Erwerb von Wohneigentum
Bevor Sie als Konkubinatspaar ein Haus oder eine Wohnung kaufen, gibt es einige wichtige Fragen zu klären. Dazu gehören nebst der Hypothekarfinanzierung: Wer wird als Eigentümer im Grundbuch eingetragen? Wie wird der Kauf finanziert? Wer beteiligt sich mit wie viel an den Unterhaltskosten? Wer hat bei Entscheidungen wie viele Stimmrechte? Wie sieht die Regelung im Falle einer Trennung oder im Todesfall aus? Welche Rechte und Pflichten gibt es zu beachten?
Als Konkubinatspaar haben Sie verschiedene Optionen, wenn Sie ein Eigenheim kaufen. Das kann im Allein-, im Gesamt- oder im Miteigentum sein. Die meisten entscheiden sich für das Miteigentum. Hier werden die Anteile einzeln im Grundbuch aufgeführt, und jeder kann frei über ihren, respektive seinen Anteil verfügen. Oft wird das Miteigentum im Verhältnis zum investierten Kapital festgelegt. Zum Beispiel, wenn die Partnerin 200'000 Franken und der Partner 100'000 Franken beitragen, kann ihr Anteil zwei Drittel und sein Anteil ein Drittel betragen. Viele Paare nutzen die Pensionskasse oder Säule 3a für den Kauf, was im Gesamteigentum rechtlich nicht möglich ist, weil aus dem Grundbuch ersichtlich sein muss, welcher Anteil mit Kapital aus der Altersvorsorge finanziert worden ist.
Ein Konkubinatsvertrag ist hilfreich, um die Situation im Falle einer Trennung zu regeln. Bei gemeinsamem Wohneigentum kann der Vertrag eine Frist für den Kauf des Anteils des Partners festlegen, und es kann festgelegt werden, was geschieht, wenn beide das gleiche wollen. Es könnten Lösungen wie das Losverfahren oder ein internes Bieterverfahren vorgesehen sein. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann das Wohneigentum über einen Makler verkauft werden. Der Verkaufserlös wird verwendet, um zuerst die Hypotheken und Einlagen der Partner zurückzuzahlen, bevor Gewinne oder Verluste verteilt werden, in der Regel nach dem investierten Kapital.