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Ordentliche Pensionierung im Überblick

Was Sie wissen müssen

Die Planung der Pensionierung beginnt mit 50.

Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit 65.

Erstellen Sie frühzeitig eine Budget- und Zeitplanung. 
 

Einschluss der Unfalldeckung bei der Krankenkasse nicht vergessen!

Wichtige Fakten zur ordentlichen Pensionierung 

Die Planung der Pensionierung sollte frühzeitig beginnen, idealerweise ab dem 50. Lebensjahr. Spätestens mit 55 Jahren sollte man sich mit dem Thema Ruhestand befassen. Bei der Planung ist es ratsam, eine Checkliste oder einen Zeitplan zu verwenden, um alle wichtigen Punkte zu berücksichtigen. Zu den wichtigen Schritten gehören die Überprüfung der Ansprüche bei der AHV und Pensionskasse, die rechtzeitige Information des Arbeitgebers über den Ruhestand, die Beantragung von Renten- und/oder Kapitalleistungen, die finanzielle Planung, die Krankenversicherung im Ruhestand, die Wohnsituation, Freizeitaktivitäten und steuerliche Fragen. Eine sorgfältige Vorbereitung und frühzeitige Planung sind entscheidend für einen reibungslosen Übergang in den Ruhestand.

Ordentliche Pensionierung bei Referenzalter 65

Seit 1. Januar 2024, Inkraftsetzung Reform AHV 21 wird das ordentliche Rentenalter neu als Referenzalter bezeichnet und auf 65 Jahre vereinheitlicht, wobei das ordentliche Pensionsalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben wird. Dieser Anstieg erfolgt jährlich um 3 Monate, wobei die erste Erhöhung im Jahr 2025 erfolgt. Die Angleichung des Referenzalters 65 von Männern und Frauen erfolgt vollständig erst im Jahr 2028. Frauen der sogenannten Übergangsgeneration (neun Jahrgänge, 1961 bis 1969) erhalten lebenslange Rentenzuschläge als Ausgleich. Bei einem Vorbezug kommen reduzierte Kürzungssätze zur Anwendung. Gut zu wissen: Das Referenzalter der Frauen wird auch in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) schrittweise erhöht. Allerdings sind die Vorsorgeeinrichtungen nach wie vor frei, das Pensionsalter selber festzulegen.

Offizielles Ende des Arbeitsverhältnisses

Ob Sie Ihr Arbeitsverhältnis auf den Zeitpunkt des Referenzalters kündigen müssen, kann je nach Arbeitgeber unterschiedlich sein. Ein verbreiteter Irrtum besteht darin anzunehmen, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn dieses Alter erreicht ist. Tatsächlich müssen Sie Ihr Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung oder eine vertragliche Vereinbarung offiziell beenden. Früher war es üblich, dies zum Monatsende des 64. oder 65. Geburtstags zu tun. Am 1. Januar 2024 trat jedoch die Reform AHV 21 in Kraft. Infolgedessen wird ab dem Jahr 2028 für Männer und Frauen das Monatsende des 65. Geburtstags als Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses gelten. Die Rentenzahlungen beginnen dann im folgenden Monat.

Einschluss der Unfalldeckung bei der Krankenkasse nicht vergessen! Mit dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses endet auch die Nichtberufsunfallversicherung. Die meisten Angestellten haben den Unfallschutz bei ihrer Krankenkasse ausgeschlossen. Schliessen Sie die Unfalldeckung ab dem ersten Tag der Pensionierung wieder in Ihre Police ein. Ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse genügt, um dies zu regeln.

Zeitplan für die ordentliche Pensionierung

Die Zeit rast. Eben erst den 50. gefeiert, und schon geht es auf die 60 zu. Höchste Zeit, sich mit dem Thema Ruhestand zu befassen. Optimalerweise beginnen Sie mit der Planung Ihrer Pensionierung mit 50 Jahren. Spätestens mit 55 sollten Sie sich mit dem Ruhestand befassen und sich über die relevanten Fakten informieren. Falls Sie kurz vor der Pensionierung stehen und planen, Ihren wohlverdienten Ruhestand anzutreten, dann erfahren Sie hier, welche Schritte Sie für eine reibungslose Pensionierung einleiten müssen und was es zu beachten gilt.

