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Pensionskasse und Säule 3a

Was Sie wissen müssen

Bezug von PK-Geldern als Rente, Kapital oder beidem ist ein Entscheid von grosser Tragweite. 
 

Bei der Auszahlung von PK-Geldern müssen Fristen eingehalten werden.
 

Es empfiehlt sich, mehrere Säule-3a-Konten zu führen.
 

Auch in der Pension werden Steuern fällig.

Wichtige Fakten zur Pensionskasse und Säule 3a

Einer der wichtigsten Entscheide bei der ordentlichen Pensionierung ist der Bezug der Pensionskassengelder, also der 2. Säule, als Rente oder als Kapital – denn diese Entscheidung müssen Sie im Vorfeld einmalig und damit auch endgültig treffen. Zu unterscheiden gilt es dabei zwischen den Auswahlmöglichkeiten Rente, Kapital oder der Kombination von beidem. Bei der Auszahlung von PK-Geldern als Kapital gelten teilweise Anmeldefristen von bis zu drei Jahren. 

Generell muss man sich beim Bezug über die steuerlichen Konsequenzen im Klaren sein. Eine gute Planung kann erhebliche Steuereinsparungen ermöglichen, insbesondere durch die Nutzung gestaffelter Bezugsmöglichkeiten. Das gilt sowohl bei der Pensionskasse als auch bei der Säule 3a. Mehrere Säule-3a-Konten erhöhen dabei den Spielraum erheblich. Es ist ratsam, sich frühzeitig zu informieren, um die persönliche Rentenplanung entsprechend den individuellen Bedürfnissen und steuerlichen Aspekten zu optimieren.

Pensionskasse: Frühzeitig entscheiden und Fristen einhalten

Rente, Kapital oder beides?

Das Pensionskassenguthaben kann oft mehrere hunderttausend Franken betragen und ist für viele der grösste Vermögensposten. Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie mindestens 25 Prozent Ihres BVG-Altersguthabens (= obligatorischer Teil des gesamten Altersguthabens) bei der Pensionierung als Kapital beziehen dürfen. Oft ist auch mehr möglich. Vor Erreichen des Pensionsalters müssen Sie sich zwischen einem Kapitalbezug, einer lebenslangen Rente oder einer Kombination aus beidem entscheiden. Die Entscheidung zwischen Rente und Kapital variiert je nach individuellen Präferenzen und Situation: Eine Rente garantiert ein regelmässiges Einkommen, wobei das Kapital nach Ihrem Ableben bei der Vorsorgeeinrichtung verbleibt. Die Kapitalauszahlung hingegen bietet Ihnen direkte Kontrolle über Ihr Vermögen und die Möglichkeit, selbst zu investieren. Fällen Sie den Entscheid Rente oder Kapital frühstens 5 Jahre vor Pensionierungszeitpunkt. Erst dann ist absehbar, wie hoch der Umwandlungssatz ausfallen wird. Dieser wandelt das vorhandene Altersguthaben in eine lebenslange Rente um und bestimmt somit die Rentenhöhe.

  • Eine Rente ist vor allem bequem und sicher, da Sie sich nicht um die Finanzen und Anlagen kümmern müssen und ein garantiertes monatliches Einkommen bis zum Lebensende erhalten. Die Nachteile liegen in der fehlenden finanziellen Flexibilität, um beispielsweise grössere Anschaffungen zu tätigen. Zudem unterliegen Rentenzahlungen vollumfänglich der Einkommensbesteuerung und sind nicht vererbbar. Im Todesfall erhalten Ehegatten eine Hinterlassenenrente im Umfang von 60 % der Altersrente. Immer mehr Pensionskassen sehen unter gewissen Voraussetzungen vor, dass auch Konkubinatspartner begünstigt werden können.
  • Ein Kapitalbezug bietet maximale Flexibilität. Sie verwalten Ihr Geld selbst und können es frei nutzen, um beispielsweise die Hypothek zu reduzieren. Mit geschickten Anlagen können Sie möglicherweise bessere Renditen erzielen. Ausserdem können Sie steuerliche Vorteile nutzen, da der Kapitalbezug im Auszahlungsjahr zu einem niedrigeren Steuersatz besteuert wird. Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen das noch vorhandene Kapital. Dies kann besonders wichtig sein, um die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie zu gewährleisten.

