Grundsatz – Der internationale automatische Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) ist ein neuer globaler Standard, der Transparenz über die im Ausland gehaltenen Vermögenswerte schaffen soll.
Über 100 Staaten sowie alle wichtigen Finanzzentren haben sich zur Übernahme des Standards bekannt, so auch die Schweiz. Raiffeisen als schweizerisches Finanzinstitut muss jährlich die relevanten Informationen von betroffenen Kundinnen und Kunden an die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) melden.
1. Wer ist vom AIA betroffen?
Kunden, welche ihr (Haupt-)Steuerdomizil in einem Partnerstaat (AIA-meldepflichtigen Staat) haben.
2. Welche Informationen werden gemeldet?
Es wird zwischen personenbezogenen und Konto- bzw. Finanzinformationen unterschieden.
Personenbezogene Informationen:
- Name
- Adresse
- Staat der steuerlichen Ansässigkeit respektive (Haupt-)Steuerdomizil
- Steueridentifikationsnummer
- Geburtsdatum (nur bei natürlichen Personen)
- Typ des Kontoinhabers (nur bei juristischen Personen)
- Typ der beherrschenden Person (nur bei juristischen Personen)
Konto- bzw. Finanzinformationen:
- Kontonummer, Kundennummer
- Gesamtbruttoertrag von Dividenden, Zinsen und übrigen Einkünften
- Gesamtbruttoerlös aus der Veräusserung von Vermögenswerten
- Gesamtsaldo oder -wert des Kontos und Wertschriftendepots per Ende des jeweiligen Kalenderjahres
3. Wie und mit wem werden die Daten ausgetauscht?
Die ESTV tauscht die Daten mit Staaten aus, die ein Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben (Partnerstaaten). Die Partnerstaaten verwenden die erhaltenen Informationen für steuerliche Zwecke.
Eine Liste der Partnerstaaten bzw. AIA-meldepflichtigen Staaten ist unter diesem Link zu finden: https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/multilateral/steuer_informationsaust/automatischer-informationsaustausch/automatischer-informationsaustausch1.html
Welche Rechte haben Sie als Kunde?
Gemäss AIA-Gesetz und Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) haben meldepflichtige Personen (natürliche Personen und Rechtsträger) folgende Rechte:
1. Gegenüber Raiffeisen
Kundinnen und Kunden können gegenüber Raiffeisen vollumfänglichen Rechtsschutz nach dem DSG geltend machen. Namentlich kann Auskunft darüber verlangt werden, welche der erhobenen Informationen an die ESTV gemeldet werden.
Raiffeisen wird auf Ersuchen hin eine Kopie der Meldung an die ESTV den Kunden zukommen lassen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die erhobenen und gemeldeten Informationen von den steuerlich relevanten Informationen abweichen können. Ferner kann verlangt werden, dass unrichtige Daten in den Systemen von Raiffeisen berichtigt werden.
2. Gegenüber der ESTV
Gegenüber der ESTV kann eine meldepflichtige Person das Auskunftsrecht geltend machen und verlangen, dass unkorrekte Daten, die auf Übermittlungsfehlern beruhen, berichtigt werden.
Sofern die Übermittlung der Daten Nachteile zur Folge hätten, die aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Garantien nicht zugemutet werden können, haben meldepflichtige Personen die in Artikel 25a des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren aufgeführten Rechte.