• Private Vorsorge
  • Vorsorgen

Finanzierungsplan und Tragbarkeit

Was Sie wissen müssen

Das geringere Einkommen im Ruhestand reduziert die Tragbarkeit.

 

Eine Amortisation der Hypothek verbessert die Tragbarkeit.

 

Über die finanzielle Situation und Höhe der Hypothek sollte mindestens zehn Jahre vor der Pensionierung nachgedacht werden.

 

Die Möglichkeiten zur Weitergabe einer Immobilie an die Nachkommen sind vielfältig.

 

Bei finanziellen Engpässen sollte man eine Vermietung oder einen Verkauf des Eigenheims in Betracht ziehen.

Wichtige Fakten zum Finanzierungsplan und Tragbarkeit

Mit der Pensionierung sinkt das Einkommen meist um 30 bis 40 Prozent. Das beeinflusst die Tragbarkeit bei Hypotheken. Daher sollte man spätestens zehn Jahre vor dem Ruhestand über die Finanzierung nach der Pensionierung nachdenken. Nach der Pensionierung dürfen die Wohnkosten anstelle von den üblichen 331/3 Prozent 38 Prozent betragen, weil keine Sozialabzüge mehr vom Renteneinkommen abgezogen werden. Amortisationen können die Tragbarkeit verbessern. Die 2. Hypothek muss innerhalb von 15 Jahren oder grundsätzlich bis zum Erreichen des Referenzalters amortisiert werden. Bei unzureichender Tragbarkeit können zusätzliche Amortisationen, zum Beispiel durch Gelder aus Ersparnissen oder aus der Säule 3a notwendig sein.

Eine frühzeitige Planung und Bildung von Reserven sind entscheidend, damit das Wohneigentum auch im Alter tragbar bleibt. Alternativ können Nachkommen durch die Übernahme des Eigenheims helfen. Vermietung oder Verkauf sind weitere Optionen, wobei der Verkauf oft finanzielle Freiheit ermöglicht. Eine frühzeitige Berechnung und Planung der Tragbarkeit sind essenziell, um finanzielle Stabilität im Ruhestand zu gewährleisten.

Wenn die Tragbarkeit nicht gegeben ist

Mit der Pensionierung verändert sich einiges im Leben, auch finanziell. Damit das Eigenheim auch im Ruhestand tragbar bleibt, sollte man spätestens zehn Jahre vor der geplanten Pensionierung über die Finanzierung des Eigenheims nachdenken. Banken bemühen sich in der Regel um Lösungen. Wenn man finanziell an seine Grenzen stösst, kann die Suche nach einem geeigneten Kreditgeber aber dennoch schwierig werden.

 

Durch Amortisation die Tragbarkeit verbessern

Durch die Rückzahlung der Hypothek (Amortisation) verringern sich die kalkulatorischen Kosten und die Tragbarkeit wird verbessert. Im Grundsatz kann die erste Hypothek (bis 662/3%) nach der Pensionierung ohne Amortisation bestehen bleiben, sofern die Tragbarkeit mit dem Renteneinkommen gegeben ist. Ist dies nicht der Fall, muss allenfalls ein Teil der ersten Hypothek amortisiert werden. Die 2. Hypothek muss jedoch innerhalb von 15 Jahren oder bis zum Erreichen des Renteneintritts zurückbezahlt werden. Auch wenn zum Zeitpunkt der Pensionierung die 2. Hypothek vollständig amortisiert wurde, wird von den meisten kreditgebenden Instituten die Tragbarkeit überprüft. Mit den gestiegenen Immobilienpreisen der letzten Jahre reicht es in manchen Fällen nicht, lediglich die 2. Hypothek abzuzahlen, um die Tragbarkeit im Alter zu gewährleisten. 

Etwa 10 bis 15 Jahre vor der Pensionierung sollten Sie grob planen, wie die langfristige Immobilienfinanzierung gesichert werden kann. Etwa fünf Jahre vor der Pensionierung sollten Sie sich um ein langfristiges Finanzierungskonzept kümmern. Eine genaue und frühzeitige Planung ist umso wichtiger, je knapper die Immobilie im Alter tragbar ist. So haben Sie genügend Zeit, um allfällig nötige Amortisationen anzusparen. Die Ansparung der Amortisationen mittels der Säule 3a und/oder Pensionskasseneinkäufe sind zusätzlich steuerlich interessant.

