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Eigenmietwert – ohne Kompromisse kein Systemwechsel

Seit Jahrzehnten diskutiert die Politik immer wieder über die Abschaffung des vor über 100 Jahren eingeführten Eigenmietwerts. Bundesrat, Ständerat und die vorberatende Kommission des Nationalrats haben der Abschaffung zwar schon zugestimmt. Die im Februar 2017 eingereichte Initiative hat es im Parlament dennoch schwer.

Trotz zahlreichen parlamentarischen Anläufen hält sich der bei Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern unbeliebte Eigenmietwert hartnäckig. Die Chancen, für die seit Februar 2017 im National- und Ständerat in Bern diskutierte Abschaffung des Eigenmietwerts schwinden auch bei diesem erneuten Anlauf. Denn die vorwiegend bürgerlichen Politikerinnen und Politiker im Nationalrat wollen eine Reform, welche zwar die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts zum Ziel hat. Sie wollen aber keinen konsequenten Systemwechsel mit der gleichzeitigen Abschaffung aller damit verbundenen Steuerabzüge. Dies hat beträchtliche Steuerausfälle zur Folge. Im Auftrag der Nationalratskommission hat die Steuerverwaltung berechnet, welche finanziellen Folgen der Systemwechsel bei der von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) ausgearbeiteten Variante hat.

 

Finanzieller Ausfall bei Abschaffung des Eigenmietwertes

So würden bei einem durchschnittlichen Hypothekarzinsniveau von 1,5% dem Bund und den Kantonen Einnahmen von etwa 3,8 Milliarden Franken pro Jahr entgehen. Das wäre gut doppelt so viel wie bei der Variante des Ständerats. Selbst bei einem Zinsniveau von 3,5% wäre noch mit steuerlichen Ausfällen von rund 2 Milliarden Franken zu rechnen. Es stellt sich deshalb einmal mehr die Frage, ob die Initiative zur Abschaffung des Eigenmietwerts nicht schon kurz davor steht, politisch begraben zu werden. Denn die Entscheide zur Abschaffung des Eigenmietwerts fielen im Ständerat und in der WAK-N nur mit knappen Mehrheiten aus. So wie die Diskussionen derzeit laufen, dürfte es immer schwieriger werden, eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Bei der Mehrheit der Politikerinnen und Politiker, die einen Systemwechsel wollen, muss auf jeden Fall die Einsicht zu Kompromissen wachsen. Mit den Anträgen der WAK-N sei das Fuder überladen und politisch chancenlos, kommentierte der Hauseigentümerverband.

Gut zu wissen

Was ist der Eigenmietwert?

Beim Eigenmietwert (eigentlich: «Mietwert für selbstgenutzte Liegenschaften»), einem Begriff aus dem Schweizer Steuerrecht, werden Miet- oder Pachteinnahmen angenommen, die theoretisch erzielt würden, würde die Immobilie statt selbst bewohnt extern vermietet oder verpachtet. Diese angenommenen Einnahmen unterliegen der Einkommenssteuer. Gleichzeitig können im Gegenzug Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten für Wohneigentum von den Steuern in Abzug gebracht werden.

 

Der Eigenmietwert beträgt etwa 60% bis 70% des Betrages, den Mietendev für das betroffene Wohnobjekt als Miete bezahlen müsste. Zusätzliche Informationen erhalten Sie beim Gemeindesteueramt der jeweiligen Liegenschaftsgemeinde.

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