Jedoch birgt der Kapitalbezug finanzielle Risiken, da er kein regelmässiges Einkommen bietet und Sie auch nicht wissen, wie lange das Vermögen reichen muss. Das Risiko einer langen Lebenserwartung tragen Sie selbst. Die Verantwortung für Ihr Geld liegt zudem ganz bei Ihnen. Es ist ratsam, für den Fall von Krankheit oder nachlassender geistiger Fähigkeiten vorzusorgen und festzulegen, wer sich um Ihre Anlagen kümmert, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Die Pensionskassenrente wird vollständig als Einkommen versteuert, während der Kapitalbezug nur einmal im Auszahlungsjahr zu einem niedrigeren Steuersatz und separat vom übrigen Einkommen besteuert wird. Daher führt ein Kapitalbezug langfristig zu geringeren Steuerzahlungen im Vergleich zur Rente. Entscheiden Sie sich keinesfalls allein aus steuerlichen Gründen gegen die Rente. Neben Steuern sind auch andere Faktoren entscheidend, wie Flexibilität, Höhe und Sicherheit des Einkommens sowie die Absicherung von Hinterbliebenen und Langlebigkeitsrisiken.

Erfahren Sie mehr zu Kapital oder Rente

 

Freizügigkeitsgelder

Freizügigkeitsgelder können Sie frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters beziehen. Heute können Sie den Bezug Ihrer Freizügigkeitsgelder um bis zu fünf Jahre aufschieben, selbst wenn Sie nicht mehr berufstätig sind. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, die Vorsorgegelder gestaffelt zu beziehen und so Steuern zu sparen. Zukünftig wird diese Möglichkeit eingeschränkt: Mit der Annahme der Reform AHV 21 werden nämlich auch die gesetzlichen Bestimmungen für die Weiterführung des Freizügigkeitskontos nach Erreichen des Referenzalters angepasst. Der Bundesrat wird einen Aufschub nach Alter 65 nur noch für Personen erlauben, die weiterarbeiten. 

 

Aufschub Freizügigkeitsgelder ab 1. Januar 2030 nur noch für Erwerbstätige

Gemäss Art. 16 Abs. 1 FZV (Freizügigkeitsverordnung) ist eine Weiterführung von Freizügigkeitspolicen und -konten nach Erreichen des Referenzalters nur noch möglich, wenn die versicherte Person nachweist, dass sie weiterhin erwerbstätig ist. Die Bestimmungen für die Weiterführung werden somit der Säule 3a angeglichen. Für die Einführung dieser neuen Regelung hat der Bundesrat eine Übergangsfrist beschlossen: Nicht mehr erwerbstätige Personen, die ihre Altersleistungen in den Jahren 2024–2029 beziehen müssten, dürfen die Auszahlung dieser Leistungen bis zum 31. Dezember 2029 aufschieben. Dabei gilt wie bereits heute: Der Aufschub darf maximal fünf Jahre über das Referenzalter hinaus erfolgen. Ab dem 1. Januar 2030 gilt für alle: die Fortführung ist an eine Erwerbstätigkeit gebunden.

Bezug der Vorsorgegelder der Säule 3a

Die Säule 3a können Sie frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters beziehen. Da ein Bezug immer nur vollständig möglich ist (also eine komplette Saldierung des 3a-Kontos), kann es sich lohnen, mehr als nur ein Säule-3a-Konto zu führen, um diese dann in verschiedenen Kalenderjahren gestaffelt zu beziehen und so von einem steuerlichen Staffeleffekt zu profitieren. Wer erwerbstätig bleibt, kann den Bezug der Säule 3a um höchstens fünf Jahre aufschieben und weiterhin steuerbegünstigte Beiträge einzahlen. Sobald Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, müssen Sie sämtliche Säule-3a-Vorsorgegelder beziehen. Auch in dieser Situation gilt: Um zu sparen, empfiehlt es sich, mehrere Säule-3a-Konten zu führen und diese bereits in den Jahren vor der geplanten Erwerbsaufgabe gestaffelt in verschiedenen Steuerjahren zu beziehen.

Erfahren Sie mehr zu mehreren Vorsorgekonten

Tipp

Falls Sie nur ein Säule 3a-Konto haben, können Sie bis 5 Jahre vor Erreichen des Referenzalters auch einen Teilbezug der Säule 3a beispielsweise im Zusammenhang mit der Amortisation für selbstbewohntes Wohneigentum machen. Somit erreichen Sie ebenfalls eine Staffelung, welche steuerlich interessant sein kann.

Die Steuern nicht vergessen

Durch Einzahlungen in die Pensionskasse und die Säule 3a können Sie Ihr steuerbares Einkommen reduzieren. Die Erträge auf diesen Vorsorgeguthaben und die in der Vorsorge gebundenen Mittel sind steuerfrei und unterliegen nicht der Vermögenssteuer. Allerdings werden beim Bezug des Kapitals Steuern fällig. Eine rechtzeitige Optimierung der Steuerbelastung kann beträchtliche Einsparungen ermöglichen.

