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Clever vorsorgen: Dank richtiger Planung Steuern sparen

Krankenkasse, Miete, Lebensmittel – das Leben ist in den vergangenen Jahren teurer geworden. Wer seine Vorsorge geschickt plant, kann häufig Steuern sparen. So bleibt trotz Inflation mehr Geld zum Leben. Wir zeigen Ihnen mit konkreten Tipps und Tricks, wie das geht.

Paar am Computer

Edition 11.11.2024

Steuern sparen ist für die Schweizer Bevölkerung ein wichtiges Motiv, sich mit der Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Gemäss dem Raiffeisen Vorsorgebarometer 2024 sind steuerliche Vorteile nicht nur beim Aufbau der privaten Vorsorge relevant, sondern auch bei der Bezugsform der Pensionskassengelder. Was die Studie ebenfalls zeigt: Je besser das eigene Vorsorgewissen eingeschätzt wird, desto mehr stehen steuerliche Überlegungen bei der Vorsorgeplanung im Vordergrund. Die persönliche Altersvorsorge bietet Privatpersonen einen grossen Hebel, ihre Steuerbelastung zu reduzieren.

Überblick Steuersparmassnahmen

1. Aufbau von Vorsorgevermögen

Wer in der Schweiz vorsorgt, spart gleichzeitig Steuern. So können Einzahlungen in die private Vorsorge der Säule 3a und freiwillige Pensionskasseneinkäufe vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Hinzu kommen weitere Steuervorteile. Das in der Vorsorge gebundene Kapital zählt nicht zum steuerbaren Vermögen und die darauf erwirtschafteten Erträge müssen nicht als Einkommen versteuert werden. Im Gegenzug dürfen die einbezahlten 3a-Gelder regulär erst ab einem Alter von 60 Jahren und das Altersguthaben in der Pensionskasse frühestens mit 58 Jahren bezogen werden. Mehr zum späteren Bezug unter «Bezug von Vorsorgegeldern».

 

Wieviel Steuern spart man bei Einzahlungen in die Säule 3a?

Die Höhe der Steuerersparnis durch Einzahlungen in die Säule 3a ist von folgenden Faktoren abhängig: Wohnort, steuerbares Einkommen, Zivilstand und Konfession. Da die Steuern beim Bund und in den meisten Kantonen progressiv sind, nimmt die Steuerlast mit zunehmendem steuerbarem Einkommen überproportional zu, der sogenannte Grenzsteuersatz steigt. Wer viel Einkommenssteuern bezahlt, kann folglich auch mehr Steuerfranken sparen. Je höher das steuerbare Einkommen und je weniger attraktiv das Steuerdomizil, desto grösser ist die jährliche Einsparung. So spart eine alleinstehende Person mit einem steuerbaren Einkommen von jährlich 60'000 Franken durch Einzahlung des 3a-Maximalbetrags von aktuell 7'056 Franken in der Stadt Zürich 1'370, in Lausanne jedoch 1'760 Franken. Bei einem steuerbaren Einkommen von 120'000 Franken reduziert sich die Steuerbelastung in der Stadt Zürich um 2'240 und in Lausanne um 2'680 Franken. 

Steuerersparnis

Lohnen sich 3a-Einzahlungen auch bei tiefen Einkommen?

Immer wieder wird behauptet, dass nur Gutverdienende von der Säule 3a profitieren. Klar ist: Für sie ist es einfacher, monatlich Geld zur Seite zu legen und absolut in Franken betrachtet sparen sie mehr Steuern. Relativ betrachtet hingegen – also in Prozent der Steuerrechnung – profitieren Personen mit tieferen Einkommen stärker. Ein Beispiel: Luca Frei (25), wohnhaft in der Stadt Zürich mit einem steuerbaren Einkommen von jährlich 60'000 Franken kann durch Einzahlung des 3a-Maximalbetrags von aktuell 7'056 Franken (Stand 2024) seine Steuerrechnung um rund 20 Prozent reduzieren – er spart 1'370 Franken. Seine ältere Cousine Laura (41), die 120'000 Franken als Einkommen versteuert und ebenfalls in der Stadt Zürich lebt, spart zwar mit 2’240 Franken nominal mehr, ihre Steuerrechnung reduziert sich jedoch «nur» um rund 10 Prozent – also halb so viel. Wer (noch) nicht so viel verdient und trotzdem den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen kann, zieht daraus also einen grösseren finanziellen Nutzen als Besserverdienende.

Wer mit der Säule 3a vorsorgt, zahlt mehrheitlich auch den Maximalbetrag ein. Das geht aus dem Raffeisen Vorsorgebarometer 2024 hervor. Selbst bei den jungen Erwachsenen, die in der Regel noch nicht so viel verdienen, schöpfen 41 Prozent den maximal möglichen Betrag vollständig und weitere 20 Prozent zu einem grossen Teil aus.

