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Heirat, Scheidung und Vorsorge im Überblick

Was Sie wissen müssen

Die Änderung des Zivilstands muss der Wohnsitzgemeinde gemeldet werden.
 

Heirat oder Scheidung können sich auf die Leistungen der AHV und Pensionskasse auswirken.
 

Der Zivilstand kann steuerliche Vor- und Nachteile haben.
 

Bestehende Versicherungen, insbesondere Lebensversicherungen, sollten auf Aktualität überprüft werden.
 

Eine Zivilstandsänderung hat Folgen für den Nachlass. Es kann sinnvoll sein, ein Testament zu erstellen oder anzupassen.

Wichtige Fakten zur Zivilstandsänderung

Bei einer Änderung des Zivilstands, also wenn Sie heiraten, sich scheiden lassen oder Ihre eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft auflösen, sind mehrere wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Nach der Meldung des neuen Zivilstands bei der Wohnsitzgemeinde sollte man die eigenen Vorsorgepläne analysieren, mögliche steuerliche Auswirkungen prüfen und Versicherungen aktualisieren. Ebenso ist eine Anpassung eines allenfalls vorhandenen Testaments ratsam. Bankkonten und andere finanzielle Angelegenheiten sollten auf den aktuellen Zivilstand abgestimmt werden.

Die zehn Zivilstände in der Schweiz

Ledig, verheiratet oder geschieden? So einfach ist es in der Schweiz nicht! Wir kennen zehn verschiedene Zivilstände, zu denen beispielsweise auch «unverheiratet» gehört. Eine Person gilt als «unverheiratet», wenn die Ehe für ungültig erklärt wurde (bei schwerwiegenden Mängeln, wie z. B. Minderjährigkeit) oder der Ehepartner verschollen ist.

Die Zivilstände von gleichgeschlechtlichen Paaren – analog zur Ehe – heissen «eingetragene Partnerschaft» oder «aufgelöste Partnerschaft». Dabei wird je nach Auflösungsgrund unterschieden zwischen «gerichtlich aufgelöste Partnerschaft», «durch Tod aufgelöste Partnerschaft» und «durch Verschollenerklärung aufgelöste Partnerschaft».

Bei einer Änderung des Zivilstands sind mehrere rechtliche, administrative und finanzielle Aspekte zu beachten:

  • Die Änderung des Zivilstands muss der Wohnsitzgemeinde gemeldet werden.
  • Heirat oder Scheidung können Auswirkungen auf AHV-Leistungen und die Pensionskasse haben. Anpassungen sollten geprüft und vorgenommen werden.
  • Der Zivilstand kann die Steuersituation beeinflussen, z. B. durch steuerliche Vor- und Nachteile für verheiratete Paare. 
  • Bestehende Versicherungen, besonders Lebensversicherungen, sollten auf Aktualität überprüft und angepasst werden.
  • Eine Zivilstandsänderung hat Folgen im Zusammenhang mit dem Erbrecht. Eine Überprüfung und allenfalls eine Erstellung oder Anpassung des Testaments ist wichtig.
  • Bankkonten und finanzielle Angelegenheiten sollten auf den aktuellen Zivilstand aktualisiert werden.

Änderung des Zivilstands, was ist zu tun?

Jede Änderung des Zivilstands sollte unmittelbar dem Arbeitgeber, Versicherungen, Gemeindeverwaltung, der kantonalen Steuerverwaltung und der Bank mitgeteilt werden.

Bei einer Änderung des Zivilstands wie «Heirat» oder «Scheidung» sind mehrere wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Nach der Meldung des neuen Zivilstands bei der Wohnsitzgemeinde sollten Paare ihre Vorsorgepläne wie die persönlichen AHV- und Pensionskassenleistungen analysieren, mögliche steuerliche Auswirkungen prüfen und Versicherungen aktualisieren. Ebenso ist eine Anpassung eines allenfalls vorhandenen Testaments ratsam. Vielleicht ist das auch der Zeitpunkt, sich mit dem Aufsetzen seines letzten Willens zu befassen. Bankkonten und andere finanzielle Angelegenheiten sollten auf den aktuellen Zivilstand abgestimmt werden. 

Nach beispielsweise einer Heirat können sich Änderungen bei den AHV-Leistungen und den Bestimmungen der Pensionskasse ergeben. Es ist ratsam, den Güterstand zu überprüfen, das Erbrecht zu beachten und gegebenenfalls das Testament anzupassen. Steuerliche Folgen sind zu berücksichtigen und bestehende Versicherungen anzupassen.

Bei einer Scheidung müssen Vermögen und Schulden aufgeteilt werden. Der eheliche Güterstand beeinflusst die Aufteilung nicht nur im Falle einer erbrechtlichen Auseinandersetzung, sondern auch bei einer Scheidung.

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Zusammenfassung

Was der Bund fürs Leben bedeutet

Die Änderung des Zivilstands hat weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen für die Vorsorge, Absicherung, Steuern und das Erbe. Jede Änderung des Zivilstands sollte unmittelbar dem Arbeitgeber, Versicherungen, Gemeindeverwaltung, der kantonalen Steuerverwaltung und der Bank mitgeteilt werden. Nach einer Heirat ist es ratsam, den Güterstand zu überprüfen, das Erbrecht zu beachten und gegebenenfalls das Testament anzupassen. 

Scheiden tut weh – auch finanziell

In der Schweiz kennen wir zehn verschiedene Zivilstände, einer davon ist «geschieden». Im Falle einer Scheidung müssen Vermögen und Schulden aufgeteilt werden. Der eheliche Güterstand ist dabei nicht nur relevant im Erbfall, sondern auch bei einer Scheidung.

Häufige Fragen zur Zivilstandsänderung

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