Änderung des Zivilstands, was ist zu tun?
Jede Änderung des Zivilstands sollte unmittelbar dem Arbeitgeber, Versicherungen, Gemeindeverwaltung, der kantonalen Steuerverwaltung und der Bank mitgeteilt werden.
Bei einer Änderung des Zivilstands wie «Heirat» oder «Scheidung» sind mehrere wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Nach der Meldung des neuen Zivilstands bei der Wohnsitzgemeinde sollten Paare ihre Vorsorgepläne wie die persönlichen AHV- und Pensionskassenleistungen analysieren, mögliche steuerliche Auswirkungen prüfen und Versicherungen aktualisieren. Ebenso ist eine Anpassung eines allenfalls vorhandenen Testaments ratsam. Vielleicht ist das auch der Zeitpunkt, sich mit dem Aufsetzen seines letzten Willens zu befassen. Bankkonten und andere finanzielle Angelegenheiten sollten auf den aktuellen Zivilstand abgestimmt werden.
Nach beispielsweise einer Heirat können sich Änderungen bei den AHV-Leistungen und den Bestimmungen der Pensionskasse ergeben. Es ist ratsam, den Güterstand zu überprüfen, das Erbrecht zu beachten und gegebenenfalls das Testament anzupassen. Steuerliche Folgen sind zu berücksichtigen und bestehende Versicherungen anzupassen.
Bei einer Scheidung müssen Vermögen und Schulden aufgeteilt werden. Der eheliche Güterstand beeinflusst die Aufteilung nicht nur im Falle einer erbrechtlichen Auseinandersetzung, sondern auch bei einer Scheidung.