzinsen begrenzen, die vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Wie die Limite berechnet werden soll, darüber sind sie sich jedoch uneinig. Unbestritten ist hingegen, dass Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer Kosten für Unterhalt und Reparaturen künftig nicht mehr abziehen dürfen sollen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der eidgenössischen Steuerverwaltung

 

 

Was würde es bedeuten, wenn der Eigenmietwert wegfallen würde?

Auf den ersten Blick wäre die Abschaffung des Eigenmietwerts eine gute Nachricht für Wohneigentumsbesitzerinnen und Wohneigentumsbesitzer: Die selbstbewohnte Immobilie würde nicht mehr als Einkommen zählen. Ob Hauseigentümer aber tatsächlich profitieren würden, hängt einerseits von der finalen Ausgestaltung der Gesetzesänderung, andererseits von individuellen Faktoren ab.

Als Faustregel gilt: Das bestehende System kommt tendenziell denjenigen entgegen, die sehr hohe Ausgaben für Hypothekarzinsen und den Liegenschaftsunterhalt haben. Sie können hohe Abzüge geltend machen, die den Eigenmietwert zum Teil sogar übersteigen. Sie wären bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts steuerlich leicht schlechter gestellt. Für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, die ihre Hypothek weitgehend amortisiert haben und keine grösseren Investitionen in den Unterhalt planen, wäre eine Abschaffung hingegen von Vorteil. Denn ihnen bietet das bestehende System kaum noch Abzugsmöglichkeiten.

 

 

Wann soll der Eigenmietwert in der Schweiz abgeschafft werden?

Aktuell besteht für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer kein Handlungsbedarf: Ob und wann der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft wird, steht noch nicht fest. Derzeit befindet sich das Geschäft im Differenzbereinigungsverfahren und kommt frühestens in der Wintersession 2024 wieder in den Ständerat zur Beratung. Wenn es den beiden Kammern des Parlaments (National- & Ständerat) nicht gelingt, sich auf einen gemeinsamen Reformvorschlag zu einigen, wird es vorläufig zu keiner Abschaffung kommen. Gelingt ihnen die Einigung, ist Gegenwind zu erwarten.

Denn es ist wahrscheinlich, dass gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts das Referendum ergriffen wird. Folglich hätte die Stimmbevölkerung das letzte Wort. Ob das Unterfangen an der Urne reüssieren würde, ist schwer abzuschätzen. 

Zusammenfassung

Seit längerem wird über die Abschaffung des Eigenmietwerts debattiert. In Umsetzungsfragen herrscht jedoch keine Einigkeit. Das müssen Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer wissen:

  • Ob und wann der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft wird, steht noch nicht fest
  • Ein Handlungsbedarf für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer besteht aktuell nicht
  • Bei einer Abschaffung würde das steuerbare Einkommen von Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer sinken
  • Allerdings wären Steuerabzüge für Unterhaltskosten und Reparaturen nicht mehr möglich
  • Steuerabzüge für Schuldzinsen würden voraussichtlich beschränkt
  • Fällt der Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen weg, könnte er durch eine Sondersteuer ersetzt werden

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