Wenn Sie bei der Planung Ihrer Pension vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen, sind Sie nicht allein. Eine To-Do-Liste oder besser noch eine Zeitplanung hilft. Ein solcher Zeitplan unterstützt Sie dabei, alle wichtigen Punkte zu berücksichtigen, und zeigt auf, welche Massnahmen zu welchem Zeitpunkt eingeleitet werden sollten. Ein solcher Zeitplan kann gut zusammen mit einer Beratung erstellt werden.

Checkliste für die Vorbereitung der ordentlichen Pensionierung

Damit Sie mit einem guten Gefühl in die Pension starten können, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Überprüfen Sie Ihre Ansprüche bei der AHV und Pensionskasse.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre Absicht, in den Ruhestand zu treten, und klären Sie offene Fragen bezüglich Ihrer Anstellung.
  • Stellen Sie Anträge auf die AHV-Rente oder Leistungen aus Ihrer Pensionskasse rechtzeitig.
  • Planen Sie Ihre finanzielle Situation im Ruhestand und erstellen Sie einen Budgetplan.
  • Sorgen Sie für eine angemessene Kranken- und Unfallversicherung im Ruhestand. Aktivieren Sie den Unfallschutz bei Ihrer Krankenkasse.
  • Überlegen Sie, ob Sie Ihre Wohnsituation im Ruhestand anpassen möchten, und treffen Sie entsprechende Vorkehrungen.
  • Planen Sie Ihre Freizeitaktivitäten und überlegen Sie, wie Sie Ihre Zeit im Ruhestand sinnvoll gestalten möchten.
  • Informieren Sie sich über die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Rente, Ihrer Vorsorgebezüge und anderer Einkünfte im Ruhestand und klären Sie eventuelle Fragen mit den Steuerbehörden.

Grundsätzlich gibt es zwei Herangehensweisen 

Vorgehensweise 1

Budgetieren, wieviel man nach der Pensionierung für das Leben benötigt und anschliessend den Plan darauf ausrichten, damit allfällige Lücken noch geschlossen werden können.

Vorgehensweise 2
Berechnen, wieviel Geld nach der Pensionierung zur Verfügung steht und sich danach ausrichten.

Wie Sie den Bezug der 2. Säule und der Säule 3a planen

Bei der Planung der Pensionierung sind einige wichtige Aspekte und Termine zu beachten. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und die Fristen einzuhalten, insbesondere wenn Sie sich bei der 2. Säule, also bei den Pensionskassengeldern, für einen Kapitalbezug entscheiden.

Die Entscheidung zwischen Rentenbezug und Kapitalauszahlung hängt von individuellen Präferenzen ab, wobei beide Optionen Vor- und Nachteile haben. Es ist wichtig, sich auch über die steuerlichen Konsequenzen im Klaren zu sein. Eine sorgfältige Planung kann erhebliche Steuereinsparungen ermöglichen, insbesondere durch die Nutzung von gestaffelten Bezugsmöglichkeiten sowohl aus der Pensionskasse als auch aus der Säule 3a, sowie mit freiwilligen Einkäufen in die 2. Säule, also Pensionskasseneinkäufen.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Optionen zu informieren, um die persönliche Pensionsplanung entsprechend den individuellen Bedürfnissen und steuerlichen Aspekten zu optimieren und keine Fristen zu verpassen.

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Zusammenfassung

Ordentlich früh planen

Das ordentliche Pensionsalter liegt bei 65 Jahren. Optimalerweise beginnen Sie die Pensionierungsplanung mit 50 Jahre. Um keine Fristen zu verpassen, lohnt es sich, einen Zeitplan zu erstellen, der Sie unterstützt, alle wichtigen Punkte zu beachten. Wichtig: Auch bei einer ordentlichen Pensionierung müssen Sie den AHV-Bezug mit 65 Jahre anmelden.

2. und 3. Säule ordentlich optimieren

Bei der ordentlichen Pensionierung haben Sie bei der 2. Säule die Wahl – beim Bezug von Pensionskassengeldern als Rente oder als Kapital. Auch mit der freiwilligen Vorsorge, allen voran die Säule 3a, können Sie die ordentliche Pensionierung optimieren – mit Maximalbeitrag und gestaffeltem Bezug.

Häufige Fragen zur ordentlichen Pensionierung 

Wir stehen Ihnen für Fragen sehr gerne zur Verfügung.

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