 

Soll man in die Säule 3a oder in die Pensionskasse einzahlen?

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse haben die gleichen steuerlichen Vorteile wie Einzahlungen in die Säule 3a. Im Vergleich zum Pensionskasseneinkauf hat die Säule 3a jedoch zahlreiche Vorteile: Ein grösserer Handlungsspielraum bezüglich der Produkt- und Anlagestrategiewahl, mehr Flexibilität beim späteren Bezug oder die garantierte Rückgewähr im Todesfall. Zudem können die 3a-Gelder zu einem späteren Zeitpunkt immer noch steuerneutral in die Pensionskasse überführt und als Rente bezogen werden. Daher gilt: Erst wer über den 3a-Maximalbetrag hinausgehende Mittel fürs Alter auf die Seite legen kann, sollte für diesen Teil Pensionskasseneinkäufe in Erwägung ziehen.

2. Bezug von Vorsorgegeldern

Nicht nur der Vorsorgeaufbau ist in der Schweiz steuerlich privilegiert, sondern auch der spätere Bezug der Vorsorgegelder (3a, Pensionskasse, Freizügigkeit) in Kapitalform. Wer Gelder aus der Altersvorsorge bezieht, bezahlt darauf die sogenannte Kapitalauszahlungssteuer. Diese ist in der Regel tiefer als die regulären Einkommenssteuern und beim Bund und in den meisten Kantonen progressiv. Je höher der bezogene Betrag, desto höher ist der Anteil an Steuern, den man darauf bezahlen muss. Ein Beispiel: Pierre Rochat (62), wohnhaft in der Stadt Lausanne, bezahlt bei einer Auszahlung von 25'000 Franken von seinem 3a-Konto einen Steuersatz von 2,5 Prozent. Bei einer Auszahlung von 200'000 Franken steigt der Steuersatz auf 6,4 Prozent. Kantonal gibt es ebenfalls grosse Unterschiede und auch innerhalb eines Kantons variiert die Steuerlast je nach Gemeinde.

 

Wie optimiert man beim Bezug der Vorsorgegelder Steuern?

Aufgrund des progressiven Steuersystems beim Bund zahlt sich der gestaffelte Bezug von Vorsorgegeldern in der Regel auch in Kantonen aus, die einen fixen Prozentsatz für Kapitalleistungen anwenden. Dies ist beispielsweise im Kanton St. Gallen der Fall. In Kantonen mit solchen sogenannten Flat-Rate-Systemen fällt die Steuerersparnis durch die Staffelung geringer aus als in Kantonen mit progressivem System. Ein Beispiel: Katja Keller (53) spart in der Stadt Zürich über 37'000 Franken, wenn sie ihr Vorsorgeguthaben gestaffelt über fünf Jahre bezieht. Ihr in der Stadt St. Gallen lebender Bruder Martin (55) kann mit gleichem Vorgehen seine Steuerrechnung «nur» um etwas mehr als 6'000 Franken reduzieren.

Staffelung Vorsorgegelder

Was gilt es beim Bezug von Vorsorgegeldern weiter zu beachten?

Der Bund und die meisten Kantone zählen alle Bezüge von Vorsorgegeldern (Säule 3a, Pensionskasse, Freizügigkeit) im gleichen Steuerjahr zusammen – auch diejenigen des Ehepartners oder der Ehepartnerin. Ein weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit dem gestaffelten Bezug: Säule-3a-Konti oder -Depots dürfen nach Erreichen des 60. Altersjahrs aktuell nur als Ganzes auf einmal bezogen werden. Und nach freiwilligen Pensionskasseneinkäufen gilt, dass das Pensionskassenguthaben erst nach einer Sperrfrist von drei Jahren ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden darf. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der Steuerabzug des freiwilligen Einkaufs im Rahmen eines Nachsteuerverfahrens nachträglich aufgerechnet.

3. Entscheid «Renten- oder Kapitalbezug?»

Steuerliche Auswirkungen hat auch der Entscheid, wie das Altersguthaben der Pensionskasse bezogen wird. Wer eine monatliche Rente aus der Pensionskasse bezieht, zahlt darauf ganz normal Einkommenssteuern. Beim Kapitalbezug fällt zum Bezugszeitpunkt die Kapitalauszahlungssteuer an. Das ausbezahlte Kapital ist nach dem Bezug zudem nicht mehr steuerlich privilegiert. Das heisst, es zählt nun zum steuerbaren Vermögen und die darauf erwirtschafteten Zins- und Dividendenerträge werden als Einkommen versteuert.

 

Ist der Kapitalbezug steuerlich interessanter als die Rente?

