Nach der Pensionierung wird das Erwerbseinkommen durch die AHV-Rente (1. Säule) und Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) abgelöst. Diese Altersleistungen zusammen sollten den Lebensstandard im dritten Lebensabschnitt gewährleisten.
Mit 65 ist das Referenzalter erreicht. Ab dann kann die AHV-Altersrente ohne Kürzung oder Zuschlag bezogen werden. Die Höhe ist unter anderem vom durchschnittlichen Einkommen und von der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Wer Beitragslücken aufweist, muss mit Rentenkürzungen rechnen. Die AHV-Minimalrente beträgt 1'225 Franken, die Maximalrente 2'450 Franken. Ehepaare und eingetragene Partner erhalten gemeinsam höchstens 3'675 Franken (Stand 2024). Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über die voraussichtlich zu erwartende AHV-Altersrente.
Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, zusammen mit der AHV ein Einkommen von rund 60 % des letzten Lohnes zu erreichen. Der Pensionskassenausweis enthält wichtige Informationen über Ihre Vorsorge. Beispielsweise erfahren Sie, wieviel Sie bereits in Ihrer Pensionskasse angespart haben, wie hoch das voraussichtliche Alterskapital und die Rente sind. Zudem gibt Ihnen das Dokument Auskunft über allfällige Einkaufsmöglichkeiten.
Die private Vorsorge (3a) ist freiwillig und dient der Deckung von Vorsorgelücken und dem Vermögensaufbau. Sie läuft entweder über eine Bank oder über eine Versicherung und ist steuerlich abziehbar. Ziel ist, damit die restlichen 20 Prozent zu füllen, um auf 80 Prozent des letzten Lohnes zu kommen, bestenfalls darüber hinaus.
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt mit dem Einkommen aus der 1. und 2. Säule sowie dem Ersparten nicht finanzieren können, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.