 

Die Nachkommen bei Immobilienentscheiden miteinbeziehen

Sollte die Tragbarkeit nach der Pensionierung nicht mehr gegeben sein, könnte eine Möglichkeit sein, das Eigenheim an die Kinder zu überschreiben, sofern das Objekt für diese tragbar ist. Auch wenn Sie Ihr Eigentum auf ein Familienmitglied übertragen, haben Sie die Möglichkeit, in «Ihrem» Eigenheim zu verbleiben. Dies kann durch die Vereinbarung eines Wohnrechts oder einer Nutzniessung geschehen. Beim Wohnrecht behalten Sie das Recht, in der Immobilie zu wohnen und sind für den kleinen Unterhalt (ähnlich einer Miete) verantwortlich. Die Nutzniessung geht dabei weiter: Sie können im Eigenheim wohnen oder es bei Bedarf auch vermieten, tragen weiterhin die Hypothek und zahlen die Hypothekarzinsen sowie die Neben- und Unterhaltskosten. 

Bei solchen Lösungen gilt es, das Erbrecht zu berücksichtigen und sich Rat zu holen. Haben Sie mehrere Kinder, muss die Eigentumsübertragung sorgfältig geregelt sein. Denn jedes Kind hat im Minimum Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil am Erbe. Um Ungerechtigkeiten vorzubeugen, können Sie oder das Kind, an welches das Haus überschrieben wird, Geschwister auszahlen.

 

Vermietung oder Verkauf

Entscheiden Sie sich für eine Vermietung Ihres Eigenheims, sollten Sie beachten, dass dies in der Regel weniger Erträge einbringt, als Sie vielleicht erwarten. Trotzdem ermöglicht es diese Variante, sich noch nicht endgültig vom Eigenheim zu trennen. Besonders wenn Sie emotional mit dem Haus oder der Wohnung verbunden sind und das Eigenheim möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Familie weitergeben möchten, kann eine Vermietung sinnvoll sein. Es ist wichtig, frühzeitig eine Einschätzung der möglichen Mieteinnahmen, Kosten und des Verwaltungsaufwands für die Vermietung zu erhalten.

Ob Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen sollen, ist keine einfache Entscheidung. Wahrscheinlich haben Sie und Ihre Familie für eine lange Zeit darin gelebt, Ihre Kinder sind dort aufgewachsen und vielleicht haben Sie auch Angst vor Veränderungen. Doch ein Verkauf kann auch befreiend sein. Verkaufen Sie Ihr Wohneigentum im Alter, gibt es viele objektive Gründe dafür. Mit dem Verkaufserlös können Sie Ihre Hypothek abbezahlen und ein kleineres Haus oder eine Wohnung mieten, sich neuen Hobbys widmen oder Ihr Vermögen anlegen, um Ihre Unabhängigkeit und Freiheit zu geniessen, für die Sie Ihr Leben lang gearbeitet haben. 

Die Entscheidung, ob Sie Ihr Wohneigentum verkaufen, ist sehr persönlich und individuell und hängt von Ihren Bedürfnissen und Umständen ab.  Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um die Vor- und Nachteile sowie die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Optionen abwägen zu können. Je früher Sie sich damit auseinandersetzen, desto besser können Sie Ihre Entscheidung Ihren eigenen Wünschen und Träumen entsprechend treffen.

Downloads zum Thema

Zusammenfassung

Frühzeitige Planung zahlt sich aus

Nach der Pensionierung dürfen die Kosten für Wohneigentum nicht mehr als 38 Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Eine frühzeitige Planung und Bildung von Reserven sind entscheidend, damit das Wohneigentum im Alter tragbar bleibt. Mit steigendem Alter ändern sich aber auch die Bedürfnisse beim Wohnen. Deshalb sollten auch alternative Wohnformen geprüft werden.

Wenn die Tragbarkeit nicht gegeben ist

In der Regel ist das Einkommen nach der Pensionierung rund 30 bis 40 Prozent tiefer als der letzte Lohn. Das kann die Tragbarkeit einer bestehenden Finanzierung verschlechtern. Ist die Tragbarkeit aufgrund des tieferen Einkommens nicht mehr gegeben, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie beispielsweise die Amortisation der Hypothek oder den Verkauf der Immobilie. Optimalerweise lassen Sie sich dazu frühzeitig beraten.

Das Eigenheim an die Kinder übertragen

Auch wenn Sie Ihr Eigentum an ein Familienmitglied übertragen, haben Sie die Möglichkeit, in «Ihrem» Eigenheim zu verbleiben. Dies kann durch die Vereinbarung eines Wohnrechts oder einer Nutzniessung geschehen. Bei einer solchen Lösung gilt es, das Erbrecht zu berücksichtigen und sich Rat zu holen. Erfahren Sie, wie das Güterrecht den Nachlass beeinflusst.

Häufige Fragen zu Finanzierungsplan und Tragbarkeit im Alter

Haben Sie Fragen zur Finanzierung Ihres Eigenheims nach der Pensionierung?