Der Bezug von Vorsorgegeldern wird heute beim Bund und vielen Kantonen zu einem reduzierten Satz besteuert, während bei der Rente der normale Einkommenssteuertarif gilt. Viele ziehen daraus die Schlussfolgerung, dass man mit einem Kapitalbezug generell weniger Steuern zahlt als mit der Rente. Ist das tatsächlich so? 

Ob der Renten- oder Kapitalbezug steuerlich attraktiver ist, hängt von folgenden Faktoren ab: Restliche Lebensdauer, Grenzsteuersatz, Kapitalauszahlungssteuer, auf dem bezogenen Kapital und dessen Erträgen anfallende Vermögens- und Einkommenssteuern.

Was bedeutet eigentlich ...

… die Steuern für den Entscheid Rente oder Kapital?

Beim Kapitalbezug fallen die Steuern im Jahr des Bezugs am höchsten aus, weil dann die Kapitalauszahlungssteuer fällig wird. Die Pensionskassenrente wird lebenslang vollumfänglich zusammen mit der AHV-Rente und allfälligen weiteren Einnahmen als Einkommen versteuert. Auf lange Sicht fährt man mit dem Kapitalbezug aus steuerlicher Sicht oft günstiger.

Wichtiger als die rein steuerliche Sicht ist aber, dass der einmalige Entscheid Rente oder Kapital zur individuellen Lebenssituation und der persönlichen Risikobereitschaft passt. Das bezogene Kapital sollte, sofern es nicht für einen konkreten Zweck gebraucht wird, angelegt werden. Für viele angehende Pensionäre ist die Kombination aus Rente und Kapital die passende Lösung: Man bezieht so viel Rente aus der Pensionskasse, dass diese zusammen mit der AHV die Fixkosten deckt, den Rest lässt man sich als Kapital auszahlen. So vereint man die Sicherheit eines garantierten Einkommens mit finanzieller Flexibilität.

4. Lebensversicherungen

Lebensversicherungen sichern die finanziellen Risiken von Tod, Invalidität oder Alter ab. Grundsätzlich werden Lebensversicherungen in folgende drei Kategorien aufgeteilt:

  • Risiko-Lebensversicherungen (Todesfall-Versicherungen und Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen)
  • Kapital-Lebensversicherungen (Gemischte Lebensversicherungen und Fondsgebundene Lebensversicherungen)
  • Altersrenten-Versicherungen (Leibrenten)

Abhängig von der Art der Lebensversicherung werden bei der Auszahlung im Invaliditäts-, Todes- oder Erlebensfall unterschiedliche Steuern fällig.

 

Welche Steuern fallen bei Kapitalauszahlungen aus einer Lebensversicherung an?

Kapitalleistungen werden im Todesfall kantonal unterschiedlich besteuert. Auch die Vorsorgeform (3a/3b) und die Lebensversicherungsart beeinflussen die fälligen Steuern.

Im Erlebensfall mit beispielsweise Alter 65, wird bei der Auszahlung aus einer 3a-Kapital-Lebensversicherung ebenfalls die Kapitalauszahlungssteuer, analog einer Auszahlung eines 3a-Vorsorgekontos, fällig. Wurde die Kapital-Lebensversicherung in der freien Vorsorge 3b abgeschlossen, ist die Auszahlung im Erlebensfall in allen Kantonen sowie beim Bund hingegen einkommenssteuerfrei.

Bei einer Kapital-Lebensversicherung, welche mit einer Einmalprämie (einmalige Investition) in der freien Vorsorge 3b finanziert wurde, sind folgende Bedingungen kumulativ einzuhalten, damit die gesamte Auszahlung inklusive Erträge von der Einkommenssteuer befreit ist:

  • Mindestens fünf Jahre Vertragslaufdauer
  • Abschluss der Versicherung vor dem 66. Altersjahr
  • Kapitalauszahlung nach dem 60. Altersjahr

Tipps & Tricks

Steuern sparen zahlt sich immer aus

Nachfolgend finden Sie für verschiedene Altersklassen die jeweils wichtigsten drei Empfehlungen zum Thema Steuern sparen.

 

Junge Erwachsene (20 – 30 Jahre)

  • Steuerrechnung im Budget einkalkulieren
  • Säule 3a – auch kleine Beträge zahlen sich aus
  • Steuerersparnisse investieren

Mitten im Leben (31 – 50 Jahre)

  • Maximalbetrag Säule 3a nutzen
  • Mehrere Säule-3a-Konten aufbauen
  • Höhere Sparbeiträge in die Pensionskasse einzahlen

Vor Pensionierung (51 Jahre – Pensionierungszeitpunkt)

  • Pensionskasseneinkäufe evaluieren
  • Rente oder Kapital beziehen
  • Bezug der Vorsorgegelder rechtzeitig planen

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