Was bedeutet eigentlich ...
… die Steuern für den Entscheid Rente oder Kapital?
Beim Kapitalbezug fallen die Steuern im Jahr des Bezugs am höchsten aus, weil dann die Kapitalauszahlungssteuer fällig wird. Die Pensionskassenrente wird lebenslang vollumfänglich zusammen mit der AHV-Rente und allfälligen weiteren Einnahmen als Einkommen versteuert. Auf lange Sicht fährt man mit dem Kapitalbezug aus steuerlicher Sicht oft günstiger.
Wichtiger als die rein steuerliche Sicht ist aber, dass der einmalige Entscheid Rente oder Kapital zur individuellen Lebenssituation und der persönlichen Risikobereitschaft passt. Das bezogene Kapital sollte, sofern es nicht für einen konkreten Zweck gebraucht wird, angelegt werden. Für viele angehende Pensionäre ist die Kombination aus Rente und Kapital die passende Lösung: Man bezieht so viel Rente aus der Pensionskasse, dass diese zusammen mit der AHV die Fixkosten deckt, den Rest lässt man sich als Kapital auszahlen. So vereint man die Sicherheit eines garantierten Einkommens mit finanzieller Flexibilität.