Einkommenssteuer: Die Rente aus der Pensionskasse muss man vollumfänglich als Einkommen versteuern. 

Kapitalbezugssteuer: Wenn Sie Ihr Vermögen aus der Säule 3a und/oder der Pensionskasse beziehen, wird eine Kapitalbezugssteuer fällig, in der Regel zu einem niedrigeren Satz als reguläre Einkommenssteuern. Allerdings wenden der Bund und viele Kantone progressive Steuermodelle an, wodurch bei grösseren Beträgen überproportional höhere Steuern anfallen können. 

Für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden alle Bezüge von Vorsorgeguthaben zusammen (Pensionskasse, 3a und Freizügigkeitsleistung), die im selben Jahr getätigt werden, in den meisten Kantonen auch die Kapitalbezüge des Ehepartners. 

Tipps

  • Eröffnen Sie mehrere 3a-Konten, um Ihre Auszahlungen über mehrere Jahre zu verteilen. Beim Auflösen eines 3a-Kontos müssen Sie das gesamte Guthaben beziehen. Daher verteilen Sie Ihre Einzahlungen jedes Jahr auf verschiedene Konten oder eröffnen ein weiteres 3a-Konto, wenn Sie zum Beispiel schon 50'000 Franken angespart haben.
  • Beziehen Sie Kapital aus der Pensionskasse und Ihre Säule 3a-Konten gestaffelt über mehrere Jahre. Beim deren Bezug wird eine Kapitalbezugssteuer fällig, normalerweise zu einem niedrigeren Satz als reguläre Einkommenssteuern. Der Bund und viele Kantone wenden progressive Steuermodelle an, was bedeutet, dass bei grösseren Beträgen überproportional höhere Steuern anfallen. Die Steuerbehörden berücksichtigen alle Bezüge von Vorsorgeguthaben, die im selben Jahr getätigt werden, in den meisten Kantonen auch die Kapitalbezüge des Ehepartners.
  • Berücksichtigen Sie beim Entscheid Rente oder Kapital auch die steuerlichen Auswirkungen.
  • Wer eine Vorsorgelücke hat, kann freiwillig zusätzliche Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. Freiwillige Einkäufe verbessern die Leistungen der Pensionskasse. Und sie helfen Steuern zu sparen.
  • Zusätzliche Steuerersparnisse realisieren Sie, wenn Sie grössere Beträge gestaffelt über mehrere Jahre in die Pensionskasse einbezahlen, da Sie so die Progression auf Ihrem höchsten Grenzsteuersatz brechen. 

Wichtige Aspekte bei der Pensionsplanung

Bei der Planung der Pensionierung sind einige wichtige Aspekte zu beachten. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und die Fristen einzuhalten, insbesondere wenn man sich für einen Kapitalbezug entscheidet. Die Entscheidung zwischen Rentenbezug und Kapitalauszahlung hängt von individuellen Präferenzen ab, wobei beide Optionen Vor- und Nachteile haben. Es ist wichtig, sich auch über die steuerlichen Konsequenzen im Klaren zu sein. Eine sorgfältige Planung kann erhebliche Steuereinsparungen ermöglichen, insbesondere durch die Nutzung von gestaffelten Bezugsmöglichkeiten sowohl aus der Pensionskasse als auch aus der Säule 3a, sowie mit freiwilligen Einkäufen.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Optionen zu informieren, um die persönliche Pensionsplanung entsprechend den individuellen Bedürfnissen und steuerlichen Aspekten zu optimieren und keine Fristen zu verpassen.

Zusammenfassung

2. und 3. Säule optimieren

Mit gezielten Massnahmen können Sie die Leistungen aus der 2. und 3. Säule optimieren, wenn Sie dies rechtzeitig angehen. Allerdings bedingt dies eine gute Planung. Insbesondere die Fristen für eine Auszahlung von Pensionskassenguthaben können sehr lange sein. Erfahren Sie, was Sie in der Pensionierungsplanung alles berücksichtigen müssen.

Den wohlverdienten Ruhestand geniessen

Durch Einzahlungen in die Pensionskasse und die Säule 3a kann das steuerbare Einkommen reduziert werden. Wer die Steuerbelastung rechtzeitig optimiert, ermöglicht beträchtliche Einsparungen. Auch in eine frühzeitige Pensionsplanung gehören medizinische Angelegenheiten, wie Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung, sowie die Nachlassregelung. 

Häufige Fragen zur Pensionskasse und Säule 3a

Wir stehen Ihnen für Fragen sehr gerne zur Verfügung.

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