Nur marginal von der BVG-Reform betroffen
26. August 2024
Am 22. September 2024 können die Schweizer Stimmberechtigten über die Reform der beruflichen Vorsorge entscheiden. Das Thema der BVG-Reform hat nach den Sommerferien in der öffentlichen Kommunikation merklich an Fahrt aufgenommen, weshalb wir zur Information und zur Verhinderung von Unsicherheiten bei unseren Versicherten die potenziellen Effekte der Reform auf unsere Pensionskasse gerne kurz zusammenfassen.
Kurz: Unsere Pensionskasse ist nur am Rande betroffen, an unserem Leistungspaket muss nichts geändert werden.
Die im September zur Abstimmung kommende BVG-Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Personen mit tiefen Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten zu verbessern. Mit diesen News erläutern wir, welche konkreten Auswirkungen die BVG-Reform auf unsere Pensionskasse hätte. Für die Hintergründe zur Reform verweisen wir gerne auf den «Vorsorgeguide Juli 2024» des Kompetenzzentrums Vermögens- und Vorsorgeberatung von Raiffeisen Schweiz.
Einleitend ist zu betonen, dass die Leistungsdefinitionen unserer Pensionskasse weit über die gesetzlichen Mindestbestimmungen, um die es in der BVG-Reform primär geht, hinausgehen. Diese Aussage gilt für eine Mehrheit der Schweizer Arbeitnehmerschaft. Es ist für die Beurteilung der Reformvorschläge deshalb wichtig zu wissen, dass die Massnahmen vor allem die Arbeitnehmenden betreffen, deren Pensionskassenleistungen sich nahe am gesetzlich verankerten Minimum bewegen.
Gerne fassen wir die Auswirkungen der einzelnen Elemente der Revision auf unsere Pensionskasse zusammen:
1. Senkung des Mindestumwandlungssatzes
2. Reduktion der Eintrittsschwelle
3. Reduktion des Koordinationsabzuges
4. Abflachung der Altersgutschriften
5. Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration
In der Pensionskassen-Branche ist es gerade der letzte Punkt bezüglich der Finanzierung der Ausgleichszahlungen, der am meisten diskutiert – und kritisiert – wird. Es gibt aber durchaus auch Argumente, welche für die Reform sprechen. Dr. Lukas Müller-Brunner, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP, hat in seinem Gastreferat im Rahmen unserer letzten Delegiertenversammlung vom 14. Juni 2024 auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Umwandlungssatz auch für die BVG-nahen Kassen zu reduzieren. Zudem führten die tiefere Eintrittsschwelle und der lohnabhängige Koordinationsabzug zu einem Ausbau der Versicherung gerade für Tieflöhner, was grundsätzlich wünschenswert ist.
Als Raiffeisen Pensionskasse haben wir uns bewusst dazu entschieden, keine Abstimmungsempfehlung abzugeben.
Tabellarischer Vergleich der Hauptparameter
Parameter | BVG aktuell | BVG-Reformvorschlag | Raiffeisen Pensionskasse | |
---|---|---|---|---|
Koordinationsabzug | 7/8 der max. AHV-Rente | 20% des AHV-Lohnes | 1/3 des AHV-Lohns, max. CHF 25‘725 | |
Eintrittsschwelle BVG | 3/4 der max. AHV-Rente | 27/40 der max. AHV-Rente | 3/4 der max. AHV-Rente | |
Max. versicherter Lohn | 2 1/8 der max. AHV-Rente | 2 2/5 der max. AHV-Rente | gesetzliche Obergrenze | |
Startalter Alterssparen | 25 | 25 | 20 | |
Referenzalter für | 65 | 65 | 65 | |
Altersgutschriften | 20-24: 25-34: 35-44: 45-54: 55-65 | 0% 7% 10% 15% 18% | 0% 9% 9% 14% 14% | 7% 14% 19% 22% 24% |
Umwandlungssatz (UWS) | 6,8% | 6,0% | 5,0% |