Nachfolgeplanung rechtzeitig und richtig angehen

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Was passiert dereinst mit Ihrem Unternehmen? Die Nachfolgeregelung gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Unternehmerleben und sie braucht vor allem Zeit. Je nach Ausgangslage können Planung und Umsetzung fünf und mehr Jahre beanspruchen. Welche Vorbereitungen nötig sind, um nicht unter Zeitdruck zu geraten, lesen Sie in unserem Artikel.

 

So bereiten Sie Ihre Nachfolge vor

1. Machen Sie Ihr Unternehmen übergabefit.

2. Planen Sie Ihr künftiges Einkommen.

3. Finden und befähigen Sie einen Nachfolger.

4. Überdenken Sie die Gesellschaftsform.

5. Befassen Sie sich mit der Nachfolge-Finanzierung.

 

1. Machen Sie Ihr Unternehmen übergabefit.

Eine Nachfolge ist ähnlich wie ein Umzug: Die Gelegenheit, sich von Nichtnotwendigem zu trennen. Denn Ihr Unternehmen sollte am Tag X fit und schlank und somit verkaufs- bzw. übergabefähig sein. Das heisst: Straffen Sie Ihre Organisationsstruktur und befreien Sie sich von allem, was für den Betrieb nicht notwendig ist. Dies könnten beispielsweise Liegenschaften, Beteiligungen oder Kooperationen sein. Ihr Nachfolger wünscht sich kein Gemischtwarenladen, sondern ein Unternehmen mit klarem Fokus auf das Kerngeschäft. Ebenso wenig möchte der Käufer Geld kaufen. Reduzieren Sie also Ihre Liquidität soweit wie betrieblich sinnvoll.

 

Modern bleiben und investieren

Tätigen Sie notwendige Investitionen weiterhin, selbst wenn Sie Ihre Firma in absehbarer Zeit verkaufen möchten. Denn ein Unternehmen mit einer modernen und zweckmässigen Infrastruktur und geschultem Personal verkauft sich besser.

 

Transparente Jahresrechnung ausweisen

Gestalten Sie Ihre Jahresrechnungen steueroptimiert? Wenn ja, sollten Sie spätestens fünf Jahre vor dem Verkauf Ihres Unternehmens zu einer transparenten Jahresrechnung wechseln. Verringern Sie Ihre stillen Reserven etappenweise. Denn für die Bewertung Ihres Unternehmens zählt vor allem eine gesunde Ertragslage. 

Werden steuerliche Auswirkungen im Nachfolgeprozess frühzeitig und gezielt angegangen, lassen sich einige Fallstricke vermeiden.

 

2. Planen Sie Ihr künftiges Einkommen.

Die AHV, Pensionskasse und Ihr freies Vermögen sollten Ihren gewünschten Lebensstandard sicherstellen, wenn Sie nicht mehr berufstätig sind. Eine rechtzeitige Vorsorgeplanung  gibt Aufschluss, wie sich Ihre Einnahmen, Ausgaben sowie das Vermögen im Ruhestand entwickelt und zu welchen Bedingungen eine Pensionierung möglich sein wird. Allfällige Einkommenslücken lassen sich so noch schliessen und überschüssige Liquidität Ihres Unternehmens steuerfrei in Ihre Pensionskasse einzahlen

Bei vielen Inhabern steckt ein Grossteil des Vermögens im Unternehmen. Um nicht nur auf den Verkaufserlös angewiesen zu sein, verbessert eine vorausschauende Planung den Verhandlungsspielraum wesentlich.

 

3. Finden und befähigen Sie einen Nachfolger.

Wer soll Ihr Unternehmen weiterführen – Mitarbeitende, Familienmitglieder oder Dritte? Befassen Sie sich rechtzeitig mit dieser Frage. So halten Sie sich Nachfolgeoptionen offen und geraten nicht unter Zeitdruck. Kommt für Sie kein Verkauf an Dritte in Frage? Dann sollten Sie Ihre möglichen Nachfolger frühzeitig ins Management holen und an Ihr Unternehmen binden. Ziehen Sie auch eine vorzeitige Beteiligung in Betracht, zum Beispiel über ein attraktives Aktienmodell. Und ganz wichtig: Befähigen Sie Ihre Nachfolger für ihre künftige Aufgabe. Nicht unbedingt sind gute Fachleute auch geborene Führungskräfte. Geben Sie ihnen die Chance, sich das fehlende Wissen anzueignen. Auch das braucht seine Zeit.

 

4. Überdenken Sie die Gesellschaftsform.

Bei jeder Unternehmensnachfolge spielt das Gesellschaftsrecht eine wesentliche Rolle. Und der Verkauf oder die Nachfolge beispielsweise einer Personengesellschaft (wie Kollektivgesellschaft) hat meistens steuerliche Folgen – wenn zum Beispiel stille Reserven aufgelöst werden. Auch hier gilt: Es ist entscheidend, eine Änderung der Gesellschaftsform frühzeitig zu planen. Beachten Sie zudem, dass nach der Umwandlung einer Personen- in eine juristische Gesellschaft diese erst nach fünf Jahren steuerfrei verkauft werden kann. Dieselbe Sperrfrist gilt bei der Abspaltung eines Geschäftszweigs einer juristischen Gesellschaft in eine neue Kapitalgesellschaft (z.B. Betriebsgesellschaft, Immobiliengesellschaft)

 

5. Befassen Sie sich mit der Nachfolge-Finanzierung.

Nicht immer können die Käufer den Preis vollständig aus eigenen Mitteln aufbringen. Die Fragen zur Finanzierung betreffen Sie deshalb als Verkäufer. Kommt ein klassischer Bankkredit infrage, hängt dieser vom geforderten Verkaufspreis und der Kompetenz des Nachfolgers ab. Die Bank finanziert normalerweise bis zu 60 Prozent des Kaufpreises. Als Faustregel gilt, dass die Rückzahlung des Kredits über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren aus dem freien Cashflow möglich sein sollte. Wenn das Eigenkapital und der Bankkredit nicht reichen, können Sie dem Käufer die Restfinanzierung mit einem vertraglich festgelegten Darlehen (sog. Verkäuferdarlehen) ermöglichen. Möchten Sie Ihr Unternehmen Mitarbeitenden übergeben, beginnt die Planung der Finanzierung schon früher: Beteiligungsprogramme und entsprechende Lohnerhöhungen helfen den Nachfolgern, das Eigenkapital aufzubauen. Leiten Sie diese Massnahmen zeitig ein, damit die Übergabe am Schluss nicht an der Finanzierung scheitert.

 

Persönliches Gespräch schafft Orientierung

Eine Unternehmensnachfolge wirft viele Fragen auf. Gerne offerieren wir Ihnen ein Unternehmergespräch mit dem Raiffeisen Unternehmerzentrum (RUZ). Dabei tauschen Sie sich mit einem Experten aus, der selbst auch Unternehmer ist und die Situation aus eigener Erfahrung kennt.

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